Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
- Journal
- Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
- Volume
- II. (1876)
- Date
- 1876-01-01
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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5 der Kenntniss und Kritik der sie verwerfenden Parteien zu entziehen, musste so lange sein volles und unerschütterliches Ansehen behaupten, als noch wesentliche Theile des Gesezes dem Meinungsstreite und der Discussion in den Lehrhäusern untei lagen. Ein Religionsgesez, dessen einzelne Bestimmungen unsicher sind, dessen Geltung in vielen Fällen zweifelhaft ist, dessen Anwendung noch der durchgreifenden Regelung und endgültigen Feststellung entbehrt, ist für die Veröffentlichung nicht reif und zur Aufzeichnung für die Dauer nicht geeignet. Die Scheu vor der Verlezung dieser Vorschrift konnte nicht eher erlöschen, als bis das Bewusstsein, dass der halachische Lehrstoff in erschöpfender Weise durchforscht und durchsprochen sei, in voller Klarheit erwacht, zu fester Gestaltung erstarkt war. An dieser Arbeit, die nach der Vernichtung der politischen Selbstständigkeit von dem zur Alleinherrschaft gelangten Pharisäismus erst kräftig in die Hand genommen wurde, hatten aber Jahrhunderte zu schaffen. Die Casuistik hatte ein zu weites Feld vor sich, als dass sie da hätte rasch ihre Thätigkeit zu beenden vermocht; die Aufführung des halachischen Lehrgebäudes, zu dem kaum noch das nötige Material vorhanden war, war nicht so leicht zu bewerkstelligen, dass man es schon frühzeitig als fertig hinstellen konnte. ln Palästina, wo einmal durch die Ordnung und Sammlung der Halachas in der Mischna und anderen ähnlichen Werken mit der Begrenzung ihres Stoffes der Anfang gemacht wurde, erlaubte man sich, obwol diese nicht als Schriftwerke verbreitet waren, dennoch manche Abweichungen von dem Geseze, das die Niederschreibung von Halacha’s untersagte.1) Von mehreren dort lebenden Gesezeslehrern wird ג) Temura 14 b והלמד (nach der LA. Raschi’s) אר״י כותבי הלכות נשזרפי התירה מהן אינו נוטל שכר. Der gleichlautende Schluss in dem Verdicte R. Josua b. Levi’s, des Lehrgenossen R. Jochanan’s, gegen die Hagada [j. Sab. 16,2 vgl. Soferim 16,2 (i. e. הדא אגדתא הכותבא אין לו חלק לעוה״ב הדורשה (מתוך הספר מתחרך השומעה אינו מקבל שכר) vgl. hiezu Berachot 10a מסדר אגדתא קמיה דרי״בל] beweist, dass, was R. Jochanan über das Niederschreiben der Halacha sagt, nur einen gegen die Ansicht R. Josua ben Levi’s gerichteten Ausspruch büdet, welcher in Palästina, wo man dem Verbote, Halacha’s niederzuschreiben, keine so rigorose Anwendung gab, und sicherlich, wie schon daraus, dass dies gerügt wird, zu sehen ist, nicht selten Uebertretungen desselben vorkamen