Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
- Journal
- Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
- Volume
- I. (1874)
- Date
- 1874-01-01
- Page
- Seite 107 (sequence 113)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 91% known words query
- IRI
…/2418846-2418847--0114-2419001- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
107 Mordechai Düsseldorfs, dass diese ganze Correspondenz apocryph sei und den Denunzianten Juda Lob b' Chajim, auch Kräusche genannt, zum Verfasser habe92) ist nicht wahrscheinlich. Kräuschen war schon seit 1600 denunziatorisch gegen die Juden aufgetreten, als kurz zuvor daselbst eine Notablen Versammlung, die von den Gemeinden aus ganz Deutschland beschickt wurde, stattfand, indem er die Beschuldigung hervorrief, dass sie sich selbstständig Geseze entworfen und die Autorität der Regierung verlezt hätte93); es ist also nicht gut denkbar, dass er in rituellen Fragen später noch einen Einfluss üben konnte. 18) Fessel Tochter des Chajim Treves, der mit dem gleichnamigen Rabbiner nicht identisch ist, gest. am 1. Siwan 1632 in Prag94). 19) Meir b. Ahron Treves, der Rabbiner in Bussweiller gewesen und mit dem wormser Rabbiner Simson Bachrach correspondirt hat 9a). Ein grösserer Tlieil des Geschlechtes Treves blieb in Italien, wohin es zurrst von Frankreich ausgewandert war. Bekannt sind dorther: 92) vgl. Auerbach 23 ברית אברהם a. 93) Darüber berichtet Juspa Hahn (a. a. 0. 20i b) ר\ה (היו) פה כל חכמי אשכנז דל יעל יום י הועד לתקן במה תקנות שחקנו אז בשנתש״ס שמיום ועד ההואיהתגולל והתנפל עלינו המסור קרויז בעלילותיו בשנת שס״ז שכמעט באנו עם כלל אחינו שבכל אשכנז לירי סבנה שאין למעלה הימנו לולי ה׳ שהיה לנו und ausführlich ib. 170 b. Kirchner (Gesch. d. Stadt Frankfurt II S. 137) erzählt vom Septembar 1603: ״Diese (d. Juden,) hatten zu Frankfurt eine Nationalversammlung gehalten, wozu deutsche und ausländische Juden aus allen Gegenden Europas ihre Bevollmächtigten sandten. Bald nachher wurden sie von ihren Gegnern beschuldigt, bei dieser Zusammenkunft eigene Gesetze entworfen und eingeführt zu haben, welche der Hoheit des Reiches und den Freiheiten der höchsten Gerichte zuwider seien“ u. s. w. 94) Gal־ed No. 134. 95) Resp. Chut.-haschani No. 57.