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Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur · 1874-01-01 · I. (1874) · p. Seite 95

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Journal
Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
Volume
I. (1874)
Date
1874-01-01
Page
Seite 95 (sequence 101)
Language
German
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95 machte nach dessen Tode, 1387 27), unterstüzt von seinem Gönner Meier b, Baruch halevi, Ansprüche auf das Oberrabbinat von Frankreich, kam aber dadurch in Gollision mit. 4) Jochanan b. Matatia 1. Dieser hatte in der Schule seines Vaters, aus der unter zahlreichen Jüngern acht Babbiner hervorgegangen waren, sein ganzes Wissen erlangt, und war von diesem ordinirt und ermächtigt worden, ein eigenes Lehrhaus zu eröffnen28) Als Sohn des Oberrabbiners von Frank- במחלוקת הזו בעם ברבותיו באבא טרי נ״ע וברבי הראשון .. . והפליג לרדוף כבל מיני תחבולות עם אותו הרב רבינו שמשון להור״רו מרבנות וחברות עד סוף רבר שהוצרך להתחתן עמו. Aus No. 2L2 geht hervor, dass Jesaia b. Abba-Mari einst von Simson mit des Banne belegt wurde. Isak b. Scheschet sendet an ihn Responsen in No. 212, 213 und 193; lezteres ist an ihn nach Deutschland adressirt אשכנז אל החכם ר׳ ישעיה בר אבא מרי. Astruk (vgl. aber diesen Namen Steinschneider hebr. Bibliog. 1870 S. 60, wo als Nebenform desselben vielleicht noch אישתורי, wie der bekannte Palästinareisende hiess, anzuführen gewesen wäre) scheint hier wie bei Abba-Mare b. Mose v. Lunel Familienname gewesen zu sein (vgl. über diesen Namen ausser Titelblatt und Vorrede v. מנחת קנאות S. 48 נשסאורג לוניל und die Adresse S. 165 das.). Ueber den Irrtum, Jes. b. A M. das Buch ת:'א zuzuschreiben, vgl. Conforte 21, a Asulai sv. תניא. Dass ג ברישא Brescia ist, geht aus dem Passus נסע ממקומו שרוח שבריא (resP- J• b. s. No. 271) hervor. 27) Wie aus einem später anzuführenden Epigraph ersichtlich ist, war Matatia 5147 a. M. 1387 ־ schon todt. Fünf Jahre nachher brach der Streit zwischen Jesaia und Jochanan aus ומעת נעדיי מהר״ר מתתיהו נ״ע ועד עתה שהם בחמש שנים הלך מהר״ר יוחנין בדרכי אביו (J. b.s.1. c.); dies muss also mindestens 1392 gewesen sein. Isak b. Scheschet war damals noch in Catalonien, das weist, wie Grätz richtig bemerkt, auf die Zeit vor 1391 hin. Man darf mit der Datirung nicht tief zurückgeben, da J. b. S. 1406 noch thätig war und zur Zeit des Streites im Alter von 80 Jahren stand. Vor 1380 fand dieser keineswegs statt, denn Isak b. Scheschet erklärt, dass er auch nicht einmal einen Bann ohne Genemigung der Regierung aussprechen dürfe (272 ואף ת״ח אינו רשאי לנדות בזאת הארץ כי אם בהורטנא דמלכא,) was erst eine Folge des Cortesbeschlusses von 1380 fGrätz S. 47) sein kann. Die Worte Jochanan’s (ib. 268;•ובימי השמד בטול בתי מדרשות וכסול התורה וחלול השם gewähren wolkeinen sicheren Anhaltspunkt, da bereits 1380 und 1381 in Paris Verfolgungen vorfielen, allein das damalige Alter J. b. S’s zwingt zu der Anname, dass der Streit um 1389 stattfand und Matatia also 1384 starb. 28; J. b. s. 370 אביו בעוד חיים חיותו סמך אותו ברב ... ונסן לו רשות לתפוס ישיבה.

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