Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
- Journal
- Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
- Volume
- I. (1874)
- Date
- 1874-01-01
- Page
- Seite 66 (sequence 72)
- Language
- German
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66 Nach Jos. (ant. 20, 2, 1) nahm die adiabenische Königin Helene sammt ihrem Sohne Izates das^Judenthum etwa um dieselbe Zeit an, in der durch ein Decret des Kaisers Claudius die Aufbewahrung der priesterlichen Gewänder der dafür bestehenden Tempelbehörde überlassen wurde. Kard tovtov öb tov xaiQov tcov '.Adiaß^vojv ßaaih'g 'Ek{vvk xa'i 6 iraig avzrjg ’J£dzr1g tig rd Iovdaicov eör( tov ß\ov [18ttßalkov. Dies fiele in das Jahr 47 n. Chr. 8) Izates musste nach Josefus um diese Zeit noch nicht König gewesen sein; er lebte damals am Hofe Abennerig’s in Charax Spasinu und wurde bald nach diesem Vorgänge von seinem greisen Vater zurückberufen, der ihm einen Landstrich im karduchischen Gebiete anwies (Jos. 1. c. 2, 3) 9). Bei näherer Betrachtung der Reihenfolge, in der die Ereignisse, an welchen Izates Theil hatte, vor sich giengen und bei einer sorgfältigen Analyse der Berichte, welche in den Quellen vorhanden sind, ergiebt sich aber, dass Josephus hier nicht in Allem gut unterrichtet war. Nach Jos. (1. c.) schickte Izates gleich nach seiner 8) In dem oberwähnten Decrete bei Jos. ant. 20, 1, 2 lautet die Ueber- Schrift: Kh/u'dioq Katoa^ r*Qf1anxuq9 dtjfjia^yiY.fjq Qovataq to 7Cf[Mfcov, vrCUToq u7todtduy1voq to TtTUfjTov, uitoxqiIto)^ to öty.arov . . . 3le^oooXvfxvToiv ag/ovqi x. t. Der chronologische Widerspruch, der darin liegt, dass das Consulat des Claudius in das J. 47 fällt, das 10. Regierungsjahr dasselben aber 50—51 war, und der bisher allen Ausgleichungsversuchen getrozt (vgl. Brann in Frankel-Grrätz Monatsschr. 1870 S. 437), entfällt, wenn öexarov in bv.tov emendirt wird. Ungenau ist die Angabe iitl v1tuT0>v Povqov aal Ji0(A.7trj10u Zilouüvov. Silvanus ist ein Consul des Jahres 46 (Clinton fasti Romani II p. 182), Pompejus des Jahres 48 (Tacit. an XII, 5), Rufus beruht anf einer Verwechsluug mit einem Consul des J. 63 (vgl. Clinton 1. c.). In Irtum ist Lehmann (Claudius und Nero S. 258), der dieses Factum in das J. 45 sezt. 9) Ewald weist (Gesell. 6. S 519j richtig nach, dass Charakine und Mesene identisch sind. Die Abkömmlinge der dortigen Königsfrauen, die ebenfalls zum Judentume übergetreten sind, sind vielleicht die פסולי מישן (Jebam. 17 a). — Unbezweifelbar ist auch seine Vermutung, dass Kaggoiv (Jos 1. c 2, 3) aus Kaydojv verschrieben ist. Auch aus Corduene sollten nach Jeb. 16 a keine Proselyten aufgenommen werden אץ מקבלין גרים מן הקררויין.