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Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur · 1874-01-01 · I. (1874) · p. Seite 23

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Journal
Jahrbücher für jüdische Geschichte und Litteratur
Volume
I. (1874)
Date
1874-01-01
Page
Seite 23 (sequence 29)
Language
German
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23 Die jüngere Abfassungszeit wäre allerdings bewiesen, wenn der NameE. Chija zu Anfang des Tractates sicher wäre, es werden aber sonst nur tanaitiscbe Autoren genannt 24). Von den Lehrformein ist nur eine aus der Mischna nicht nachweisbar25). Die gelegentliche Herbeiziehung anderen Lehrstoffes, die die ganze talmudisehe Literatur charakterisirt, ist ebenfalls hier in Anwendung gekommenSü) und beweist, dass diese Halacha- Ordnung anfangs für die mündliche Ueberfieferung angelegt war. Als eine Eigentümlichkeit macht sich die öfter hervortretende Motivirung einzelner Vorschriften durch allgemeine Maximen kenntlich27). Die Berufung auf Schriftstellen findet sich an drei Orten28) und eben so oft die Illustrirung durch Facta29). Seinem Inhalte nach verrät dieser Tractat keine Abhängigkeit von früheren Quellen und wenn man auch darin gerade keine erheblichen Widersprüche zu den in den anderen rabbinischen Schriftwerken aufbewahrten Halacha's entdecken kann, so enthält er doch —und das giebt schon sein fraginentarischer Bestand zu erkennen —־ Vieles, was sonst unbekannt ist. Eine Identität desselben mit dem im Talmud genannten Ebel rabbati ist kaum anzunehmen, da sonst Isak Ibn Grhajat oder doch wenigstens der gründliche Nachmani darauf aufmerksam gemacht hätte, dass die dorther citirten Säze auch hier Vorkommen; es unterliegt aber keinem Zweifel, 24) Akiba (11,2; XXI), Elieser b. Zadok (XXI), Jehuda (VII, X, XIII, 2, 3. 4), Josua (XIII, 1), Meir (VII), Simon b. Gamaliel (V, 2; XIII, 2 und wol auch VIII), Simon b* Nanos (XXI). 25) Nämlich כללו של דבר (II, 2), in der Mischna gewöhnlich זה הכלל (vgl. auch XII, 2; xill, 4); כיוצא בו UH, 2) und במה דברים אמורים (V, 3; YI, I) gehören ebenfalls derselben an. 26) s. IX, 1. 27) 1.3 שבקור חולים וב׳, VI,שכל הכלים וב׳, VI,שכל וב׳, IX, 3,שהכל חייבץ וכ' vgl. X111,1; xiv 'שאין נוהגין וב; vgl. auch 11. 1 und 111,1. 28) I, 5, IX, 4, XX, 3. 29) II, 2, XIII, 3, XXL

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