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Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums · 1866-03-01 · Heft 6 (März 1866) · p. Seite 452

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Journal
Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums
Volume
II. Band (1865-1866)
Issue
Heft 6 (März 1866)
Date
1866-03-01
Page
Seite 452 (sequence 52)
Language
German
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452 Jllustr. Monatsh. für die gef. Interessen des Judenthums. dinand II. erneuerte und erweiterte sie. Ferdinand III. vermehrte ^neuerdings die Privilegien der Juden ex meritm wegen geleisteter tapfern Gegenwehr Wider den schwedischen Einfall. Diese Privilegien wurden von den nachfolgenden Kaisern bestätigt, und zwar zum Theil auch titulo onero8o, da sie für diese Confirmation 8ueo688iv6 etliche Millionen gezahlt haben. Wir finden hier zum ersten mal den Nechtsstandpumkt hervorgehoben, wenn auch nicht in hervorragender Weise markirt; wir dürfen jedoch dieses Moment nicht unterschätzen. Man wird sich erinnern, daß auch in neuerer Zeit die Emancipationsfrage der Juden oft selbst von denjenigen, die für sie das Wort nahmen, gewissermaßen als eine Gnade nsache betrachtet wurde, und suchte man sie vom Standpunkt der „christlichen Liebe" zu fördern. Erst in neuester Zeit betrachtete man sie als Rechtsfrage, daß die Juden berechtigt seien, dieselbe zu fordern und sie nicht als Gnadensache zu erbitten und zu erbetteln haben. Zu jener Zeit, wo die Juden sozusagen rechtlos waren, wo sie außerhalb der Gesetze standen, war es von seiten der Statthalterei ein kühner Griff, darauf hinzuweisen, daß die Juden zu Recht bestehende Privilegien besitzen, die sie sich sowol durch Verdienste um den Staat erworben, wie durch große Geldsummen erkauft haben, die respectirt werden müssen. Die Statthalterei mochte sich um so mehr Erfolg von der Herbeiziehung dieses Arguments versprochen haben, da die Kaiserin sonst streng rechtlich war und es selbst zu fühlen hatte, wie schmerzlich der Mensch den Eingriff in seine wohlerworbenen Rechte empfindet, und daß der Grundsatz: „Macht geht vor Recht" ihr manchen Schaden verursachte und die Machtstellung des österreichischen Staats erschütterte. Die Statthälterer weist ferner ziffermäßig nach, welcher Schaden dem Lande und dem Staat durch die Ausweisung der Juden aus Prag bereits zugefügt wurde, wie sehr die kaum aufblühende Industrie dadurch zu leiden habe. Indem die Statthalters darauf hinweist, daß es den christlichen Einwohnern an kaufmännischem Geiste fehle, hebt sie zugleich eine Tugend der Juden hervor, die, sehr sparsam und mäßig, sich auch mit einem kleinen Gewinn begnügen. Sie weist ferner darauf hin, wie wichtig die Juden bei Löschung von Feuersvrünsten waren u. s. w. Der Wortlaut der Vorstellung selbst ist: „Eurer Majestät hatten wir bereits unter dem 5. dieses zu berichten, daß die hiesige sämmtliche Judenschaft diese dero k. Prager Städte mit ultimo des kurz abgewichenen Monates 4u1si völlig geräumet auch ihre *) Unter den jüdischen Familien, die sich damals durch ihren Patriotismus auszeichneten, ist die Familie Schesteles zu nennen. Ein Abkömmling derselben mar die verstorbene Frau des seligen Jsak Löb, Edler v. Hosmannsthal (vergl. unsere „Geschichte der israelitischen Eultusgemeinde in Wien"). kranken, prehhafften alte Juden und Kindelbetterinnen so ehlend und gefährlich dieselbe auch immer gewesen in das zu ihrem Aufenthalt bis letzten d. M. gestattete ohnweit der k. Stadt Prag befindliche Jüdische Imurek noch vor Ausgang des anberaumten Lmi§ratiou8termiui hinweggeschafft hat, daß also kein einziger Jud sich allhier über Nacht mehr finden lasse, und es darf kein Jude auch bei Tag ohne vorhero angebrachte triftige Ursache und hierzu ausgewirkter schriftlicher Erlaubniß in die Judenstadt eingelassen werden. „Wir finden uns jedoch bewogen gegenwärtige Vorstellung in tiefster Erniedrigung hiermit zu Füßen zu legen, von Pflicht wegen, als der Zeit angestellte Vorsteher dieses Dero treugehorsamsten Königreichs uns verbunden erklären, so Wohl Dero als des Landes Beste zu besorgen; von 'Gewissens wegen, da wir die unvermeidliche Schwächung des IIniv6r8i, die offenbahre benachtheiligung und unwiderbringliche beschädigung derer privatorurn, folglich die gänzliche Interruption der bisherigen Landesverfassung wahrnehmen müssen, mithin ein solches um so weniger mit Stillschweigen zu übergehen vermögen, als wir nach bereits abgeänderten Umbständen dasselbe sodann vor Gott und Ew. k. k. M. zu verantworten uns nicht getrauten. „Wir sind zwar weit davon entfernt für die emi^rirts Prager Judenschaft Vorspruch zu machen, alß welche zwar nach Mehnung einiger Authoren schon bei dem ersten Ursprung dieses Königreichs sich mit Oseesto und denen mit ihme sich anhero gewendeten Slowaken mit eingesunden und dieses occupirte Land bewohnt haben sollen. Es sollen die Juden schon im Jahre 995 unter der Negierung Lo1e8lai XV, in solcher Menge gewesen sein, daß bei der von denen zur Zeit noch hehffigen heidnischen Inwohnern wieder die Christen sich geäußerten Empörung die Juden der in Anzahl geringen christl. Gemeinde behgestanden und die erstern zu überwältigen geholfen. „Noch weniger getrauen wir uns auf die Gedanken zu verfallen diejenigen Privilegien, Immunitäten und andere Freiheiten, mit welchen Ew. k. k. M. Vorfahren die hiesigen Juden begnadet haben, anmit vertheitigen zu wollen. Ohnangesehen schon -^nno 1501 König ^V1adi8lun8 denjenigen offenen Versicherungsbrief bestätigt hat, welchen in eben diesem Jahre kurz vorhero beh der allgemeinen Landtagsversammlung die hiesigen Stände denen Juden bewilligt und ertheilt haben, daß nemblichen die Juden bei der Cron Böheimb ohne alle Verfolgung und Vertreibung zu ewigen Zeiten geduldet und wenn ein oder der andere Jude etwas verbrochen, nur allein der Thäter bestraffet, sein Verbrechen aber keineswegs der sämmtlichen Judenschaft entgolten werden solle, welche Bestätigung nicht nur ^6räinanäu8 I., 1527; Nnxinii- 1iann8 II., 1567; Hucl oipüu8, 1577; Natüia8, 1611, sondern auch IHräirmii(Iu8 II. consirmirt und in dem hierüber ausgefertigten

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