Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums
- Journal
- Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums
- Volume
- II. Band (1865-1866)
- Issue
- Heft 6 (März 1866)
- Date
- 1866-03-01
- Page
- Seite 425 (sequence 25)
- Language
- German
- Belongs to
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Die alte Synagoge der Juden in Nürnberg. 425 zusehen war, zumal da die weiten Hofräume im Fall der Noth eine beträchtliche Anzahl Vertheidiger aufzunehmen gestatteten. Durch unterirdische Gänge standen sämmtliche Wohnhäuser der Juden in Verbindung mit der Synagoge, damit diejenigen Gemeindeglieder, deren Eigenthum und Leben — bei den nur zu oft ausbrechenden Pöbelexcessen und den durch die Habsucht der Geistlichkeit verursachten, von dem fanatisirten Volke vorgegenommenen Plünderungen und Metzeleien — gerade gefährdet erschien, mit ihrer werthvollsten Habe sich in die Höfe der Synagoge flüchten und hier so lange Schutz vor ihren Bedrängern finden konnten, bis „Girr sürsichtiger Rath" dem Skandal ein Ende machen ließ, wozu derselbe sich aber gewöhnlich erst anschickte, nachdem ein paar Häuser verbrannt und einige Juden ermordet worden waren. Oft auch fanden sich die hochweisen Rathsherren gar nicht veranlaßt, die Ordnung und war, in welchem Fall es als zur Kleidung gehörig betrachtet wurde und unbeanstandet Yassiren konnte; mit den zur Beschneidung zu bringenden Kindern verhielt es sich wie oben gesagt. Man durste jedoch Gebetbücher mit sich nach der Synagoge nehmen, wenn man vermögend genug war, dieselben als Schmuckgegen stände erscheinen zu Lassen und sie demzufolge nicht lose bei sich trug. So ging z. B. in Fürth die junge jüdische Frau am Sabbat in die Synagoge mit der ihr als Braut vom Bräutigam geschenkten, in Silber gebundenen Tfilla, die ihr nebst einem starken, zum Oeffnen der Pultstühle dienenden silbernen Hauptschlüssel an silbernen Ketten vom Gürtel niederhing. Diese silbernen Bücher und Schlüssel wurden nun nebst Ringeln, Gürteln und andern Schmucksachen dem aus freiem Willen angelegten Geschmeide beigemhlt und demzu- Oie alle 5gmigoge der Juden in Rnrnberg. g 8 Ruhe wiederherstellen zu lassen, denn einiger ermordeter Juden wegen die „hochlöbliche Reichsburgerschaft" oder „Miliz" zusammentrommeln und gegen die Ruhestörer ins Feld rücken zu lassen, hätte nicht nur zu lange gedauert, sondern wäre auch in Anbetracht der Geringfügigkeit der Sache eine unnütze Mühe gewesen. Die um die Synagoge geführte Mauer hatte übrigens noch einen andern Zweck, wenigstens wurde dieser in spätern Zeiten beabsichtigt und geltend gemacht. Nach den religiösen Vorschriften war es nämlich keinem Mitglied der jüdischen Gemeinde erlaubt, irgendwelche, nicht zur Kleidung oder zum Schmuck gehörige Gegenstände, als Bücher, eiserne Schlüssel, Taschentücher, mit oder bei sich zu tragen, wenn es sich am Sabbat über die Straße, das heißt vom Hause (Iv.68eku8 tiastrellicl) nach einem offenen uneingeschränkten Orte (Itek-c-Iiukimraddini) begab. Nicht einmal Kinder durften zur Beschneidung nach der Synagoge durch Juden gebracht werden. So wurde es z. B. in Fürth, dessen Synagogen nicht mit Mauern oder Bretern eingeschlossen waren, sondern offen dalagen, gehalten. Kein daselbst den Gottesdienst am Sabbat besuchender Gläubige durfte ein Gebetbuch mit zur Synagoge nehmen, ebenso wenig ein Schnupftuch in der Tasche mit sich tragen, wenn dieses nicht irgendwo angenäht folge in die Synagoge mitzunehmen gestattet. Frauen, welchen ihre Vermögensverhältnisse nicht dergleichen kostbare Gebetbücher und Schlüssel erlaubten, ließen ihre einfachen Tsillen ebenso wie die Männer in ihren Pultstühlen in der Synagoge, welche aber nicht verschlossen sein dursten. Der Grund aller dieser Bestimmungen ist, daß das Tragen und Gebrauchen einfacher Gegenstände als unvereinbar mit dem göttlichen Gebot: „Am siebenten Tage ist der Sabbat des Herrn, deines Gottes, da sollst du dich jeder leiblichen Arbeit enthalten!" angesehen wurde; das Anlegen von Geschmeide aber nicht als eine Arbeit oder Mühe, sondern vielmehr als eine Sache des Vergnügens gelten kann, deren Ausführung daher dem in dem Wort „Sabbat" Liegenden Grundbegriffe und nicht entgegensteht. Allen derartigen Beschränkungen waren die Juden aber nicht unterworfen, wenn ihre Synagoge von einer Mauer oder Plankeneinsassung umschlossen war, weshalb es sich die Gemeinden verschiedener Städte, wie die von Haag, Altona, Frankfurt, Mainz, Hanau u. s. w., viel Geld kosten ließen, um die Erlaubniß zur Einfriedigung ihrer Synagoge oder vollständigen Absperrung der diese umgebenden Gassen zu erlangen. War nun aber in späterer Zeit eine Ge-