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Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums · 1866-02-01 · Heft 5 (Februar 1866) · p. Seite 371

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Journal
Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums
Volume
II. Band (1865-1866)
Issue
Heft 5 (Februar 1866)
Date
1866-02-01
Page
Seite 371 (sequence 51)
Language
German
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Die Vertreibung der Juden innerlichen Verfassung nicht ausrecht erhalten werdest. Doch lassen wir den Rath selbst (Eingabe vom 8. Juni 1746) sprechen.*) „Nun werden wir durch die Publicirte Lwigratian der Prager Juden und derselben Nachfolgen dörffenden gäntzlicher Abschaffung in die Besorgeniß versetzt, in denen Gemeindeeiuküusften noch mehreren und sonst in gäntzlichen Verfall zu gerathen, wie auch daß die bürgerl. Eontriduonten in Ihren Nahrungen und andern Zugängen wieder gar Nahinhafft zurückgesetzt werden, maßen wir Euer hochgräsl. Exeellenz und gnaden aus behliegeuder lit. I und Iv, daß mehrere gnädig zu entnehmen geruhen. Unßer Lubordiuirtes Foptvirat, davon das I.vbuer Wirthschaftsaint Unß die Anzeige thuet, wie daß durch eine bevorstehende INui- ^rativu der Prager sowohl als der l^luwr Landjudenschafft wiederrunb ein Abfahl an Einkünssteu in ciieu gegen 3000 Fl. sich ereignen wurde, indeine beh vestgestclter uud für sich gehender sothaner Lmigratim, nicht nur dieß darinnen ^peeiüeirten Zünßüngen und Gefühle vor die Gemeinde aufs alle Zeit verlohren gehen, sondern auch das Fleischambt wegen des wenigen Ovu-jumo an Vieh gegen 0364 Verlristiget wirdt, anbeh auch die ^ub lit. 6 in dem sonstigen Inden Tandelmarkt Lituirto vor 14, 15, 16 angesessenen *) Der Rath gibt an, daß auch die Kirchspiele unserer lieben Frauen u. s. w. durch die Ausweisung derJudenSchaden erleiden, dieJuden mußten nämlich außer allen Steuern auch die katholischenPfarrer bezahlen. §. 4 der Beschlüsse des Wiener (5oncils inr Jahre 1267 lautet: „Wir fügen hinzu, daß die Juden dem Pfarrer, in desfen Bezirk sie sich aufhalten, dafür, daß sie Orte, in denen Christen wohnen sollten, innehaben, nach der Größe des Schadens, den sie dadurch verursachen, aus Entscheidung des Diöcesanen alle Einkünfte des Ortes, die der Pfarrer genießen würde, wenn ^Christen dort wohnten, zu vergüten angehalten sein sotten" (vergl. unser „Hundertjähriges Jubiläum der israelitischen Cultusgemeinde in Wien", S. 18). Ein Hosdecret vom 28. Juli 1762 (also unter der Kaiserin Maria Theresia) verordnete, daß Juden zu keiner Abgabe an die christlichen Seelsorger, titulo einer Stolgebuhr verhalten werden sollen, wodurch obiger Concilsbeschluß aufgehoben wurde.! aus Böhmen im Jahre 1744. 371 Contribuirenden Häußer ml non on> oontribntnumlo gebracht, zugleich auch die Kirchenspiele unßer lieber: Frauen vor der Theiner und ml Fmm Nurmna, nicht minder Lt.-GuZtulli, 8t.-Vnlentini, dann zum Hehl. Creutz mit deren pro rolnitiono .jnri.Z 8to1no an zahlreichen Judenhäuffern Hafftender Ewiger Zünssungen N'ahmhafst tlnmniücü't werden, zu geschweige:: was wir Uu^trutnnlL, lOxpoäition und Cantzleyer:, an denen Uns in partum Lalarij zuekomenden ä:uiit ialtare noch mehr aber die particntaru^, als; Bierverlagern, Müllern, Garttnern und Weingartten -?o^u>8oro8, Fisebern, Savffensiedern, Beckern ur:d andere meisten Professionisten darben verlieren, da die einzige Bierverlagern der: entbehrender: Verschleiß auf MOO Baffer Bier jährlich sich schätzen. „Weilten nun unsser als Gemeindtevorsteher Schuldigkeit ist, aufs die Gon- 8orvntion der Gemeinde fürzudenken und denen jenigen Folgen, welche durch vollständige Abschaffung derer Juden a::ß denen Prager Städten unvermeitlich in^innirun, vorznbeugen gestalten dye Juden durch so viel bereiths hier mib.ZGtjruu, folgsamb durch das mutuullu Conuxlunr Credit und aridere bey einer Genreinde oxi^tirende Verknüpfungen ohne dem gänzlichen Umbsturz der innerlichen Verfassung nicht Wohl zu Luparirun seynd. Joh. W. Wavwode Easp. Fach. Wussin Jos. v. Gamsenfels Will). Ferd. v. Krausenek Joh. Wenzel Friedrich Sigisrnund arr: Ende Franz Ferraboseo de Oavro Franz Kreuzberger, Synd." Während jedoch die Kaiserin unbeugsam in ihren: Entschluß war, suchten die Behörden die schärfe des Gesetzes zu mildern. So gestattete das Militärcommando einzelnen Juden nach Prag zu kommen und daselbst über Nacht zu bleiben. Kaum erfuhr die Kaiserin davon, richtete sie an den Generalfeldzeugmeister Grafen Wallis folgende Zeilen, au: 2J. Juni 174V: 24*

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