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Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums · 1866-02-01 · Heft 5 (Februar 1866) · p. Seite 372

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Journal
Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums
Volume
II. Band (1865-1866)
Issue
Heft 5 (Februar 1866)
Date
1866-02-01
Page
Seite 372 (sequence 52)
Language
German
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372 Jllustr. Monatsh. für die gef. Interessen des Judenthums. „Wie wir nun unsere dir Vormahls überschriebene gnädigste Willensmeinung, zufolge welcher bis längstens letzten des umstehenden Monats Jrrti kein einziger Jud, unter was Vorwand es auch sevn möge, in einer zweystündigen I)i8tan2 umb Prag herumb, noch weniger aber in erst bemelt unserer königl. Stadt selbsten sich mehr betreten lassen solle, ubsolute und uä litebefolget wissen wollen, so wirst du von jetzo obschwebenden Nilitüroomundo wegen alles Ernstes und unter schwerer Verantwortung darob zu halten haben, damit keinem von solchen leuten nach verflossenen obigen Immun in oder 2 Stunden weit umb Prag eiuiger Underschlich oder Aufenthalt gestattet, weder gegeben werden möge, dessen wir uns dann gnädigst vergewissert willen wollen." Dieser Befehl, der, wie natürlich, ml litormn ausgeführt werden sollte, war ein neuer schwerer Schlag für die Juden Prags. Vis dahin, wo sie in der Nähe Prags lebten, war es ihnen möglich, jeden Tag nach Prag zu kommen, und waren sie so in der Lage, die Geschäfte abzuwickeln, was nun zur Unmöglichkeit wurde. Man darf dabei nicht außer Acht lassen, daß die Juden in Prag unbewegliches Gut von sehr bedeutendem Werthe daselbst besaßen, und wenn sie auch die Häuser, die durch die wiederholte Plünderung arg beschädigt wurden, nicht bewohnen durften, so mußten sie doch dafür sorgen, daß dieselben nicht noch mehr verfallen. Wir lassen hier eine Specifieation der unbeweglichen Güter und des beiläufigen Werthes derselben folgen. 1) Bei der königl. Landtafel, königl. Oberstburggrafen und königl. Kammerrecht und bei den drei Städten versicherte Activschulden, Wechselbriefe, sowol auf Herrschaften als auf Bürger für baar dargeliehenes Geld 1,000000 Fl. 2) 300 Häuser. l0<> vornehme ä 10000 Fl. 1,000000 « 200 ä 5000 Fl. 1,300000 >' 3) Jüdischer priv. Gemeinhosf (darin ist ein Waschhaus, ein Bad und vornehmes Gebäude) . 15000 » 4) Goltzische Haus (unlängst gekauft). 8000 » 3,323000 Fl, Transport 3,323000 Fl. 5) Studirhäuser und Zimmer 10000 » 6) Jüd. Freuthoff (100000 Steine, Spital, jüdische-, Arrest, Gebäude für die Begräbnitzverwalter, Armenhaus u. s. w. . . 120000 » 7) In der Judengasse Kramstellen, Buden, Fleischkramstellen, Schlachtbänke 200 Pr. 2.50 Fl. 50000 » 8) Neue erbaute große Schulen sammt hierzu gehörigen Gebäuden . 300000 « 0) Fünf priv. Häuser auf dem Tandelmarkt mit Gewölben, Kramen und Kramstellen, und gleichen andern vorliegenden Haußer, benantl. Herrn Neismann's goldenen Schranken, Manasische St.-Galli in Circa 500000 » 10) Mehreres in Kriegszeiten bey französischer Asfter Negierung über die monatl. gezahlten nahmhafften Gaaben annocb darüber geliehen, aussenständig haben. 200000 « 11) Jüdisches privil. Rathhauh mit der Freiheit befindlicher schlag . 20000 » ^52:^000 Fl. Man wird zugeben, daß diese Snnnne eine sehr respectable ist. Nachdem die Juden von dem kaiserlichen Nescript intimirt wurden, wendeten sie sich daher wiederholentlich an den Gouverneur (praos. 7. .lul^ ,740): „Hochlöbl. Königl. Oonverno: „Die vielfältige Behelligung, So Ew. hochgräfl. iMolloiw und gnaden wir bisher haben caumrvn müssen und annoch verursachen, schrecken uns dergestalten ab, daß wir uns fast nicht mehr erkühnen können, mit ferneren Anlauf zu graviren; allein aber es drängt unß hierzu die evßerste Noth und extromität, unser unbeschreibliches Elend über die Maß so mit blutigen Thränen zu beweineil und zu Gott lei-! der im Himmel dringeil muß, wesseiltwegen uns solches nicht wird ungnädig gedeutet werden. Nun ist weltkundig und wir haben uns zum öfftern unterfangen, unssern weltbekanten rnin so durch die französischen und preußischen Gelderpresslingeil Ilonuiu gratuitnm so 90000 Fl., noch nie so erhörte Plünderung, Zahlung 160000 Fl. eomuno schulden umbs halbe geld verstoßene Uobiliau emigrationm ansfuhren, aufs Land zu gebeil genöthigten nahmhaften

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