Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums
- Journal
- Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums
- Volume
- II. Band (1865-1866)
- Issue
- Heft 5 (Februar 1866)
- Date
- 1866-02-01
- Page
- Seite 367 (sequence 47)
- Language
- German
- Belongs to
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Die Vertreibung der Juden aus Böhmen im Jahre 1744. 367 selbte aus dem Laude gleich zu bringen." Am 30. Dec. 1743 machte die Hofkanzlei neuerdings Vorstellungen bezüglich der Juden in Böhmen und Mähren. Sie hält eine gänzliche Äusschaffung der Juden aus diesen Ländern nicht für möglich und schlägt vor, dieselben zu vermindern. Sie reitet dabei ihr altes Steckenpferd; es solle!: alljährlich die Armen weggefchafft werden, und die reichen Juden lasse man im Lande. Es wäre überflüssige Mühe, heute gegen derartige Schrullen kämpfen zu wollen. Heinrich IV. soll den Wunsch gehabt haben, daß jeder Bauer am Sonntag ein Huhn in: Topfe habe. Nach dem Recept der Hofkanzlei wäre dieses Ziel leicht zn erreichen, wenn man nämlich alljährlich die Armen aus dem Lande schafft. Da müssen wir denn doch bekennen, daß Moses, der Jahrhunderte zuvor gelebt hat, die Nationalökonomie besser verstanden hat als die Hofkanzlei. Er wollte, daß das israelitische Volk sich dem Ackerbau zuwende, der nicht derartigen Wechselfällen wie der Handel unterliegt und nicht von so vielen Chancen abhängt. Er bestimmte, daß das Land in gleichen Theilen an die Einwohner gegeben werde, und gab das Gesetz, daß Grundstücke nicht für ewige Zeit verkauft werden dürfen. Nichtsdestoweniger sprach er aus: „Es werden die Armen nicht aufhören im Lande." Die Hofkanzlei ließ jedoch nur den reichen Juden gelten, und wenn er verarmte, sollte er ohne Mitleid und ohne Erbarmen hinausgestoßen werden und den Wander- oder eigentlich den Bettelstab ergreifen. So hart aber diese Ansicht auch jetzt erscheint, so war sie damals eine humane, denn sie stellte die Möglichkeit in Aussicht, daß die Juden im Lande bleiben. — Die Hofkanzlei schlug vor, daß Listen angefertigt werden, in welchen folgende Rubriken sich befinden: 1) Name des Ortes, in welchen! die Juden wohnen. 2) Name des Hausvaters und dessen Gattin, resp. Witwer oder Witwe. 3) Zahl der Kinder, wie viel unter und wie viel über 15) Jahre. 4) Zahl der männlichen und der weiblichen Dienstboten. 3) Welchen Handel oder welches Handwerk sie treiben. 0) Ob derselbe gutes, mittelmäßiges oder schlechtes Vermögen habe. 7) Ob er richtig die Steuern einzahle. Diejenigen, die nichts haben, sollen weggeschassl werden, was am Ende eines jeden Jahres zu bestimmen ist. Vorläufig blieb jedoch der provisorische Zustand. Die PragerJuden lebten zwischen „Hangen und Bangen in schwebender Pein". Sie hatten in Prag Grundstücke und Häuser, welche mehr als ^Millionen Jl. betrugen, die sie nicht benutzen konnten. Sie konnten sieb nicht auf dem Lande heimisch machen, da sie doch nach Prag zurückzukehren hofften. Sie mußten überdies Kopfsteuer entrichten und hatten kein Einkommen. Sie wendeten sieb an die Statthalterei und baten, diesem provisorischen Zustande ein Ende zu machen. Wieder schrieb die Statthalterei an die Kaiserin am 5>. April 1740: „Allerdurchlauchtigsie „Allergnädigste Iran, Ew. k. k. M. sollen wir in nnterthänigkeit nicht verhalten, welcher gestalten bev uns die sich dermalen allster befindenden kranken Juden-Iimpm-toro^ die wehemüthigste und beweglichste Vorstellung dahin gemacht haben, wie schwär, ja wie unerträglich Ihnen die längere außbleibung Dero allerhöchsten tiim! Itamckutnm über die Ehemalig Prager Judenschafft schwere und empfindlichste bnnip.rntü)n.>-8jtnntwn, nachdeme ihr mit heißen Thränen zu bedauern würdige Elend Nigeria und Nothstand von Tag zu Tag größer würde, fallen thue, allermeisten „?ro prmn>: ob zwar denenselben gleich bey der schon vor lOMonathen angetrettenen bnnigrntiou nach der auß- Wanderer härtesten Blünde r u n g noch etwas an VloVilwn und haabseligkeiteu geblieben, So hätten Sie dasselbe umb das halbe Geld gleichsam verstoßen und die hievon die Imn^rntioimzeit hindurch das Leben auf das sparsambste und kümmerlichste fristen, die Zinnßen bezahlen, auch entliehen die von Ew. k.