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Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums · 1866-02-01 · Heft 5 (Februar 1866) · p. Seite 366

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Journal
Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums
Volume
II. Band (1865-1866)
Issue
Heft 5 (Februar 1866)
Date
1866-02-01
Page
Seite 366 (sequence 46)
Language
German
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366 Jllustr. Monatsh. für die ges. böhmische Statthalterei, den Prager Juden zu gestatten, über den Winter nach Prag in ihre Behausungen ziehen zu dürfen. Sie verwahrt sich neuerdings dagegen, als wolle sie für die Juden das Wort nehmen, und motivirt ihren Vorschlag dadurch, daß die Juden in ihren jetzigen Aufenthaltsorten, in Scheunen und Ställen, erkranken müßten und eine Seuche zu befürchten sei. Wiederholentlich weist sie auch darauf hin, daß diese Behandlung der Juden gegen die Lehre des Christenthums sei.") Die Kaiserin wies diese Vorschläge zurück und gestattete nur, daß die Juden, wenn sie die Erlaubniß dazu erhalten haben, während der Tageszeit in Prag sein dürfen, um ihre Angelegenheiten abzuwickeln. Adam Wolf („Oesterreich unter Maria Theresia") sagt: „Sie (die Kaiserin) sah das Christenthum in seiner Ursprünglichkeit und Wahrheit nur im Katholicismus, was darüber hinausging, verwarf sie als Jrrthum, sie tonnte ihn dulden, aber nicht theilen. Daraus ersprang ihr kirchlicher Eifer und jene Intoleranz, die sie gegenüber den Akatholiken kundgab. Sie hatte immer eine Abneigung gegen die Juden. Ihr Widerwille war so groß, das; sie ihn einst in Preßburg nicht verbergen konnte, als sie durch eine Judengasse fuhr. In Prag verbot sie, das; ein Jude den Raum ihrer Paläste betrete. Im Jahre 1746 (soll wol heißen 1744) kam plötzlich der Befehl, daß alle Juden die Monarchie verlassen sollten. (Dies ist irrthümlich; nur die Juden in Böhmen und Mähren wurden ausgewiesen.) Man dachte an ein Gelübde von frühen: Jahren her." (Darüber ist weiter nichts bekannt.) Diese Darstellung rechtfertigt unsere Voraussetzung, daß die Kaiserin in dem gegebenen Fall von Haß und Fanatismus sich leiten ließ. Kaiser Hadrian soll einmal einem Juden eine Ohrfeige gegeben haben. Um die Ursache gefragt, soll er geantwortet haben: weil dieser Mann ein Jude war. Das Verbrechen der damaligen Juden bestand auch darin, daß sie Juden waren. Das Christenthum gebietet und gestattet solche Vorgänge nicht. Adam Wolf erzählt weiter: „Sie machte kein Hehl aus der Abneigung. Dem englischen Gesandten, der sich für die Juden verwendete, sagte sie, sie würde annehmen, er spräche für jüdisches Geld. Erst nachdem ihr Gemahl, der Herzog Karl, der Churfürst von.Polen, sogar der Heilige Vater fürsprachen, gab sie nach." lieber diese Momente werden wir im Verlauf dieser Darstellung noch Gelegenheit zu sprechen haben. Vorläufig wollen wir bemerken, daß diese Nachsätze jedenfalls so incorrect sind wie die Vordersätze. Interessen des Judenthums. Am 23. Dec. 1745 erlaubte sie, daß diejenigen Juden, die in der Umgebung Prags lebten und infolge der Winterszeit krank wurden, nach Prag kommen dürfen, um sich daselbst Pflegen zu lassen. Bevor jedoch noch diese Resolution eintraf, zeigte die Statthalterei vom selben Datum an, daß sie infolge der vielen kranken Juden auf eigene Faust 200 derselben, die „nicht übel verhalten" sind, und welchen strengstens aufgetragen wurde, keinen Handel und Wandel zu treiben, gestattet habe, nach Prag zu kommen, um sich «durch die in der Stadt an Händen habenden voetare^ und ^potlwllon curiren zu lassen", und verbindet damit den Wunsch, daß „bei dein wachsenden Elend der Juden eine b'inalresolution in Angelegenheit der Ausweisung sehr zu wünschen wäre." Wir haben bisher blos von den böhmischen Juden im allgemeinen und von den prager insbesondere gesprochen. Wir müssen nun auch der Juden in Mähren gedenken, die in gleicher Weise wie ihre Glaubensbrüder in Böhmen ausgewiesen wurden. Gegen die Juden in Mähren liegt von keiner Seite etwas vor, das in irgendeiner Weise die angeordnete Ausweisung motiviren würde. Da Mähren ehemals zur böhmischen Krone gehörte, so wollte man wahrscheinlich nur die Zusammengehörigkeit in dieser Richtung geltend machen. Die Juden in Mähren kamen übrigens sozusagen mit dem bloßen Schrecken davon. Allerdings wurden die sogenannten „verbotenen Orte" vermehrt und war ihnen der Eintritt in Brünn und Olmütz untersagt. Auf ein Gesuch von seiten der Juden, diese Städte besuchen zu dürfen, rescribirte die Kaiserin: „Bleibt bev meiner Ilo-mlution, daß keiner in Olmütz noch Brünn hineinzulassen auch sogar in deren Vorstädten nicht zu wohnen gestattet. Was mein ^erarinm verliehet, habe schon darüber meine liorwluticm genohmen. Wann Sie aber ihre praeZtancka nicht richtig abführeten, so wären selbte nur eine Last vor das Land, also gleich auszuarbeiten, wie angefangen werden kunte.

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