Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums
- Journal
- Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums
- Volume
- II. Band (1865-1866)
- Issue
- Heft 5 (Februar 1866)
- Date
- 1866-02-01
- Page
- Seite 368 (sequence 48)
- Language
- German
- Belongs to
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368 Jllustr. Monatsh. für die gef. Interessen des Judenthums. k. M. ausgeschriebenen Kopfsteuer llwstreitten müssen, welche Kopfsteuer Sie gleich anfangs, auch unter denen aller ersten bezahlt haben; wordnrch sich die mehrhabigern, weilen diese vermög der dießfälligen allergnädigsten Patenten die armen übertragen und statt ihnen zahlen müssen, merklich geschwächt, die wenig habende aber gäntzlichen entblößet, umb so mehr auch von darumben, weilen: „kro soouinto: die mehrsten bies anhcro ohne allen gewörb und nahrnng dies auf gegenwärtige Stund verharren, Einfolgsamb wobeh der so lang anhaltenden bllniz-rntion der bwrvcm ihnen von Tag zu Tag aus der Hand geht, bald gar nichts mehr zu leben und zu zehren haben würden, sondern über alle außManderer Elend (welches mit keiner Feder gcnugsamb beschrieben und abgebildet werden konnte, allermaßeu dieselbte betroffene einer Fluth gleich gesehene ZOstündige greuliche Plünderung, d^nn die darauf mit Darstrecknng ihrer euszersten bemüßigten Zahlung deren l <>0000 Fl. Ooinuu Schulden und bnnjgrLtioiwausfahrung, wobeh ihnen nichts anderes als die bey denen dermahligen ehserilen Geldklemmezeiten ohneintrcibliche ^etiv Schulden nebst ihren erkaufften und in Million bestehenden Grundstücken, welche Grundstücke sie doch die gantze Emigcationszeit nicht haben genüßen können, übrig geblieben, zu geschwcigen von andern unentlicheu Drangsalen ein offenbares Denkzeichen darvon abgeben), wohl noch zuletzt den grausamen Hungerstodt, vor welchen die menschliche natur sich entschütert, zrim Opfer werden micsscn, und wiewohlen „Isto Tertio die in suchen ihres Jüdischen Credit und Dobitweßens allergnädigst ausgestellte Ooini88ion die äußersten Mittels airgewendet habe, womit das Schuldenwceßen theils auf das schleinigste behgelegt und theils verglichen wurde, wvrbeh die sich nur obitor guick pro guo, umb nur der fache ende zu machen, begnüget und eingegangen. So hätten auch die mehrsteir Christl. vobitoros ihre verglichenen tormj»o8 Kolutionj« (weilen diesselbe durch die cntstarrderre Kriegstroublon ruinirt mrd etwas zrr zahlen außer Stande gesetzt worden), nicht in Abfuhr und Richtigkeit bringen können, dahero dann, wann besagte vebitoro« von der Judenschafft mit der Recht!. Lxocution zur Zahlung <lo kignro .luri8 airgehalten werden sollten, es sich von sechsten ergeben mieste, daß viele 100 Bürger!, und andere Voditorow verdorben und übern Haussen gewvrffen und anririt gar außer allerr staird, ihre anderweithigen LandesprnoZtanckn zu entrichten gesetzt werden müssen, wo im gegeirtheil „llro guarto. Viele 1000 Bürger!. Handwerks- und andere GewerbSlcuthc durch deir jüdischen Credit und ro8 Mionckn8, wo der tandesmanir seiirc Effecten rnrd arti8 vel naturno prockuetn arr den Juden angebracht, auch der letztere dem erstem, ehe noch solche Effecten eristirt, durch geld nntieipationes in seinen eußersten nothstand außgehvlffen hat, von einer zur andern Zeit sich fortfristeten und umb ihre onera und Anabon prncwtiron zu können, unterstützet werde, annebst „?ro guiuto wäre Stadt- und landkundig, was die hiesige königl. Prager so wohl als Hoche und Niedere landesinlmbitanton wehrender Jüdischen Emigration und bemüssigter theiierer Einkansfung der waareir allermaßen nur einige wenige christl. Kaufleute in denen Prager Städten das ganze Ooinsreini» führe und ihre Maaren eigenwillig sehr hoch tariren und verknusten, gellten, wohingegen die Jndenschaft ihre waaren, weilen sie gantz gering und sparsame Eimgo in essen und trinken, dann sehr schlechte Kleidertracht gewohnt ist, jederzeit wohlfehler dahin geben thäte, wordnrch das Publicum, besonders aber der arme Bürgersman oder ein armer dienstboth umb ein merkliches erleichtert ward; ferners *) „?ro 8oxto würden in Zukunfft noch mehrere christl. Oontribuonten ins Verderben gerathen inüssen, wann Selbte *) Eine ähnliche Anklage wurde von seiten der niederösterreichischen Stände gegen die christlichen Kaufleute in Wien im Jahre 1625 erhoben, es sei unter ihnen eine große wucherliche Schinderei eingerissen (vergl. unsere „Juden in der Leopoldstadt", S. 15).