Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums
- Journal
- Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums
- Volume
- II. Band (1865-1866)
- Issue
- Heft 5 (Februar 1866)
- Date
- 1866-02-01
- Page
- Seite 364 (sequence 44)
- Language
- German
- Belongs to
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364 Jllustr. Monatsh. für die gef, „sollen Weiters auff dem Lande sich ausbreiten dörffen bis weitere Ordre, maria Theresia" In der That wurde auch von seiten der Statthalterei begonnen, mit den Juden wegen der Wiederaufnahme zu unterhandeln. Man verlangte nämlich von denselben 2 Millionen Fl. als Lösegeld. Die Juden (als Vertreter derselben sind gezeichnet: Abraham Israel Duschenes, Abraham Preßburg, Löbel Abcles, Arje Fanta, Selig Thein, Salomon Koreff, Löbel Foges, Sine Fauvers, Simcha Popper, Sacharia Kassowitz, Anschel Grünhut, Joachim Tvderl, David Bülitz, Wolfs Reiach, Moses Tauscht, Fertel Mißlaf, Jakob Ansch, Salman Bondi und Abraham Ahrer*) wiesen auf die Unmöglichkeit hin, diese Summe aufznbringen. Sic gaben an, sie seien geplündert worden. Sic schulden 100000 Fl. (dem Aerar waren sie für rückständige Steuern 210901 Fl. 4ö kr. schuldig); sie mußten ihr Möbel billig verkaufen; sie befinden sich ohne Erwerb und wohnen zerstreut. Bald sgh man sich jedoch genöthigt, da viele Juden infolge des strengen Winters krank wurden, dieselben nach Prag ziehen zu lassen. Wie natürlich, mußten bei den Kranken sich Wärter befinden. Diese jedoch durften nur bei Tage daselbst bleiben. Üeber den damaligen Zustand der Juden wollen wir uns enthalten zu sprechen, denn so sehr wir uns auch *) Wir haben nur mit schwerer Mühe die Unterschriften entziffert, und mögen manche Namen nicht genau angegeben sein. Von mancher Seite wird behauptet, es sei dem Satomon Koreff gestattet gewesen, in Prag zu bleiben. Uns ist von einem derartigen Privilegium für ihn nichts bekannt, und dürfte der Fall hier wie bei Max Schlesinger bei der Ausweisung der Juden aus Wien im Jahre 1070 sein fvergl. unsere „Juden in der ^eopoldstadt", S. 63, Anmerk.). Von Salomon Koreff wird auch folgende Anekdote erzählt: Als das Decret der Ausweisung den Prager Judenältesten zugestellt wurde, begab sich eine Deputation zu den Statthaltern, deren Sprecher Salomon Koreff war. Dieser, erregten Gemüths, machte seine Gegenvorstellungen in überlauter Weise. Der Statthalter wies ihn deshalb zurecht, und Koreff antwortete: „Aus mir-'schreien zehntausend See Lew'. Ein Rabbiner war damals nicht in Prag. . Interessen des Judenthums. befleißigen wollen gemäßigt zu sein, wir würden vielleicht Ausdrücke gebrauchen, die sich niit der Ehrerbietung vor dieser großen Kaiserin, — die sie jedenfalls war — nicht vertragen würden. In unserer Zeit, wo selbst der zum Tode verurtheilte Verbrecher, dessen Schuld zweifellos ist, wenn er erkrankt, gehegt und gepflegt wird, kann man es kaum begreifen, wie man in so harter Weise damals gegen die Juden verfahren konnte, deren Verbrechen — wenn sie solche begangen haben — keinesfalls gerichtlich constatirt waren. Wir lassen daher einen Auszug aus einem Bericht der Statthalter von Prag vom 0. Nov. 174.0 folgen, der gewissermaßen mit ruhigem Blut den Sachverhalt darstellt: „Diese Ew. Maj. treugehorsamste Lanzlei kann sich ans alle neuere und ältere Autcuctu berußen, daß sie dem anwachsenden Judeuthumb niemals das Wort gesprochen, sondern vielmehr bey allen Gelegenheiten, was zur Hm'abbringung sothaner Kaste in publica nur immer vorträglich geschienen, allerunterthänigst vorzustellen getrachtet hat. Sie ist auch noch zu dieser Zeit weit entfernt, von sothanen bei Ihr Erkanndten priucipia abzugehen, in der Maße jedoch, daß Sie nach ihrem Begriff die Judenschafft aus allen Ew. Maj. königl. böhmischen Erblauden gantz lind gar abzuschaffen lind auszurotten, oder dem publica und der allerhöchsten Landesherrschafft dienstersprießlich, noch auch in gewisser Wehse und wegen der in cxccutioue unterlauffenden überaus beschwerlichen, das Christenthumb selbst betreffenden Anständen Wohl möglich Zll seyn Erachtet hat. „Es ist hierbei wahrhafftig ein schwerer Zustand, dann die vormals in Prag geweste Judenschafft kann sich wegen ihrer dortigen cigeuthumblichen und mit keinem Recht Ihnen abgesprochen werden könnenden Häuser und übrigens habendenHandels-Credits und Nahrungsgeschäften von dort nicht weit entfernen, und herentgegen nahend um Prag kann sie nicht leben wegen Abgang theils des Unterkomens absonderlich für die unvermöglichern, ist bisher