Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums
- Journal
- Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums
- Volume
- II. Band (1865-1866)
- Issue
- Heft 4 (Januar 1866)
- Date
- 1866-01-01
- Page
- Seite 276 (sequence 36)
- Language
- German
- Belongs to
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276 Jllustr. Monatsh. für die ges. Interessen des Judenthums. glorreicher in das ewige Leben treten werde" *). In solcher Weise bewiesen die Juden durch Gut und Blut ihren Patriotismus gegenüber der jungen Kaiserin. Man hätte glauben sollen, daß sie sie in ihren Privilegien schützen werde. Es liegt auch nichts vor, was darauf Hinweisen würde, daß die Bürger gegen die Juden agitirten. Währenddem sie noch im Jahre 1689 sich bitter über die Juden beklagten, daß diese ihnen den Verdienst schmälern und das Einkommen verringern, befindet sich aus dieser Zeit kein derartiges Gesuch oder überhaupt eine Klage gegen die Juden vor. Es scheint, daß das gemeinsame Unglück, in welchem sich während der unaufhörlichen Kriegszeiten Juden und Christen befunden haben, den häuslichen Zwist, wie wir ihn nennen möchten, zwischen den Bekennern der Mutter- und Tochterreligion verstummen machte. Auch von klerikaler Seite liegt keine Klage gegen die Juden vor. Die Juden hatten während der Zeit sich in das wiedererbaute Ghetto — wenn es auch nicht, wie es beabsichtigt war, geräumige Wohnungen und breite Straßen hatte — zurückgezogen, und der Klerus dürste zu der Ueberzeugung gekommen sein, daß die Juden keine Proselhten machen wollen. Nichtsdestoweniger erschien am 22.Dec. 1744 von der böhmischen Statthalterei (veröffentlicht im wiener Diarium Nr. 4 vom Jahre 1744) folgender Erlaß: „Wir N. N. Dero zu Hungarn und Böhmen königliche Majestät respective wirklich Geheime und andere Nähte, Kamerere, Verordnete königliche Statt- *) Jost, „Geschichte des Judenthums und seiner Sekten", Thl. 3, S. 251, sagt von Jonathan Ehbenschütz: „Aus Grund staatlicher Verdächtigungen im Beginnen des ersten Schlesischen Kriegs 1740 — 41 aus den kaiserlichen Staaten gewiesen." Abgesehen von obiger Thatsache, welche 1742 oder 1743 sich zugetragen hat, liegt uns ein Verzeichniß vom Jahre 1745 vor, wo die Namen derjenigen angeführt sind, welche mit der Steuer in Rückstand blieben. Darunter ffindet sich Ehbenschütz mit 894 Fl. 30 Kr. Er kann demnach nicht schon 1740—41 ausgewiesen worden sein. Halter und Obriste Landes Officier im Königreiche Böhmen: „Fügen allen und jeden, besonders aber denen Juden und denen so mit denen Juden Handel und andere Negotia zu treiben Pflegen und mit ihnen sowohl in Dobito als Oroäito stehen und sonsten jedermanniglich .hiermit zu wissen, was gestalten Ihre königliche Majestät unsere allergnädigste Frau unterm Dato dem 18. und heutigen praosontato den 22. Dec. dieses zu Ende eilenden 1744. Jahres allergnädigst anhero rescribiret und zu vernehmen haben. Allerhöchst dieselbe hätten aus mehrererley bewegenden höchst triftigen Ursachen den allerhöchsten Entschluß gefaßt, daß künftighin kein Jud mehr in dem Erbkönigreich Böhmen geduldet werden solle. „kiimo. An dem letzten Monatstag llanunri des bevorstehenden 1745 Jahres solle kein Jud mehr inner derer k. Prager Städten sich befinden, wo im widrigen dieselben mit militärischer Hand hinausgeschaffet werden sollen. „2) Zu der Disposition mit ihren Sachen und Effecten, welche sie bis zum letzten Januari nicht mit fortbringen können und zu allen übrigen Dispositionen mit ihrem Vermögen und Creditwesen wird ihnen der Verbleib im Königreiche auf 6 Monate von Ende des gegenwärtigen Monats Dec. an zu rechnen, also daß bis auf den letzten Tag des nächstkünftigen Monats Juni 1745 dergestalt verstattet, daß sie nach ihrem Abzug von Prag und Hinausbegebung auf das Land, das ist vom letzten Jan. gegen allmaligen Erlaubnißschein des darzu allergnädigst denominirten Executionscommiffairs Sr. Herrn Grafen Phil. v. Kollowrat Excellenz zwar in die Prager Städte beim Tage eingelassen werden können, jedoch daselbsten absolute durch keine einzige Nacht verbleiben sollen, und wird gedachter Executionscommissarius, damit er dessen versichert sey, die erforderliche Drascautiou zu nehmen, auch die 'Ertheilung der Erlaubnißscheinen so einzurichten haben, damit sothanen Erlaubnissen nicht gemißbraucht, auch der öftere Eintritt vornehmlich nur denen Juden vergünstigt werde, welche die HauptnoZotia