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Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums · 1866-01-01 · Heft 4 (Januar 1866) · p. Seite 274

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Journal
Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums
Volume
II. Band (1865-1866)
Issue
Heft 4 (Januar 1866)
Date
1866-01-01
Page
Seite 274 (sequence 34)
Language
German
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274 Jllustr. Monatsh. für die gef. Juden in christlichen Häusern Unterkunft suchen, und in der That nahinen christliche Hausbesitzer die Juden in ihre Wohnungen auf. Doch der übereifrige damalige Bischof von Prag, Johann Friedrich, nahm Anstand daran, da die kanonischen Gesetze das Zusammenwohnen der Christen mit den Juden verboten. Der Bischof erließ daher an die Geistlichkeit den Befehl, daß niemand einem Christen die letzte Oelung spende, der in einem Hause mit Juden zusammen wohnt. Die Landstände baten hierauf den Bischof, jenen Befehl aufzuheben, und wiesen darauf hin, daß der Papst derartige Vorgänge nicht verbiete, (?) und überdies müßte ein derartiges Gesetz die königliche Bewilligung erhalten; doch der Bischof berücksichtigte diese Vorstellung nicht. - Die Statthalter von Böhmen wendeten sich infolge dessen an den Kaiser Leopold, und dieser schrieb (Augsburg, 4. Nov. 1689) Folgendes: „Leopold. „Liebe Getreue! Auß Euerem gehorsamsten Bericht ckc ckato 21. Oet. nechsthin haben wir gnädigst vernohmcn, welcher gestalten der hochwürdige Unser Fürst, Andechtiger und lieber Getreuer Johan Friedrich, Ertzbischof zu Prag, IsZatus natus Urimas Unseres Erbkönigreichs Böheimb und des Creutz Ordens mit dem Rothen Stern Großmeister, an alle Pfarrer und Prediger daselbst ein scharffes Consistorial vcerct habe ergehen lassen, vermöge dessen das Hochwürdigst in khein Hauß, allwo einig wohnende Juden sich befindeten, zu denen Christen, wann sie auch in gefährlicher Krankheit und euserster noth wehren, mithin ohne diesen heylsamen Viatieo und letzten Seelen Trost absterben Theten, getragen werden sollte, unlängst ergehen, und von denen Cantzeln öffentlich abkhündigen lassen, und was die Prediger deine noch mehreres zugesetzt, Ihr aber darauf gedachten Ertzbischoffens And., wiewohl ohne darüber erfolgten fruchtbahren olloct dagegen rcmonstrirt habt.. Nun wissen wir zwar gnädigst, daß die Loliabitio lluäacorum cum Obristiauis in rechten Verbothen. Nachdem aber hierinnen die reMla extremac ueeessitatis vor Interessen des Judenthums. sich selbst einen Absatz und cxccptionem leydet, die Juden auch ückc publica in Unfern Erbkönigreich Böhmen rceipirt worden und über ihre Toleririmg nicht allein verschiedene krivilsgia erlanget und hierauf ein llus guacsitum erworben, sondern auch Uns und dem kublieo an deren Nanutcnen? umb so Viel mehreres gelegen, alß khundtbahrlich ein merkliches emoluwcntum dem gemeinen Weesen und unfern acrario so wol in Lamcralibus als Iributis (durch welche die Beschütz und 6ouservirung des Landes sambt desselben sowohl Geist alß Weldtlichen Jnewohnern stabiliert wird) von Ihren wiewohl geringenComcrcien zuwachset; Alß hetten wir wohl gnädigst gern gesehen, wenn mehr bemeldter Ertzbischof And. vor publieirunF so gestalten Occrets mit Euch eine Loiuunieation in der Sache gepflogen hette, sintemahlen das imockiate ergrieffene Leinoclium von sich selbsten sehr rigoros zu sehn scheinet, in deine das Hehl der Seelen dardurch mehr verschränkt als befördert die Menschen contra llura ticlem publicain ct jpsam Ebaritatcm Ebristianmn verderbet, darbey auch die Unschuldigen mit dem Schuldigen eingeflochten und was angezeigter Massen allbereith und ckc prctcrito geschehen sehn soll, ungestrafter gelassen wirdt. Gleich wie wir aber unsers höchsten Orths die Ehre Gottes und darwider etwa begehende Missethaten ohne das empfindlich zu ehfern gnädigst gemeyntseynd, Also befehlen wir Euch gnädigst hiermit, daß Ihr von dergleichen Verunehrung dem Hochwürdigsten Guth beschehen von des öfters ernanten Ertzbischofs And. specitics cum cclitionc eowplieum zu wissen begehret, wie nicht weniger wegen der gehaltenen jüdischen Synagogen in Christenhäusern und instillirung, der jüdischen Lehre denen Christen ein gleichmäßiges von Sr. And. abfordert und die Hierinfalls erfundener Verbrecher zu gebihrend sxowplarisebcr Bestraffung zieht; rationc tüturi aber die von Euch vorgeschlagenen Sr. And. rsprcsentirto und sonst erheischende Vorsorg zu Abwendung derley ärgerlicher jüdischer Beginnen und Vermessenheiten ernstlich vorkehret. Gestalten

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