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Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums · 1865-12-01 · Heft 3 (Dezember 1865) · p. Seite 234

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Journal
Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums
Volume
II. Band (1865-1866)
Issue
Heft 3 (Dezember 1865)
Date
1865-12-01
Page
Seite 234 (sequence 74)
Language
German
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234 Jllustr. Monatsh. für die ges. Interessen des Judenthums. seßhaft, ist durch die Munificenz der wohlhabenden Gemeindeglieder und der Stadtgemeinde (welche das Bauholz unentgeltlich lieferte) ein Gotteshaus, welches äußerlich den Tempel der wiener Oeopoldstadt in verkleinertem und vereinfachtem Maaßstabe copirt, erbaut worden. Dies Gebäude ist das schönste in Leobschütz. Eine Abbildung desselben bringt Nr. 7 der stuttgarter Wochenschrift: „Ueber Land und Meer". . Die Hauptstadt der Moldau, Jassy, ist kürzlich durch den dortigen Baukier Jakob Neuschatz mit einem jüdischen Bet- und Liechenhaus ausgestattet worden. Als Fonds zur Erhaltung dieser beiden Stiftungen ist der Betrag von 10000 Dukaten deponirt worden. Zur Lchlußsteinlegung und Cinweihungsfeierlichkeit war der Landesrabbiner der Bukowina, Herr vr. Igel, von Czernowitz nach Jassy geladen. In Berlin ist die Neuwahl der diesmal ausscheidenden 10 Repräsentanten der jüdischen Gemeinde nebst den 15 Stellvertretern auf den 22. d. M. anberaumt. In seiner Ansprache an die verehrten Mitglieder der hiesigen jüdischen Gemeinde im September, sowie in der Einladung zu der Nepräsentanten- Ergänzungswahl fordert der Vorstand unter Hinweisung auf die gerade jetzt so außerordentliche Wichtigkeit des Wahlacts, insofern die Lösung der obschwebenden Rabbiner- und Eultusfragen davon abhängig ist, die Gemeindemitglieder zu einer regen und gesinnungsvollen Betheiligung auf. — Von dem Collegium des Vorstandes treten diesmal drei nebst sämmtlichen Stellvertretern aus. Die Vertretung der Gemeinde und die Verwaltung ihrer Angelegenheiten ist den 21 Repräsentanten und 7 Vorstehern übertragen. Alle drei Jahre wird eine Neuwahl der ungefähren Hälfte jedes der beiden Collegien vorgenommen, und zwar so, das; jedes Mitglied desselben sechs Jahre in seiner Funetion verbleibt. Tie Stellvertreter jedoch, deren Zahl für die Repräsentanten auf fünfzehn festgesetzt ist, werden immer nur auf drei Jahre gewählt. Die Wahl der Repräsentanten und ihrer Stellvertreter geschieht durch die wahlberechtigten Gemeindemitglieder, während der Vorsteher und dessen Stellvertreter von der Repräsentantenversammlung gewählt werden. Der obenerwähnten Ansprache des Vorstandes an die Gemeindemitglieder folgt ein aetenmäßiger Bericht über die jüngsten Vorgänge des hiesigen religiösen Gemeindelebens. Zwei aus der Mitte der Gemeinde an den Vorstand und die Nepräsentantenversammlung gerichtete Eollectiv-Vorstellungen über Eultuseinrichtungen eröffnen die Reihe. (Was jedoch von derlei Eollectiv-Vorstellungen zu halten, wobei die Mehrzahl ihren Namen einzeichnet, ohne auch nur den Sinn der Vorlage begriffen zu haben, ja zuweilen, ohne zu wissen, warum es sich handelt, ist sattsam bekannt.) Die betreffs der Rabbinerwahl zwischen dem Vorstande und der Repräsentantenversammlung gepflogenen Verhandlungen bilden den Schluß. Die Ansprache hebt ein Paar Sätze aus ältern Gutachten des verewigten Herrn Dr. Sachs hervor, wonach eine zeitgemäße Regelung des Cultus als ein dringliches Bedürfnis; hingestellt wird. Wie weit dessen Concessionen gehen würden, wird verschwiegen. Ebenso sind seine spätern Gutachten über specielle Fragen, besonders aber das über die Orgelsrage, wohlweislich unterdrückt worden. Die der Repräsentantenversammlung vom Vorstande gemachte Vorlage ckcko. 3. Mai o. enthält die cultuellen Normativbestimmungen für die neue Synagoge. Diese Maßnahmen bezwecken nichts weiter, als 1) die uneingeschränkte Benutzung des Orgelinstruments, also auch bei dem sabbatlichen und feiertägigen Gottesdienst; 2) die Kürzung des Gottesdienstes durch Vereinfachung der Vortragsweisen und Weglassung solcher Stücke der Agenden, die nicht zu dem Pfüchtgebetrituale gehören; 3) die Ausscheidung von liturgischen Stücken, welche dem Zeitbewußtsein widerstreben und daher die Lauterkeit der Empfindung bei dem Betenden beeinträchtigen; 4) die Einschaltung einiger Gebete und Gesänge in deutscher Sprache. Die Einleitung schließt endlich damit, daß der Vorstand jede Schuld an der verzögerten Erledigung der beiden bedeutsamen Aufgaben unseres Gemeindelebens von sich abwälzt und den Mitgliedern anheimstellt, ihn bei der bevorstehenden Repräsentantenwahl in seinen Bestrebungen zu unterstützen. Dieses Schriftstück hat eine Entgegnungsschrist des Nepräsentanten-Collegiums hervorgerufen, in welcher es gegen die Art und Weise der Veröffentlichung jener Verhandlungen Verwahrung einlegt. Es sei stets in der Praxis der Repräsentantenversammlung so verfahren worden, daß sie das Endergebnis; ihrer Berathungen in möglichst gedrängter Kürze dem Gemeindevorstande mittheilte, während derselbe die maßgebenden Gesichtspunkte in Kürze durch die Protokolle, ausführlich aber durch mündlichen Bericht seiner Eommissarien, deren in der Regel zwei den Sitzungen der Repräsentanten beiwohnen, erfahre. Der Vorstand hätte demnach, wenn die Gemeindemitglieder nicht irregeführt werden sollten, neben seinen weitschichtigen Vorlagen nicht allein die wortknappen Resolutionen der Versammlung, sondern auch deren; Motive oder doch die betreffenden Stellen aus den Protokollen zum Abdruck bringen müssen. In der That habe sich die Neprüsentantenversammlung seit einer Reihe von Jahren mit der Lösung der zwei Fragen befaßt, der Vorstand hätte dagegen ihre sämmtlichen Anträge abgelehnt. Derselbe Vorstand, der jetzt nachträglich eine so große posthume Verehrung für den seliger; 4)r. Sachs an der; Tag lege und ihn durch aus dem Zusammenhang gerissene Stellen früherer Gutachter; als Gewährsmann ir; Bezug auf die Neformirung des

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