Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums
- Journal
- Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums
- Volume
- II. Band (1865-1866)
- Issue
- Heft 2 (November 1865)
- Date
- 1865-11-01
- Page
- Seite 133 (sequence 53)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2417805-2417813-2417815--651-2418492- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Samuel Hold heim. 133 heim mit seiner Schrift unter den Zeitgenossen hervorgerufen. Die Polemik wurde von einigen dieser Männer mit großer Erbitterung geführt, namentlich von Z. Frankel, welcher Holdheim in einer allen literarischen Anstand verletzenden Weise persönlich angriff. So wirft er Holdheim z. B. vor, derselbe habe absichtlich geändert, nur die Citate zu seinen Gunsten zu verwenden, Holdheim habe aus der Mitte herausgeschoben, eine Untreue begangen, wo es sich um eine der wichtigsten religiösen Fragen handelt. Aus solche Angriffe mußte Holdheim natürlich antworten; er that dies in der Schrift: „Das Religiöse und Politische im Judenthum. Mit besonderer Beziehung auf gemischte Ehen. Eine Antwort auf .oerrn I)r. Frankels Kritik der Autonomie der Rabbiner und der Protokolle der ersten Nabbinerversammlung irr Betreff der gemischten Ehe" (Schwerin und Berlin 184ö). Man sieht, daß die Polemik sich sehr in die Brnge zog, und in eitle Zeit hineinreichte, in welcher sich unterdeß an Holdheim schon wieder ganz andere Fragen zur Beantwortung und Erledigung herangedrängt hatten, denn im Jahre 1^43 bildete sich auch der frankfurter Resormverein, und im darauffolgenden Jahre (1844) kam die Beschneidungsfrage aufs Tapet. In Frankfurt a. M. standen sich die religiösen Parteien mit vollem Bewußtsein, mit großer Bestimmtheit und Festigkeit gegenüber. Die Partei des Fortschritts, die sich in jeder jüdischen Gemeinde findet, ging hier so radieal zu Werke, daß sie eine völlige Umgestaltung des jüdischen Religionswesens beabsichtigte, ^o bildete sich ein Verein der Reform, welcher anfänglich seine Bestrebungen freilich nur theoretisch, und zwar in negativer Weise an den Tag legte, bald aber folgte auch in einem bestimmten Fall die Anwendung, als ein Mitglied dieses Vereins seinen neugeborenen Sohn nicht beschneiden ließ. Der alte Rabbiner der frankfurter Gemeinde, Salomon Abraham Trier, wendete sich an den Senat, lnn die Beschneidung zu erzwingen. Der Senat wollte sich aber deinen Eingriff in die Religionsangelegenheiten der Juden erlauben. Nun wurden Gutachten abverlangt, und solche liefen denn in reicher Anzahl ein; nicht weniger als 4l betrug die Zahl derselben. Alle stimmten überein, daß die Beschneidung unerläßlich sei, aber über die äußern Mittel, die zur Anwendung kommen sollten, waren sie sehr verschieden. Am interessantesten unter diesen Gutachten ist das von Mannheimer, welcher mit Ausschließung, mit Verweigerung des irdischen Begräbnisses und der überirdischen Seligkeit drohte. Holdheim sah damals die Beschneidung selbst noch als ein rein religiöses Gebot an, welches für immer verbindliche Kraft besitze; die Art und Weise aber, wie das Kampsgeschrei von allen Seiten erhoben wurde, empörte ihn, und deshalb ließ er auch seine Stimme vernehmen in der Schrift: „lieber die Beschneidung zunächst in religiös-dognratischer Beziehung" (Schwerin und Berlin!8M). Das Resultat, zu welchem Holdheim, der namentlich gegen Mannheimers Zwangsmittel auftritt, gelangt, besteht darin, daß die Beschneidung nicht zum Juden mache, sondern die Geburt; daß siekein nochwendiges Merkmal des israelitisch confessionellen Charakters bilde, daß ohne sie sowol der unterlassende Vater als der mündig gewordene unterlassende Sohn innerhalb der Gemeinschaft verbleiben, und daß endlich die Religionslehrer des Judenthums nur die Aufgabe und das Recot der Belehrung haben. Aber so nachdrücklich sich Holdheim gegen jeden Zwang und gegen jede Gewissensverkümmerung auslehnte, so war er doch keineswegs geneigt, die Sätze des frankfurter Reformvereins in allen Stücken zu aceeptiren. Er hat sich hierüber in der Schrift: „Vorträge über die mosaische Religion für denkende Israeliten" (Schwerin l844) deutlich ausgesprochen. Seinen Grundgedanken formulirt er dahin: Der rein biblische positive Sssenbarungsglaube muß für das in Schwankungen begriffene Judenthum festgehalten werden. Noch eingehender als in diesen „Vorträgen" stellt Holdheim seinen Standpunkt dar in der Schrift: „Das Cere-