Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums
- Journal
- Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums
- Volume
- II. Band (1865-1866)
- Issue
- Heft 1 (Oktober 1865)
- Date
- 1865-10-01
- Page
- Seite 78 (sequence 83)
- Language
- German
- Belongs to
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78 Jllustr. Monatsh. für die gef. lag nun in blauer Ferne — gegen 12 Stunden — vor uns. Bei dem vorhingenannten Dorfe und noch eine Strecke weit über dasselbe hinaus bestand der Boden aus rother, fruchtbarer Erde. Nachdem es nun einige Stunden lang beinahe hinunter gegangen war an lauter Basaltgestein vorbei, führte dann der Weg bald auf, bald ab. Die kleinen Thäler, die man hier quer zu überschreiten hat, sind alle fruchtbar. In der Nähe des Ortes Betdschin, welchen wir übrigens nicht berührten, hatten wir einen starken Bach zu übersetzen. Um noch vor Anbruch der Nacht in Kefr Hauwar anzukommen, mußten die müden Pferde gehörig angetrieben werden. Wir ritten vor das Haus des Ortsschechs, welcher sofort Befehl ertheilte, daß wir in das Gemeindehaus — eine mannshohe Hütte mit einem kleinen Hofe — gebracht wurden. Der Fremdendiener (Netur) zeigte sich bescheiden und willig und verschaffte uns ein Nachtessen. Aus guten Gründen suchte ich mein Nachtlager nicht in der Hütte, sondern, von meiner Decke umwickelt, im Hof auf. Hart an unsere Herberge stieß ein Gebäude, das am folgenden Morgen meine vollste Aufmerksamkeit auf sich zog. Dasselbe war viereckig, aus 5—6 Schuh langen und 3—4 Schuh hohen, ganz glatt behauenen Steinen bestehend. Am Boden hatte es einen stark vorspringenden Sockel, die glatten vier Seitenflächen begrenzte nach oben ein stark vorstehendes, ringsherum gehendes Gesims, über demselben war ein Aufsatz, von dem aber nur noch einzelnes stand. Thür und Fenster fehlten. Nach arabischer Sage ist hier nichts anderes als Nimrod's Schloß und Grab zu suchen. „Um Damascus bei Zeiten zu erreichen, wurde in früher Stunde aufgebrochen. Wir kamen bald an einen Fluß, über welchen eine Brücke führte. Jenseits desselben ist das Drusendorf Betima. Hier und überall in der Gegend, wo Wasser in der Nähe ist, finden sich zahlreiche Pappelbäume, ja kleine Wälder von solchen Bäumen, von denen die Balken für die Estriche der Häuser in Damascus gewonnen werden. „Von Betima bis Katana ging es 3 Stunden lang über eine außerordentliche Menge langgestreckter niedriger Erdwellen schief hinüber, also beständig bergauf und bergab. Der Weg war übrigens gut. Unter den schönen und hohen Pappeln Katanas, einer nicht unansehnlichen kleinen Stadt, an einem schönen in der Nähe entspringenden Bache, ruhten wir aus und nahmen ein Frühstück zu uns. Hinter diesem Städtchen kamen wir auf eine breite und ebene Straße mit geringem Falle, die uns nach 4^ Stunden nach dem immer vor uns gelegenen Damascus, zunächst nach dessen Vorstadt Mezzeh, brachte. Unser griechischer Schulmeister hatte uns an dem letztgenannten Orte, rechts nach dem Hauran ablenkend, verlassen. Der Redacteur des „Kladderadatsch", Dohm, Interessen des Zudenthums. war der Beleidigung des Barons v. Senfft Pilsach in seiner Eigenschaft als Mitglied des Herrenhauses angeklagt. Grund zu dieser Anklage gaben kleinere Humoresken und Gedichte in den Nummern 28,29 und 30 des „Kladderadatsch", worin nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Hr. v. Senfft-Pilsach infolge seiner Rede im Herrenhause am 17. Juni d. I. gröblich beleidigt und außerdem als blinder Hasser des Judenthums dargestellt worden sei. Der Angeklagte war im Äudienztermin nicht erschienen, weshalb in eontninaeiain gegen ihn verhandelt wurde. In der Voruntersuchung hat derselbe eingeräumt, daß er die Artikel zwar nicht geschrieben, aber von denselben vor ihrer Aufnahme Kenntniß gehabt habe. Der Staatsanwalt führte aus, daß die Angriffe gegen Hrn. v. Senfft-Pilsach in eine äußerst beleidigende Form gehüllt seien, die auch da vollständig offen und klar liege, wo nur von einem „Baron Mostrich" die Rede sei. Die Witzeleien, namentlich die Hinweisungen auf die Tänzerin Finette, seien so beleidigend, daß er, wenn auch im ganzen mildernde Umstände angenommen werden könnten, doch eine Strafschärfung, nämlich Verurteilung zu 60Thlrn. Geldstrafe, beantragen müsse. Der Gerichtshof erkannte auf schuldig, verurteilte den Angeklagten unter Annahme mildernder Umstände zu einer Geldbuße von 50 Thlrn. und erkannte Hrn. v. Senfft-Pilsach das Recht zu, das Erkenntnih auf Kosten des Angeklagten im „Kladderadatsch" zu veröffentlichen. In den Gründen des Erkenntnisses führte der Gerichtshof aus, daß mildernde Umstände anzunehmen seien, „weil die betreffende Rede des Hrn. v. Senfft-Pilsach derart sei, daß man einem Bekenner des Judenthums es nicht verdenken könne, wenn er dieselbe angriffe". Hier sei dies aber in einer so höhnenden Weise geschehen, daß der Gerichtshof die Kriterien des §. 102 des Strafgesetzbuchs finden und auch über das niedrigste Strafmaß hinausgehen müsse. In Wien erscheint ein Wochenblättchen: „Die Neuzeit", so obscur wie deren Redacteur, dessen Hauptgeschäft die Schulmeisterei ist. Besagter Redacteur, der sich übrigens aus sonst niemand bekannten Gründen für höchst geistreich hält, bringt die Gepflogenheiten der Schulstube bei der Nedaction dieses Wochenblättchens in Anwendung. Ein Mitarbeiter der „Jllustrirten Monatshefte" gerieth nämlich auf den Einfall, die Spalten jenes Localblättchens zu einem „Eingesendet" zu benutzen, in welchem unsere „Jllustrirten Monatshefte" erwähnt wurden. Hr. Szanto (so heißt nämlich dieser Schulmeister-Redacteur) empfindet nun gegen diese Monatshefte eine erschreckliche Antipathie; er vermeidet es ängstlich, den Titel dieser Zeitschrift zu erwähnen, und darum fand er es für sehr praktisch, in dem erwähnten Aufsatz, den er mit dem Pensum irgendeines seiner hoffnungsvollen Zöglinge verwechselt haben mochte, für den Titel der Monatshefte die Phrase „wenig bekannte Monatsschrift"