Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums
- Journal
- Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums
- Volume
- II. Band (1865-1866)
- Issue
- Heft 1 (Oktober 1865)
- Date
- 1865-10-01
- Page
- Seite 77 (sequence 82)
- Language
- German
- Belongs to
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Zur TagesgeschichLe. 77 Eintritt eines Umstandes, welcher die Wählbarkeit eines Gemeindemitglieds in die Vertretung nach den Bestimmungen des §. 17 hindert, auch den sofortigen, je nach den Umständen zeitweiligen und definitiven Rücktritt von jedem Ehrenamte in der Gemeinde. §. 22. Ueber alle Verhandlungen wird ein Protokoll geführt und dieses nach seiner Verificirung durch die Vertretung vom Präses und dem Protokollführer unterzeichnet, den Abwesenden aber zur Kenntnisnahme und Vidirung mitgetheilt. tz. 23. Der Präses ist berechtigt, die Mitglieder zu Sitzungen einzuberufen; auf Verlangen von fünf Mitgliedern der Gesammtvertretung ist er hierzu verpflichtet. Die Plenarsitzungen haben mindestens einmal im Monat stattzufinden. Der Präses bestimmt die Reihenfolge der in den Sitzungen zu verhandelnden Gegenstände. §. 24. Das Präsidium ist verpflichtet, für die Ausführung der in den Sitzungen gefaßten Beschlüsse zu sorgen. §. 25. Die geschäftliche Leitung sämmtlicher Gemeindeangelegenheiten liegt dem Präsidium ob; ebenso die Vertretung nach außen den Behörden und den einzelnen Mitgliedern der Gemeinde gegenüber. §. 26. Die geschlossenen Jahresrechnungen werden alljährlich von der Vertretung durch den Druck zur Kenntniß der Gemeindemitglieder gebracht; der Voranschlag des Gemeindehaushalts und der Beiträge wird alljährlich durch 14 Tage zur Einsichtsnahme für die Gemeindemitglieder in der Gemeindekanzlei aufgelegt. In Graz (Steiermark) wurde am 11. Sept. die erste Synagoge in dieser Provinz eingeweiht. Die Spitzen der dortigen Behörden wohnten dem solennen Akt bei. Zwischen dem siebenbürgischen Landesrabbinat und der Hermannstädter israelitischen Cultus gemeinde ist ein bedauerlicher Conflict ausgebrochen. Der Landesrabbiner hatte vor mehrern Wochen der erwähnten Gemeinde einen Vorsteher octrohirt. Die Gemeinde beruft sich auf-ihr autonomes Wahlrecht, der Landesrabbiner dagegen beharrt auf seinem Octroy. Indessen blieb ein großer Theil der Unzufriedenen am Rosch-Haschono von der Synagoge weg. Das Meisel'sche Memorandum ist an die Öffentlichkeit getreten. Die königlich ungarische Statthalterei hat dem Rabbinerseminar in Presburg Oeffentlichkeitsrechte zuerkannt und wurden infolge kaiserlicher Entschließung die Eleven irgendeiner beliebigen „Jeschiba", wenn sie zwei Jahre dieselbe besuchten, um in das presburger Seminar einzutreten, von dem Militärdienst befreit. Der Pensionsverein für israelitische Lehrer in Ungarn ist genehmigt und steht die Gründung eines mit ihm verbundenen israelitischen Schulblattes bevor. Literatur, Suchhandel und Presse. L. A. Frankl's „Ahnenbilder" sind in hebräischer Nachdichtung von vr. Max Letteris erschienen. In Paris ist ein Verein im Entstehen begriffen, welcher es sich zur Aufgabe macht, in Deutschland erschienene Werke für und über das Judenthum in wohlfeilen Übersetzungen zu verbreiten. Die Nr. 37 der „Allgemeinen Zeitung des Judenthums" bringt einen in dem zu San- Francisko (Californien) erscheinenden „Hsdre^v" im April l. I. publicirten Artikel zur Geschichte der israelitischen Gemeinde in Berlin. Merkwürdig, daß das interessante „Jüdische Volksblatt" uns nicht über dies ^,Curiosum", wie es kommt, daß ein in Bonn redigirtes Journal seine geschichtlichen Mittheilungen über die Gemeinde Berlins aus Amerika beziehen muß, aufklärt. Nr. 46 des „Ausland" bringt nachstehende Mittheilung aus einem noch ungedruckten Reisebericht von C. Schick in Jerusalem: „In Banias entschloß ich mich, Damascus aufzusuchen. Ich wählte anstatt der gewöhnlichen und bequemern, vier Tage in Anspruch nehmenden Route die kürzere und interessantere, freilich aber auch beschwerlichere über den Hermon. In meiner Begleitung war, außer meinem Diener Ahmed aus Nazareth, ein der griechischen Kirche ungehöriger Schullehrer, der im Hauran zu Hause war und der auf dem kürzesten Wege seine Heimat zu erreichen suchte. „Wir passirten von Banias aus zunächst die hochgelegene Castellruine Schech Othman el Hazur, in welcher man wol das alte Hazor, einst Residenz des Königs Jabin, zu suchen hat (vgl. Jos. 10, 10 u. 13; 11, 1-10. Richter 4, 2; 1 Kön. 9, 15). Von jenem auf einer ganz isolirten steilen Kuppe gelegenen Castell aus konnte die Gegend ringsum und bis hinunter zum Meromsee beherrscht werden. Leider mangelte mir die Zeit, um die merkwürdige Ruinenstätte in genauern Augenschein zu nehmen. Südlich, durch ein Thal von ihr getrennt, führt der Weg immer höher hinauf den Schneescheiteln des Hermon entgegen. Stiller Bewunderung der großartigen Natur kann man sich hier nicht entziehen. Nachdem der scheinbar höchste Punkt erreicht war, führte der Weg in ein nach Osten gehendes flaches Thal, in welchem sich der große Drusenort Medschdel esch-Schems (d. i. Sonnenthurm) befindet. Die Gebirgsansicht von diesem Dorfe aus ist eine großartige. Von einem Scheitel des Hermon aus zieht sich östlich an dem Orte vorbei ein Thal mit vielem Schnee herunter. Dieses Thal war zu überschreiten, und bald zeigte es sich, daß erst jenseits von demselben die höchste Stelle der Straße zwischen Banias und Damascus erreicht war. Wir kamen ganz nahe an den Schneefeldern der Ostabdachung des Berges vorbei. Die Kälte wurde immer empfindlicher. Damascus