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Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums · 1865-10-01 · Heft 1 (Oktober 1865) · p. Seite 23

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Journal
Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums
Volume
II. Band (1865-1866)
Issue
Heft 1 (Oktober 1865)
Date
1865-10-01
Page
Seite 23 (sequence 28)
Language
German
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Juden u. Judenthum nach d. Auffassung d. Schriftsteller d. Alterthums. 23 von der Wahrheit seiner Idee überzeugt ist, sich getrieben fühlt, derselben auch bei andern Eingang zu verschaffen, um wie viel mehr muß eine Religion, die sich rühmt, ihre Gesetze von Gott selbst empfangen zu hahen, auch andern klar und verständlich zu werden, auch andern gut und annehmbar zu erscheinen bemüht sein. „Eine jede Religion, welche von ihrer Wahrheit überzeugt ist, Wahrheit sein will nicht blos für einen engen Kreis, sondern für die Menschheit, muß auch das Bestreben haben, sich über die ganze Menschheit zu verbreiten." Dies hat das Judenthum erkannt und hat sich nicht abgeschlossen, um zu einer Sekte herabzusinken. „Im Gegentheil hat gerade das Judenthum zuerst vom Proselytenthum gesprochen, es kennt zuerst die Fremdlinge, welche sich Gott zugesellen und welche als Vollberechtigte ausgenommen werden, während das übrige Alterthum nur den Bürger kennt, der im Lande geboren, auf dem Boden erwachsen ist." (Geiger, Das Judenthum und seine Geschichte, I, 2. Allst. S. 88). Einen Beweis für diese Behauptung in der ältern Zeit bieteil die genauen und ängstlichen Vorschriften über den Ger, die Proselytcn, die man in Proselyten der Pforte, d. h. solche, die nur dem Götzendienst entsagten, ohne alle Vorschriften zu beobachten, lind Proselyten der Gerechtigkeit oder vollständige Proselyten theilte. Aber auch in der ersten christlichen Zeit, mit der wir es hier mehr zu thun haben, scheint das Proselytenthum nicht aufgehört zu haben, ün Gegentheil stärker geworden zu sein. Denn wenn auch der Vorwurf, den Jesus den Pharisäern macht, daß sie Land und See umreisten, lim einen Proselyten zu machen, übertrieben zu nennen ist, so ist er doch jedenfalls als ein Zeugniß zu betrachten, daß die Juden dem Proselytenthum sich nicht erlist entgegensetzten. Wir hören auch wirklich aus dieser Zeit von vielen Uebertritten zum Judenthum, ohne daß wir den Fabeln, wie sie Rabad (Rabbi Abraham ben David) in seinem Sefer Hakkabalah (verfaßt im Jahre IlOl, wie er selbst angibt, Vol. 38, eol. 2.) erwähnt, z. B. daß Juda der Fürst oder der Heilige mit Antoninus, dem römischen Kaiser, in freundschaftlichem Verkehr gestanden und ihn im geheimen bewogen hätte, die jüdische Religion anzunehrnen, Glauben schenken dürfen. Dieses Uebertreten zur jüdischen Religion, das, sei es nun, daß es oft, sei es, daß es selten eintrat, aber sicherlich nicht ganz fehlte, war den Römern äußerst unangenehm. Um daher dieselben von dem Gedanken an einen Uebertritt abzubringen und die Juden, die versuchen sollten, jemand in ihren Glauben aufzunehmen, zu strafen, sollen, wie DioCaffius erzählt (lib.UXVU) viele, die die jüdische Religion annahmen, theils mit dem Tode, theils init Verlust ihres Vermögens bestraft worden sein. Und nicht minder streng bestimmt eine Gesetzesstelle darüber, die wir ihrer Wichtigkeit wegen hier ganz wiedergeben wollen: „Wir verkünden hiermit den Juden, ihren Nettesten, ihren Patriarchen, daß, so sie jemand, der ihr unheilvolles Gesetz verlassen und in den SchoS llnserS Glaubens geflohen ist, in ihrer Wuth und Raserei wieder zum Abfall zu bewegen versuchen oder, so ihnen dies nicht gelingt, durch Verletzung oder Beschimpfung zu schädigen trachten, auf den Scheiterhaufen geworfen und verbrannt werden sollen. So aber jemand aus unserm Volk in ihre ruchlose Gemeinschaft eingeht und an ihren Versammlungen sich betheiligt, so soll er verdientermaßen dieselben Strafen erdulden." Man wird wol in diesem Gesetz (das im Voll. Mwocl. lab. XVI. Mt. VIII. lex 1 zu finden ist und gegen das Jahr 3lön. Ehr. gegeben zu sein scheint) nicht mehr das Wesen der alten heidnischen Gesinnung fühlen, sondern den immer bereiten Bannstrahl der Alleinseligmachenden .Kirche gezückt sehen. Und dennoch ist dieses Gesetz im Vergleich zu denen, die nachher und namentlich vom ö. Jahrhundert an, folgen, noch ein ganz mildes zu nennen, durch die den Juden alle öffentlichen Aemter entzogen, Feindschaft und Verachtung der römischen Gesetze vorgeworfen und deshalb Strafen zuerkannt werden. In einem dieser Gesetze (vom Jahre 470?)

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