Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums
- Journal
- Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums
- Volume
- I. Band (1865)
- Issue
- Heft 6 (September 1865)
- Date
- 1865-09-01
- Page
- Seite 490 (sequence 66)
- Language
- German
- Belongs to
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- Riga 4× ep/1000826
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490 Jllustr. Monatsh. für die ges. Abschwächung allen Theilen gleich erwünscht sein muß. „Auf die allgemeine sittliche und politische Bedeutung der neuen Maßregel einzugehen, halten wir für überflüssig. Unserer Ansicht nach war die Aufhebung der die Juden einengenden Bestimmungen ein Postulat der Staatsraison, über das jeder Streit überflüssig ist, weil seine Berücksichtigung sich von einer freisinnigen Regierung erwarten ließ. Die bloße Norhwendigkeit, der jüdischen Bevölkerung in Kurland, Polen und den westlichen Gouvernements einen Abfluß zu gewähren, reichte dazu aus, die Wünsche sür Abänderung der bestehenden Gesetze zu rechtfertigen; dazu kam noch, daß in der östlichen Hälfte des Reichs ein entschiedenes Bedürfnis; nach Beschaffung neuer wirtschaftlicher Kräfte, die der vorhandenen Stagnation abhelfen sollten, fühlbar war/' Doch dürfen wir uns nicht verhehlen, daß die Ausführung dieses Gesetzes noch auf viele örtliche Hindernisse stoßen wird. Wir erkennen dies z. B. aus dem Verlauf dieses Artikels aus der „Rigaischen Zeitung". Sie fährt nämlich fort: „Wir sehen darum von jeder allgemeinen und theoretischen Beleuchtung des Gegenstandes ab und wenden uns sofort der Frage nach der Bedeutung des neuen Gesetzes für Riga und die rigaische Versassungsangelegenheit zu. „In dem von den Ständen ausgearbeiteten Entwurf der neuen Stadtverfassung, der vereinigen Tagen dem Generalgouvernement übergeben wurde, ist von einer Betheiligung der in Riga lebenden, allerdings wenig zahlreichen jüdischen Familien an dem künftigen Verfassungsleben nicht die Rede. Die mit der Ausarbeitung des ersten Entwurfs der neuen Stadtverfassung betraute Commission hatte in ihren «Motiven» erklärt, sie halte eine Zulassung der Juden in die rigaer Bürgerschaft erst für annehmbar, wenn denselben das gesammte russische Reich erschlossen worden. Dieser Fall ist, wenn auch vorerst bedingungsweise, eingetreten, und es dürfte außer Frage sein, daß dem in Rede stehenden ersten Gesetz mit der Zeit andere Gesetze folgen werden. Unserer Ansicht nach kann eine Erwägung über die künftige Stellung der Juden in Riga darum nicht mehr aufgeschoben werden, es scheint vielmehr geboten, den Verfassungsentwurf in einer den veränderten Verhältnissen entsprechenden Weise zu modificiren. Gerade im Interesse der Einheit des Verfassungsprojects steht zu wünschen, daß mit dem, was einmal geschehen muß, nicht gezögert, daß der gegenwärtigen und künftigen jüdischen Bevölkerung Rigas in dem Project, das der Staatsregierung übergeben werden soll, in würdiger, den Forderungen der Zeit und der Nothwendigkeit entsprechender Weise gedacht! werde. '! „Wir wissem es wol, daß die Judenfeinde, an denen es auch bei uns nicht fehlt, in Har- Interessen des Judenthums. nisch gerathen und über die ungeduldige Hast überstürzenden Zeitungsschwindels klagen werden. Das macht uns aber nicht irre. Weil wir wünschen, daß der ständische Entwurf womöglichst unverändert angenommen werde, halten wir es sür nothwendig, daß derselbe vollständig genug ausgearbeitet sei, um den Verhältnissen der Zukunft nach jeder Seite hin zu genügen und alle spätern Zusätze und Modificationen, die die Einheit gefährden, überflüssig zu machen. Endlich kann es dem politischen Credit des gesummten Ostseelandes nur von höchstem Nutzen sein, wenn Riga eine der ersten Städte des russischen Reichs ist, die sich der Nothwendigkeit der Judenemancipation nicht verschließt und dem berechtigten Verlangen der Staatsregierung, allen ihren Unterthanen gerecht zu werden, freiwillig und entschlossen entgegenkommt. Die Appellation an deutsche Bildung und Vorurtheilssreiheit, welche der «Golos» im vorigen Winter einlegte, als er den Wunsch aussprach, Riga möge bei seinen Verfassungsarbeiten auch der Jugend eingedenk sein, gegen welche man sich bisher in allen Theilen des Reichs gleich spröde verhalten, diese Appellation ist eine völlig berechtigte! „Möge die unfern Provinzen gebotene Gelegenheit dazu, den Vorwurf unzeitgemäßer Zurückgebliebenheit auf dem politischen Gebiet durch die That Zurückzuweisen, nicht verabsäumt werden. Der gegenwärtige Augenblick, in dem es sich um die Neugestaltung unsers städtischen Lebens handelt, ist ohne Zweifel mehr wie jeder andere dazu angethan, das Nothwendige mit Würde zu thun!" Nr. 38 des „Magazins sür die Literatur des Auslandes" bringt folgenden Artikel von E. O. W. Richter, über die „jüdischen Schulen in Rußland": „Die im Vergleich zur Gesammtbevölkerung des europäischen Rußland geringe jüdische Bevölkerung von 1,426000 Seelen bildet durch die Beschränkung ihres Wohnsitzes auf die Südwestgrenze des Reichs in diesen Theilen ein starkes Procent und ist durch das aus ihnen hervorgegangene Proletariat das charakteristische Merkmal jener Landstriche geworden. „Der Charakter dieser jüdischen Bevölkerung ist Abgeschlossenheit und Entfremdung^ und derselbe wurde besonders durch die alten Schulen mit ihrer vorwiegend religiösen Tendenz begünstigt. Um dein hieraus entsprungenen fanatischen Geiste des jüdischen Unterrichtswesens entgegenzuwirken, wurde zuerst (1804 und 1835) eine Aufnahme jüdischer Zöglinge in christliche Schulanstalten gestattet, bis man die Angelegenheit 1842 einer Specialcommisfion anvertraute, deren 1843 beendigte Arbeiten darauf hinausgingen, zur Bildung der jüdischen Jugend besondere Schul-! anstalten zu gründen, die trotz vieler Hindernisse, der Mehrzahl nach, schon am Schluß desselben Jahres eröffnet wurden. Als Unterhaltungsmittel wies man die Steuern auf