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Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums · 1865-09-01 · Heft 6 (September 1865) · p. Seite 489

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Journal
Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums
Volume
I. Band (1865)
Issue
Heft 6 (September 1865)
Date
1865-09-01
Page
Seite 489 (sequence 65)
Language
German
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Zur TagesgeschichLe. 489 lost, wir gravitirten damals stark gegen Rußland, gegen das wir uns in den fünfziger Jahren mit dem Westen liirt hatten. Da brach der französisch - sardinischeKrieg aus, und wir verloren eine unserer schönsten Provinzen. Bis hierher und nicht weiter! Man sah ein, daß ein Vorwärtsschreiten auf der abschüssigen Bahn der Reaction zur Auflösung des Staatsorganismus nothwendig führen mußte, und beschloß daher die schon 1851 versprochenen Reformen ins Leben zu rufen. Zunächst ward also der verstärkte Reichsrath einberufen, dem die Prüfung des Budgets zur Hauptaufgabe gemacht und dessen Gutachten und Mitberathung bei wichtigerer allgemeinen Gesetzen einzuholen war, dem aber keine Initiative zustand. Allein dies Institut konnte nie volkstümlich werden, weil es auch nicht den bescheidensten Anforderungen der österreichischen Liberalen genügen konnte. Man ging also einen Schritt weiter, und es erschien das Diplom vom 20. Oct. 1860 und als Ausführung desselben das Patent vom 26. Febr. 1861, vermöge welcher beider Oesterreich in die Reihe verfassungsmäßiger Staaten eintrat. Doch bevor noch Oesterreich eine so gänzliche Umgestaltung seiner staatlichen Verhältnisse erfuhr, waren bereits von der Regierung die drückendsten Beschränkungen wieder aufgehoben worden. So wurden durch eine kaiserliche Verordnung vom 6. Jan. 1860 §. 593 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, desgleichen der §. 142 lit. ä. der Allg. Gerichtsordnung, so durch die Ministerialverordnung vom 13. Jan. 1860 jene Beschränkung, wodurch die Juden von gewissen Gewerben ausgeschlossen waren, so durch Ministerialverordnung vom 14. Jan. das Verbot des Aufenthalts in den Bergstädten Böhmens, Ungarns, Kroatiens und Slavoniens aufgehoben, so durch die kaiserliche Verordnung vom 18. Febr. 1860 die Besitzfähigkeit der Juden in Böhmen, Mähren, Schlesien, Ungarn, Wojwodschaft, Kroatien, Slawonien, Siebenbürgen und Niederösterreich unbedingt, die in Galizien und der Bukowina nur nach abgelegtem Untergymnasium oder Realschule gestattet. In staatsrechtlicher Beziehung ist der Jude activ und passivfür die Landtage wahlberechtigt, da das Wahlrecht für dieselben nur a. von der österreichischen Staatsbürgerschaft, d. von dem zurückgelegten 30. Jahre und e. von der Unbescholtenheit des Betreffenden abhängig gemacht ist. Desgleichen schließt das Bekenntniß auch nicht aus dem Reichsrath aus und kann ein Jude kraft kaiserlicher Ernennung auch Mitglied des Herrenhauses werden; er kann Gemeindeämter und Würden bekleiden; es steht ihm der Weg zur Advocatur, zum Notariat, zur Professur und Doeentur frei. Dagegen ist der Eintritt in den Staatsdienst Oe lege Iltta ihm noch immer Verschlossen, desgleichen die Zulassung zum Lehramt an den Mittelschulen in Gemäßheit einer Bestimmung des Eoneordats. Doch auch diese Beschränkungen müssen alle fallen, soll die Devise: „Oesterreich ein Rechtsstaat" zur vollen Wahrheit werden. Chronik. Zm TiMMchtthk. Ausland. Rußland. Die „Wiener Kirchenzeitung" meldet, daß die Behörden in Warschau eine Brandlegerbande, aus lauter Juden bestehend, aufhob, welche die zahlreichen Brände im Königreich Polen legte, nachdem sie sich für die den zu Beschädigenden weit über den sactischen Werth des betreffenden Objects beschaffte Versicherungspolicen eine gewisse Provision ausbezahlen ließ. Diese Geschichte ist frech erlogen; in der That sind es zumeist die Juden, in deren Quartieren die Feuersbrünste in der Regel zuerst ausbrechen, welche beschädigt sind, die Brandleger aber sind „gut katholische" Insurgenten. Die „Rigaische Zeitung" vom 2. Aug. beurteilt das neue Gesetz in folgender Weise: „Die Zulassung jüdischer Gewerdsleute in alle Theile des Reichs, über welche wir in der gestrigen Nummer dieser Zeitung berichteten, eröffnet die Reihe emancipatorischer Regierungsmaßregeln zum Besten der Juden, die von den officiellen Blättern seit längerer Zeit angekündigt waren. „Bei dem Standpunkte, den wir von je in der Judenfrage eingenommen, ist es selbstverständlich, daß wir den neuen Regierungserlaß mit ungeteilter Befriedigung begrüßen. Die Zulassung der Juden in alle Theile des Reichs war von allen Anhängern der Judenemancipation als die Vorbedingung für weitere Maßnahmen bezeichnet worden; daß allmählich vorgegangen und den verschiedenen Klassen der jüdischen Bevölkerung successive das Recht zur Wanderung aus den Provinzen, auf welche sie bisher beschränkt waren, ertheilt wird, muß im Interesse der Juden wie der Nicht-Juden gebilligt werden: radicale Maßregeln hätten dem Zustande, in welchen die den Juden bisher verschlossenen Reichstheile treten sollen, Schwierigkeiten bereitet, deren Hilberg's Jllustrirte Monatshefte. I, 6. — September 1865. 32

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