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Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums · 1865-09-01 · Heft 6 (September 1865) · p. Seite 486

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Journal
Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums
Volume
I. Band (1865)
Issue
Heft 6 (September 1865)
Date
1865-09-01
Page
Seite 486 (sequence 62)
Language
German
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486 Jllustr. Monatsh. für die ges. jener „corsische Abenteurer" sein Leipzig gefunden, seufzten die Länder unter den Nachwehen eines beinahe dreißigjährigen Kriegs, vergebens die Erfüllung der ihnen zugesagten öffentlichen Rechte erwartend. Doch man hatte sich noch nicht von den Anstrengungen der letzten Jahre erholt, als die überweisen Staatenlenker, die Gefährlichkeit der Anerkennung jener „demokratischen" Tendenzen einsehend, ihren Regierten wieder lieber das sanfte, aber doch erträgliche Joch landesväterlicher Regierung octroyirten — in Karlsbad lagen die Wünsche und Hoffnungen deutscher Patrioten begraben. Daß in dieser Periode für die Emancipirung der Juden nichts geschah — versteht sich von selbst. Genug war es ja, daß sie überhaupt unter den drückendsten Beschränkungen geduldet wurden — ihre rechtliche Stellung war eine rechtlose. So entschwanden die Jahre, man ward älter und desto hartnäckiger in der Eonservirung veralteter liebgewordener Zustände, und so ging es fort bis nach einem alten Spruch — der Krug brach. Der Genius der Freiheit hatte auch Oesterreichs Völker im Adlerflug berührt — Preßfreiheit, Volksbewaffnung, Constitution, die Schlagwörter — wir waren in die Märztage hineingesteuert. Hoch stiegen die Wogen des erwachenden Volksbewußtseins, und auf diesem sturmbewegten Meere war auch ein Schifflein aufgetaucht, das muthig und unverdrossen seinen Curs nach dem ersehnten Hafen nahm, es war dies Schifflein die Judenfrage, die endlich die ersehnte Erledigung fand. Und es fielen die Wogen der Begeisterung und es trat Ebbe ein. Noch einmal versuchte man es, die Völker mit absoluten Formen zu behandeln; allein man kam damit zu rasch vorwärts, aber — bergab. Da machte die Erklärung eines freisinnigen Staatsmannes im December 1860 seine Runde durch Oesterreichs weite Gauen und erfüllte die Brust der Patrioten mit süßer Hoffnung. Auch wir Juden insbesondere konnten uns der schönen Erwartung hingeben, daß jene Ideen, die fast allenthalben zum Durchbruch gekommen, auch hier die vollste Anerkennung finden werden. Wie viel Ersprießliches auch geschehen, so harret noch vieles seiner Erledigung, die es auch bald finden möge. Trösten wir uns auch hierin mit dem Spruch: Gut Ding will Weil! Doch jetzt zu unserer Aufgabe zurück, die wir mit dem Jahre 1670 verlassen. Mit jenem strengen Verbannungs-Edict Leopold's I. hatte die Engherzigkeit und Verfolgungswuth der Bewohner Wiens einen glänzenden Triumph gefeiert. Doch war der Ausfall am Einkommen der erzherzoglichen Kammer, den aus eigenen Mitteln zu decken die Wiener Bürgerschaft übernommen hatte, kein geringer. Dieser Umstand war es nun auch, der die niederösterreichische Regierung vermochte, die an einzelnen Orten bald sich - einfindenden Juden nicht wiederum die ganze Härte des Interessen des Judenthums. Gesetzes fühlen zu lassen, sondern ihnen vielmehr gegen blanke Reichsthaler die Gnade der Duldung zu gewähren. Wie überbaupt Leopold I. während seiner ganzen 49jährigen Regierung sehr wenig Selbständigkeit entwickelte, sondern vielmehr die Ansichten seiner Rathgeber zur Geltung brachte, so verfuhr er auch in der Judenfrage; denn währeyd ein Patent vom 3. Nov. 1706 ihnen das Aufenthaltsrecht in Wien gar arg verkümmerte, gestattete das zweite, vom 26. März 1714 die Aufnahme in das neuerrichtete Bankalitäts-Institut unter den größten Begünstigungen. Eine umfassende Gesetzgebung betreffs der Stellung der Juden fand erst unter Maria Theresia statt (1753 und 1764). So sehr wir auch die Größe dieser unvergeßlichen Kaiserin anerkennen, so großer Zweifel auch in uns waltet, ob die aufrichtigste Bewunderung mehr ihrem glänzenden Herrschertalent oder ihren Tugenden als Frau gebührt, ihre Judenordnungen find nicht von jenem Geist beseelt, der ihre sonstigen Bestimmungen und -Verordnungen durchweht. Dieselben enthalten des Hergebrachten so vieles, das Tragen von Abzeichen und Bärten, das Verbot, an Sonn- und Feiertagen vor zwölf Uhr auszugehen, die Unfähigkeit, Immobilien zu besitzen, die Ausschließung von Zünften und Innungen u. s. w., daß man versucht wird zu glauben, die Geschichte habe seit 1421 keinen Fortschritt gemacht, sondern sei unverrückt stillegestanden. Ein anderer Geist weht uns schon aus dem Patent Kaiser Joseph's II. an! Dasselbe ist dadurch, daß es sechzig Jahre die Basis der Rechtsstellung der Juden in Oesterreich blieb, für uns von so großer Wichtigkeit, daß wir es einer etwas eingehendern Besprechung unterziehen zu müssen glauben. Gleich im Eingang desselben thut der Kaiser sein Regierungsprogramm kund, wonach alle Unterthanen ohne Unterschied der Nation und Religion, sobald sie in die österreichischen Staaten ausgenommen und geduldet sind, an dem öffentlichen Wohlstand gemeinschaftlichen Antheil nehmen, eine gesetzmäßige Freiheit genießen und auf jedem ehrbaren Wege zur Erwerbung ihres Unterhalts ünd zur Vergrößerung des allgemeinen Wohlstands kein Hinderniß finden sollen. Da aber mit dieser seiner Absicht in Betreff der Juden die so drückenden Judenordnungen im Widerspruch standen, so hob Joseph sie in ihrer Gesammtheit auf und schuf ihnen neues Recht. Wenn er auch nicht, wie er gleich im Eingang erklärt, die Zahl der tolerirten Juden ohne ausreichenden Grund vermehrt wissen wollte, so ging doch sein Streben dahin, ihnen den (bescheidenen) ruhigen Genuß der gewährten Rechte zu sichern. Sie sollten ihren Gottesdienst, wenn auch nicht öffentlich, so doch in Form der Hausandacht ausüben können; sie konnten eigene deutsche Schulen sich errichten und, in Ermangelung der eigenen,

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