Mannheim
Compact Memory

Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums · 1865-09-01 · Heft 6 (September 1865) · p. Seite 484

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums
Volume
I. Band (1865)
Issue
Heft 6 (September 1865)
Date
1865-09-01
Page
Seite 484 (sequence 60)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2417805-2417806-2417812--498-2418339
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

484 Jllustr. Monatsh. für die ges. trieben (??). Dies genügte, daß Herzog Albrecht den Befehl gab, an einem Tage (24. Mai 1420) alle Juden ins Gefängniß zu werfen. Hier entstand ein furchtbares Blutbad, indem die meisten derselben es vorzogen, sich von ihren Glaubensgenossen todten zu lassen, als auf dem Scheiterhaufen zu enden oder ihre Religion, ihr theuerstes Kleinod, abzuschwören. Die Verbrennung einer großen Zahl derselben, die Confiscation ihres Vermögens, die Ausweisung aus den österreichischen Landen war der Epilog, der sich würdig an das zu Ende gebrachte Drama anreihte. Dennoch scheinen damals nicht alle Juden ausgewandert zu sein, wenigstens nicht die reichern, von denen noch Gelder erpreßt werden konnten; ja ihre Zahl scheint sich — dank der jüdischen Fruchtbarkeit — derartig vermehrt zu haben, daß Ladislaus Posthumus 1413 sie wiederholt abschaffte, sie aber wiederholt zurückkehrten. So verstrich eine geraume Zeit unter einem freiwilligen Kommen und einem.höchst unfreiwilligen Gehen bis zum Jahre 1528, wo Ferdinand I. die erste Judenordnung erließ. Soviel wir aus ihr entnehmen, ersehen wir, daß trotz der wiederholten Ausweisungen aus den österreichischen Landen die Zahl der dahin wieder zurückgekehrten und abermals seßhaft gewordenen keine geringe gewesen sein mag. Es wird zunächst darin ein Unterschied gemacht zwischen „den inländischen und angesessenen Juden, so königlicher Majestät Kammergut sind" und zwischen den „ausländischen fremden durchziehenden oder dergleichen Juden". Wenn einer der erstgenannten nun nach Wien kam, so mußte er vor der niederösterreichischen Landesregierung Grund und Zweck seines Kommens angeben, welche dann die Frist seines Aufenthalts ihm zu bemessen hat. Daselbst mußte er „das jüdische Zeichen", was aus einem gelben Ringe an der linken Brustseite bestand, unbedeckt und unverborgen tragen, und durste er sich nur daselbst in zwei Häusern, Judenherbergen, aufhalten. Ausländische Juden, so nicht Kammergut sind, mußten sich bei ihrer Ankunft bei dem wiener Stadtrichter melden und sich von ihm einen Ausenthaltsschein in Gnaden gewähren lassen. Doch hatte es dabei noch nicht sein Bewenden; die Zeiten wurden immer gefährlicher; die Türkengefahr wuchs, und die armen Juden büßten es, „da, weil der Erbfeind nahe, allerlei Verräthereien und Zubringen bei ihnen zu besorgen". So ward das Patent vom 17. Novbr. 1543, das ihnen den Aufenthalt auf dem flachen Lande gewährte, nur auf die beiden Städte Güns und Eisenstadt, die damals zur niederösterreichischen Landesverwaltung gehörten, beschränkt, später auch dies zurückgenommen, und am 2. Jan. 1554 erschien ein Patent, wonach die Juden „mit ihren Weibern, Kind, Gesinde, Hab und Gut", die niederösterreichischen Lande und Görz verlassen sollten. Schon früher 1496 Interessen des Judenthums. waren sie vermittels Landtagsbeschlusses der zu Bruck a. d. Mur vertretenen Länder aus Steier, Kärnten und Kram verwiesen worden. Nach vielen Fristerstreckungen der Verwirklichung jenes Patents vom 2. Jan. 1554 blieb es — beim Alten. Dasselbe geschah auch bei den Verbannungspatenten von 1567, 1572, 1614 und 1625. Wozu sollten auch diese führen? Waren ja doch die Juden dem Lande bereits zum Bedürfniß geworden; waren sie ja doch das beste und ungefährlichste Mittel, die an steter Ebbe leidenden Staatskassen zu füllen! waren sie doch die besten Blitzableiter für etwaige Ungewitter im Innern, wo das eine Wort „Judenhetze" im Stande war, die Aufregung des Volks auf einen anderen Gegenstand hinzuleiten. Dabei ließ man die Juden Schätze Zusammentragen, um sie ihnen dann wieder nehmen zu können; dabei' concentrirte man Zündstoff, der nur eines kleinen Fünkchens bedurfte, um Feuer und Schwefel auf die Häupter der „Jüdischheit" regnen zu lassen. Dazu hatte man die beste Handhabe, um die Juden stets geschäftig und rührig bei der Füllung der landesherrlichen Kassen zu erhalten. Unter diesen Verhältnissen, das Damoklesschwert stets über ihren Häuptern, verlebten die Juden Oesterreichs ein trauriges Jahrhundert. In jener Zeit steter Angst um ihr Leben, ihre Habe, reger Besorgniß, in der nächsten Stunde schon das trotz des vielen Ungemachs aus Gewohnheit liebgewordene Vaterland verlassen zu müssen, war von einer staatsrechtlichen Stellung der Juden gar keine Rede, wie denn überhaupt alle andern öffentlichen, landständischen und sonstigen Rechte damals verkümmert daniederlagen. Jndeß hatte trotz der Ungunst der Zeiten ihre Zahl sich derart vermehrt, waren ihre Reichthümer, wenigstens in den Augen ihrer christlichen Mitbürger, derartig gewachsen, daß sie der Gegenstand neuer heftiger Verfolgung wurden. In Wien hatten sie beinahe den ganzen unteren Wörth, die heutige Leopoldstadt, inne, wo sie an das Bürgerhospital, das die Grundherrlichkeit über diesen Bezirk hatte, namhafte, von zehn zu zehn Jahren contractmäßig festgesetzte Zinsen zu entrichten hatten. Diese ihre halbwegs gefahrlose Lage war von kurzer Dauer. Den eindringlichen Vorstellungen von seiten der Kaiserin, einer geborenen Spanierin, die von einer schweren Krankheit genesen, ein gottgefälliges Werk ausüben wollte, den frommen Ermahnungen des Bischofs von Neustadt, der all die Unthaten der Juden dem Kaiser ins Gedächtniß zurückrief, gab endlich Leopold I. nach und Unterzeichnete das Abschaffungspatent der Juden aus Wien am Febr. 1669 und bald daraus die beständige Abschaffung derselben aus dem ganzen Lande am 2. Aug. 1669.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.