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Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums · 1865-09-01 · Heft 6 (September 1865) · p. Seite 483

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Journal
Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums
Volume
I. Band (1865)
Issue
Heft 6 (September 1865)
Date
1865-09-01
Page
Seite 483 (sequence 59)
Language
German
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Die Stellung der Juden in Oesterreich in ihrer histor. Entwickelung. 483 bei der Auflösung des Reichs der Kaiser nur noch die Judenschutzgelder von Frankfurt a. M. und Worms bezog. Eine derartige Belehnung mit dem Judenregale finden wir in dem Privilegium Friedrich's l. an Heinrich Jasomirgott von Oesterreich, worin Oesterreich zum Herzogthum erhoben, eine für die damalige Zeit besonders hervorragende unabhängige staatsrechtliche Stellung erhielt. Es muß die Zahl der damals in den österreichischen Landen seßhaften Juden eine beträchtliche gewesen sein, denn sonst würde der Abtretung dieses Regals in einem so reichhaltige Vortheile enthaltenden Schriftstücke keineswegs gedacht worden sein. Auch mußten sie gewiß schon lange hier wohnhaft gewesen sein, worauf die im 14. und 15. Jahrhundert entstandenen Sagen von einem jüdischen Reich in Oesterreich mit den Residenzen zu Pulle, Kornneuburg, Stockerau und Wien zu deuten scheinen. Sie waren also auch in Oesterreich schon früh aufgetreten, wo sie die lebhaftesten Vermittler des Handels und Verkehrs waren; sie verstanden es, den Handel Venedigs mit Maaren aus dem Orient, aus Aegypten, Byzanz und Griechenland durch ihr Gebiet zu leiten, und Wien, Judenburg und Neustadt sehen wir bald als reichgewordene Stapelplätze des lebhaftesten Transithandels. Es fällt diese vortheilhafte Stellung der Juden noch in jene Zeit, wo das Stüdtewesen noch nicht zu jener Allgemeinheit und Verbreitung gelangt war, wo die Bewohner der Städte aus materiellen Interessen mit den Juden als den bisherigen Kauf- und Handelsleuten noch keinen Kampf um Sein und Nichtsein auszutragen hatten. Wir sehen die Juden vielmehr in einer Weise begünstigt, wodurch nicht allein den Forderungen des strengen Rechts, sondern auch den Ansprüchen einer weitgehenden Billigkeit Genüge gethan ward. Dieser günstige Zustand der Juden war aber nicht von ewiger Dauer. Zwei mächtige Widersacher entstanden ihnen, die durch einmütiges Handeln die Juden von ihrer Höhe zurück in den düstern Schacht bitterer Verachtung warfen; diese ihre Hauptgegner waren: der Klerus und die Städte. Die Geistlichkeit hatte schon lange vergessen, daß Milde und Mitgefühl ein weit günstigeres Mittel zur Bekehrung ist, denn Schwert und Feuer. Zwar hatten schon früher die Bischöfe in ihren Diöcesen vereinzelte Versuche gemacht, gegen die günstigen Bestimmungen der Landesherren einzuschreiten; aber zu einer einstimmigen Erklärung kam es erst auf der Synode von Wien 1267. Danach sollten die Juden einen gehörnten Hut als Abzeichen tragen, in keinerlei Beziehungen zu ihren christlichen Mitbürgern treten und vies vor8a; von ihren Aeckern sollten sie den vollen Zehnt entrichten; sie durften keinen christlichen Dienstboten halten, weder zur Erhebung des Zolls noch zu andern öffentlichen Aemtern verwendet werden. Fürwahr Bestimmungen und Beschränkungen, die uns in so manchen Hirtenbriefen der jüngsten Tage wiederum begegnen. Waren diese Satzungen der Kirche auch nicht alsbald von dem beabsichtigten Erfolg begleitet, so war doch ihre moralische Wirkung eine gewaltige; denn sie dienten dazu, die Erbitterung in den Gemüthern zu nähren und zu erhöhen. Dazu kam noch andererseits der Brotneid der im Aufblühen begriffenen Städte, die mit Schelsucht die steigenden Reichthümer der bis dahin fast ausschließlich privilegirten jüdischen Kaufleute wahrgenommen hatten. Ein drittes judenfeindliches Element war mit der Aufnahme der fremden Rechte, des römischen und kanonischen Rechts, nach Deutschland gekommen; denn abgesehen von den vielen drückenden kanonischen und andern Bestimmungen der christlichen Imperatoren, hat der Ausdruck 86rvu8 eamsras (Knecht der Kammer) allein Veranlassung zu einer der frühern Auffassung diametralen gegeben. Das Wort 86i-vu8 ward nämlich von nun an in der römisch-rechtlichen Bedeutung von Sklave aufgefaßt und somit die Echt- und Rechtlosigkeit der Juden gesetzlich ausgesprochen. So war bereits alles wohlgeordnet zur Aufführung des Judendramas in Scene gesetzt, und es bedurfte nur eines gegebenen Zeichens, daß der Vorhang sich entrollte. Und dies Signal ließ nicht allzu lange auf sich warten. Verschiedene Histörchen von Brunnenvergiftungen durch Juden, wodurch die Pest entstanden sein sollte, verschiedene Märchen von Hostienschacher wurden allerorten erfunden und boten allenthalben willkommenen Anlaß, über die Juden herzustürzen, an ihren Qualen und Martern im Flammenmeere sich zu weiden und inr günstigsten Fall sie des Landes zu verweisen und ihr bewegliches und unbewegliches Gut an sich zu reißen, was wol des Pudels Kern bei allen diesen Judenrazzias war. So geschah es auch in Oesterreich im 14. und währte bis zum 15. Jahrhunderte. Zuerst sollen die Juden in Kornneuburg (1302), dann in Klosterneuburg, dann in Fürstenseld (1312) Hostien erschachert und durchstochen haben, was letzteres ihre Verbannung aus der Steiermark und Kärnthen nach sich zog; 1.349 beschuldigte man sie, die Pest durch Brunnenvergiftung hervorgerufen zu haben; zu Judenburg gingen sie sogar damit um, ihre christlichen Mitbürger umzubringen (?); in Wien sollen sie (?) 1406 eine große Feuersbrunst veranlaßt haben, die dem habgierigen Pöbel Veranlassung bot, ihre Häuser zu erbrechen und nach Belieben zu rauben und zu plündern. Unter solchen Präludien bereitete sich das für die Juden so verhängnißvolle Jahr 1421 vor, wo der letzte mächtigste Trumps gegen sie ausgespielt wurde. Eine Meßnerin in der Stadt Ems hatte consecrirte Hostien gestohlen und sie an reiche Juden verkauft, die damit ihren Muthwillen

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