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Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums · 1865-09-01 · Heft 6 (September 1865) · p. Seite 481

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Journal
Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums
Volume
I. Band (1865)
Issue
Heft 6 (September 1865)
Date
1865-09-01
Page
Seite 481 (sequence 57)
Language
German
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Die Stellung der Juden in Oesterreich in ihrer histor. Entwickelung. 481 einheitlichen Volks zu verfolgen hat; er muß vielmehr die Einzelgeschichte der verschiedenen Völker Oesterreichs und dann erst die Geschichte der zu einem politischen Volk vereinigten Nationalitäten verzeichnen. In ähnlicher Lage befinden wir uns, die wir uns die historische Darstellung der staatsrechtlichen Verhältnisse der Juden zum Vorwurf unserer Abhandlung gemacht; wir müssen daher zunächst die staatsrechtlichen Verhältnisse der Juden in den einzelnen Kronländern darstellen und haben demgemäß nachstehende Gruppirung, die uns aus historischen Gründen geboten war, versucht. Wir werden uns zuerst mit den Juden in den deutsch-österreichischen Landen, dann mit denen in Galizien und Ungarn, und zuletzt mit denen im lombardisch - venetianischen Königreich beschäftigen. Bevor wir uns an die Darstellung der rechtlichen Verhältnisse der Juden in Oesterreich machen, ist es nöthig, uns die Stellung derselben im deutschen Reich, dessen Theil jenes war, zu vergegenwärtigen?) Frühzeitig waren mit den römischen Legionen, die sie als Lieferanten begleiteten, Juden in die eroberten germanischen Provinzen gekommen, wo sie sich niederließen, und wenn auch ihre Niederlassung in Köln und Worms, die noch im ersten Jahrhunderte n. Ehr. erfolgt sein soll, sich nicht mit apodiktischer Gewißheit behaupten läßt, so kann man doch aus dem Vorhandensein dieser Sage auf ein sehr frühes Auftreten derselben in Germanien schließen. Auch stand ihrer Rechtsfähigkeit Vonseiten der damals herrschenden Römer nichts entgegen, die keinem Cultus Hindernisse bereiteten; das Wüthen und Verfolgen der römischen Imperatoren gegen die Juden gehört erst jener Zeit an, wo die gesunden, vernünftigen Rechtsanschauungen des alten Rom durch theologisches Gezänk getrübt und von dem wüthendsten Fanatismus umnachtet waren, was sich auch in den Constitutionen und Novellen der christlichen Imperatoren seit Konstantin 1. abspiegelt. Das Römische Reich war in die Brüche gegangen, und auf seinen Trümmern entstanden neue Reiche; die Wogen der Völkerwanderung stiegen wild auf germanischem Boden und trugen römische Einrichtungen, römische Cultur zu Grabe. Welches Los unseren jüdischen Glaubensgenossen bereitet war, darüber fehlen uns alle Anhaltspunkte, und wir können nur vermuthen, daß sie, als Germanien der Schauplatz der großen Völkerwanderung war, nach Italien, Gallien und Spanien zurückkehrten. Als aber jene Bewegung zu Ende gebracht und neue, lebenskräftig organisirte Staaten entstanden waren, da sehen wir bald wieder Juden auftreten und eine besonders wichtige *) Des Zusammenhanges wegen lassen wir hier die nachstehenden Zeilen folgen, obschon sie einzelnes von Herrn Rudolf Rost im 3. Heft Berührtes wiedergebcn. Die Red. Rolle spielen. Wenn es wahr ist, daß jede Nation irgendeine bestimmte Mission in der großen Völkergesellschaft zu vollziehen hat, so können wir durchaus nicht in Abrede stellen, daß es der Beruf der Juden ist und war, den Verkehr zu befördern und zu vermitteln. Daß sie dazu vorzügliches Geschick und dafür ausgezeichnetes Verständniß haben, ist eine unbestrittene Thatsache. Ließe es sich wol .anders erklären, warum in den Zeiten des düstersten Fanatismus ihrer gänzlichen Vernichtung Einhalt geboten wurde? Und so sehen wir denn in der neuen Schöpfung, im Frankenreich, die Juden als die Vermittler des Handels zwischen dem Abend- und Morgenlande; wir finden sie als Unterhändler in wichtigen diplomatischen Unterhandlungen, — so war der diplomatische Agent Karl's des Großen an Harun Al-Naschid ein Jude; wir finden sie im Besitz von Grund und Boden, nicht als Hörige oder Zinsbauern, deren Processe mit Christen bei einem aus drei Juden und ebenso vielen Christen bestehenden Schiedsgericht ausgetragen und in besonders wichtigen Fällen unmittelbar an den Kaiser ohne Intervention der Grafen gebracht werden sollten. Trotz der vielen Versuche, die einige Bischöfe in ihren Diöcesen dagegen machten, blieb diese ihre günstige Stellung im Frankenreich aufrecht erhalten; und wenn wir die Erklärung dieser Erscheinung in dem hohen, seinem Zeitalter weit vorausgreifenden üaatsmännischen Talent Karl's des Groszen finden, so spricht für die Aufrechthaltung derselben unter seinen schwachen Nachfolgern der Umstand, daß die Juden bereits ihnen zum Bedürsniß geworden. Ein wichtiger Umschwung der Dinge war im Heiligen römischen Reich deutscher Nation eingetreten. Der Zehnsnerus umfing alle seine Theile, und jene, die sich nicht daran gewöhnen konnten, suchten sich vom Reich loszumachen, und die Juden, denen es an Selbständigkeit hierzu mangelte, wurden in denselben hineingezogen. Nun ist das Eigentümliche des Feudalstaats, daß er gewisse feste, starr gegeneinander abgegrenzte Nechtskreise baut, innerhalb welcher Peripherie und nicht darüber hinaus sich die Angehörigen desselben bewegen. Diese einzelnen Rechtssphären mußten aber, wollten sie nicht ihre Selbständigkeit einbüßen, nach der Gleichartigkeit ihrer Interessen Verbindungen miteinander eingehen. Mit wem sollten dies aber die Juden Lhun? Mit wem verband sie Gleichartigkeit der Interessen? Eine in sich nach innen und außen abgeschlossene Korporation, die darin von oben begünstigt wurde, vermißte sie all dasjenige, das zur Behauptung politischer Selbständigkeit unumgänglich nöthig war. In dieser ihrer Schwäche nahm sich ihrer das Reichsoberhaupt an, ließ ihr kräftigen Schutz gegen ihre Widersacher angedeihen, wofür sie aber auch namhafte Summen als Schutzgetder unter verschiedenen Titeln zu entrichten hatten. Erst in der Folge bildete sich die Ansicht

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