Mannheim
Compact Memory

Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums · 1865-09-01 · Heft 6 (September 1865) · p. Seite 474

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums
Volume
I. Band (1865)
Issue
Heft 6 (September 1865)
Date
1865-09-01
Page
Seite 474 (sequence 50)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
91% known words query
IRI
…/2417805-2417806-2417812--488-2418329
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

474 Jllustr. Monatsh. für die gef. gens keine Ursache vor, sein Blut wurde wie gewöhnlich gesprengt. Weil Zweck des Sündopfers die Aufhebung derSünde und Heiligung, so hatte auch das Fleisch besondere Heiligkeit. Es durfte nur von Priestern, und zwar nur von dem männlichen Personal und an einem heiligen Orte gegessen werden, und selbst die Haut und der Mist des Thiers mußten, um der Profanirung zu entgehen, vom Feuer verzehrt werden; bei den feierlichsten Arten des Sühnopfers wurde auch das Fleisch verbrannt (Lev. 16, 27; 6, 23; 8, 17). Auch das Blut, wovon unversehens auf ein Kleid gesprengt wurde, mußte darum an einem heiligen Orte abgewaschen werden, denn das Blut als besonderes Sühnmittel durfte am wenigsten außer die Heiligungsstätte kommen. Das irdene Geschirr, worin das Opferfleisch gekocht worden, mußte zerbrochen werden, weil dergleichen Gefäße die Feuchtigkeit einsaugen. Metallene Gefäße mußten mindestens sorgfältig abgespült werden, damit keine Spur vom Sündopfer sich daran vorfinde. Außer den bisher besprochenen Opfern, welche zugleich auch die periodischen täglichen und festlichen Opfer waren, nur daß dieselben, namentlich dieBrandopser, an den Festen vervielfältigt wurden, schreibt das Gesetz noch einige außerordentliche Opfer vor. Dahin gehören zunächst die Weiheopfer, die nur je einmal dargebracht wurden, nämlich das Opfer bei der Schließung des Bundes (2 Mose 24), das Einweihungsopfer der Priester (2 Mose 29) und das Weiheopfer der Leviten (4 Mose 8). Das erstere bestand aus Brandopfern und Dankopfern, die aber nach dem Zweck dieses Opfers eigens modificirt waren, namentlich in Betreff der Blutsprengung. Das zweite bestand in einem Sündopfer, einem Brandopser und einem Dankopfer, aber ebenfalls wieder mit besonder» Modifikationen, die dem eigentlichen Zweck des Opfers entsprachen. Das dritte bestand in einem Sündopfer und einem Brandopfer, bei deren Darbringung wiederum einzelne sonst nicht vorkommende Ceremonien stattfanden. Andere außerordentliche Opfer waren die Reinigungsopfer, nämlich das Opfer der rothen Kuh. Interessen des Judenthums. Wer sich durch Todtenberührung verunreinigt hatte, also durch Berührung der geistlosen crassen Materialität entheiligt war, mußte durch ein eigens dazu bereitetes Reinigungswasser gereinigt werden, denn das Wasser wurde überhaupt als Reinigungsmittel angesehen. Eine fehllose rothe Kuh nämlich, sodaß nicht zwei Haare eine andere Farbe haben dursten, die noch kein Joch getragen, die nach der Tradition auch noch nie zum Tragen eines Kleidungsstücks verwendet wardmußte als Sündopfer, und zwar als ganz heiliges, abgesondertes und vereinzeltes außerhalb des Lagers geschlachtet, von ihrem Blut siebenmal gegen die Stiftshütte gesprengt und dann die ganze Kuh sammt dem Blut und der Haut verbrannt und noch Cedernholz (Aufhaltungssymbol der Verwesung), Carmoisin (Symbol des Reinwerdens) und Mop (Symbol des Reinigens) in den Brand geworfen werden. Die dadurch gewonnene Asche wurde dann an einem reinen Orte aufbewahrt und mit ihr das Reinigungswaffer, wenn man dessen bedurfte, einfach dadurch bereitet, daß man etwas von ihr in ein Gefäß that und Quellwasser darauf goß. Mit diesem Wasser mußte dann der durch Todtenberührung Unreingewordene am dritten und siebenten Tage mittels eines eingetauchten Nsopstengels, nach der Tradition, aus drei Stengeln bestehend, besprengt werden. Der Reine, der dies vollzog, war selbst bis zum Abend unrein und mußte seine Kleider waschen. Die Kuh mußte wenigstens drei Jahre alt sein (Gen. 15, 9). Der Priester mußte sich, wie vor dem Versöhnungstage sieben Tage vorher abgesondert haben. Der, der Verbrennung der Kuh anwohnende Priester blieb bis zum Abend unrein, desgleichen der Mann, der sie verbrannte und die Asche sammelte, sowie jeder, der späterhin das Reinigungswasser berührte. Eine Mischna in Para III. gibt an, daß nur sieben rothe Kühe, nämlich von Moses eine, Esra eine und später fünf verbrannt wurden. Der Priester wurde von einem absolut reinen Manne während der sieben Absonderungstage mit Reinigungswasser besprengt, und wurde dazu

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.