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Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums · 1865-09-01 · Heft 6 (September 1865) · p. Seite 473

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Journal
Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums
Volume
I. Band (1865)
Issue
Heft 6 (September 1865)
Date
1865-09-01
Page
Seite 473 (sequence 49)
Language
German
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Der biblische Opfercultus, sein Ascham nicht immer ein Chote ist, denn es kann ein nicht ruhiges Bewußtsein vorherrschen, wenn auch die Sünde hinweggeschafft wurde oder keine eigentliche da war. Was das Sündopfer bewirken sollte? Die Entfernung des Unheiligen und Ungehörigen, die Aufhebung der Sünde und die Heiligung. Als Sühnopfer war daher immer nur ein einzelnes Thier darzubringen, mit nichts Aehnlichem zusammenzustellen und zu vergleichen. abgesondert, verwandt mit Konnte ein Schuldiger statt eines Schafs nur zwei Tauben darbringen, würde nur eine als Sühnopfer, die andere aber als Ganzopserdargebracht (Lev.5, 7-10). Die Thiergattung, die zu Sündopfern diente, richtete sich nach den einzelnen Fällen, in denen das Opfer gebracht wurde, oder nach den Personen, die es brachten, um so die Heiligkeit zu steigern. Für deir gemeinen Mann eine junge bärtige Ziege oder ein weibliches Lamm; für einen Fürsten ein Ziegenbock; für die ganze Gemeinde oder den dienstthuenden Hohenpriester ein junger Stier. Die Heiligkeit dieses letzter» Opfers erforderte aber nach der Tradition einen hohen Grad des Vergehens und Versehens. Es muß vom vollzähligen, aus 71 Mitgliedern bestehenden Synedrium mit dem Präsidenten an der Spitze ausgegangen sein, sie mußten die nöthigen Kenntnisse besitzen; man muß ihrer Anordnung Folge geleistet haben; sie mußten von selbst auf den begangenen Jrrthum aufmerksam werden (Maim. v. d. Jrrth. 14). Bei drei Opfern fand bei einem und demselben Opfer die Steigerung statt. Wenn einer z. B. bei einer Beschwörung, um die Wahrheit zu erforschen, sie vorsätzlich oder irrthümlich verschwiegen hatte, jedoch später es bereute; oder wenn einer aus bloßem Versehen etwas Unreines berührt und Heiliges gegessen hatte oder ins Heiligthum gegangen war; oder wenn er aus Versehen, ohne jemand dadurch zu schaden, geschworen hatte, jedoch es selbst später bemerkte. Für diese Vergehen war eine Ziege oder ein weibliches Lamm gesetzlich; war aber einer so arm, daß er dies Opferthier nicht ge- Hilberg's JUustrirte Monatshefte. I, 6. — September e Bedeutung und seine Normen. 473 ben konnte, so sollte er zwei Tauben, war er auch dafür zu arm, ein Getreideopfer entrichten.*) Die unwissentlichen Sünden, welche durch ein Opfer gesühnt wurden, betrafen solche schwere Sünden, bei welchen auf wissentliche Begehung das Gesetz die Ausrottung bestimmte, deren Summe der Talmud auf 30 angibt, die zumeist geschlechtliche Verhältnisse betreffen, und wirklich ist n."-" verwandt mit weil das Fleisch zu Sünden verlockt, und —e: heißt umhertaumeln im Rausch der Liebe (Sp.5,L0). Für das Ascham, welches nur dazu diente, das Gewissen zu öeruhigen, obgleich das Unheilige nicht vorhanden, forderte das Gesetz einen Widder nach der gewöhnlichen Opfernorm, zu der Wiedererstattung aber noch einFünftel des Werths. Sowie das Sühnopferthier wegen seiner Heiligkeit immer ein einzelnes sein mußte, so erhielt es auch nicht die leckerhafte Zubereitung der Getreide- und Weinopfer, und das Getreideopser durfte weder von Oel noch von Weihrauch begleitet sein. Die Steigerung des heiligen Sühnopfers fand auch beim Blutsprengen statt. War die Sühne für einen gemeinen Mann oder auch einen Fürsten zu bringen, so sprengte der Priester vom Blut gegen die Hörner des vorder» Altars, die Symbole der Kraft und Heiligkeit (vergl. das deutsche heil und heilig); war sie für die Gemeinde oder den Hohenpriester zu bringen, so wurde vom Blut siebenmal gegen den Vorhang des Allerheiligsten und dann gegen die Hörner des innern Altars gesprengt; bei dem Schuldopfer dagegen lag für eine solche außerordentliche Weise des Blutspren- Philippson in der Bibel, 8. Thl. Kap. 4, sagt: Die Sühnopfer unterscheiden sich von dem Ganz- und Friedenopfer, daß der Arme Mehl bringen konnte, 3 Mose 5, l l. Dies ist nicht richtig , denn 3 Mose 5, 1t geht nur auf die obenbezeichneten 3 Opfer. Philippson beruft sich aus Rambam, der aber sw. d. Jrrth., 1, 4) gerade das Gegentheil sagt. Diese 3 Opfer haben auch einen eigenen Namen, Korban ols vssorsä. S. 558 reiht Philippson diese 3 Opfer in die Aschamopfer, ebenfalls unrichtig; endlich ist der Passus a> bei Zeugeneiden zu berichtigen, einen Zeugeneid kennt das jüdische Recht nicht. 1SS5. 3t

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