Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums
- Journal
- Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums
- Volume
- I. Band (1865)
- Issue
- Heft 6 (September 1865)
- Date
- 1865-09-01
- Page
- Seite 472 (sequence 48)
- Language
- German
- Belongs to
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472 Jllustr. Monatsh. sür die ges. läßt sich gar prohibitiv übersetzen: So! du u.s.w. mit zu kurzem oder zu langem Gliede als Gelübde bringen wolltest, es wird nicht angenommen. Sühn- und Schuldopfer. Die Sühn- und Schuldopfer bilden den Gegensatz zu den Freuden- und Dankopfern. Während bei diesen Friede und Freude das Opfer veranlaßten, wurden sie bei jenen erst gesucht. Das Thier, welches geopfert wurde, stellte das Thierische vor, in welchem der Mensch versunken war, das aber geopfert werden mußte. Die Heiligung des Menschen und die Erziehung desselben zur Nachahmung seiner göttliche!: Eigenschaften, diese Seele des Judenthums, erheischten es, daß solche Gefühle der Reue und Buße gepflegt werden und der Ausdruck des tiefen Schuldbewußtseins und die Entfernung dieser innern Zerfallenheit lebendig hervortrete. Die Sühn- und Schuldopfer wurden aber nicht dem freien Willen überlassen, sondern das Gesetz suchte sie mit den Ideen der Offenbarung zu durchtränken und darnach zu bestimmen und zu ordnen. Die Theorie dieser Opfer wurde so mannichfach ventilirt, und niemand hat die talmudische Auffassung berücksichtigt, obgleich sie die plausibelste ist, daher wir ihre Auffassung um so eher hier benutzen. Vor allem ist zu bemerken, daß zwischen Sühn- und Schuldopfer ausdrücklich unterschieden wird. An sich ist jedes hierher gehörige Opfer ein Sühnopfer, wodurch eine Sünde gesühnt werden soll; gleichwol wird das eine vom andern bestimmt unterschieden.*) Das Schuldopfer wurde dargebracht: a) Wenn jemand aus Jrrthum voin Gottgeweihten etwas entwendete, oder b) aus Unwissenheit gesündigt hatte; c) wenn jemand eine in Verwahrung genommene Sache oder einen zugefügten Schaden abgeleugnet, oder etwas Gefundenes, das verloren worden, verhehlt und zugleich durch Meineid abgeschworen hatte (3 Mose 5); ä) wenn jemand mit einer bereits mit einem jüdischen Sklaven verlobten halbfreienLeib- Jnteressen des Judenthums. eigenen Beischlaf übte (3 Mose 19,20); e) ein Aussätziger, der gesund worden, (3 Mose 14,12) und ein Nasiräer, welcher sich durch eine Leiche verunreinigt hatte (4 M. 6, 12). Ueber den Unterschied zwischen Ascham und Chatat haben sich bisjetzt die Ausleger nicht einigen können.*) Vor allem müssen wir das Ascham über unwissentliche Sünde präcisiren. Die Rabbinen bestimmen, das Sündopfer habe derjenige gebracht, welcher unwissentlich gesündigt, es aber nachher erfahren habe, Schegaga; ein Sch uldop fer hingegen derjenige, welcher zweifelhaft gewesen, ob er überhaupt eine Sünde begangen habe.**) Die Unterscheidung ist nun durchweg tiefgreifend und klar. War das Vergehen eines einzelnen, eines Fürsten, einer Gemeinde, eines Priesters noch vorhanden mit seinem ganzen Anstoße und Aergerniß, welches alsbald gesühnt werden mußte, um das Aergerniß zu beseitigen und das eigene Gewissen zu beruhigen, so mußte das Vergehen durch Chatat gebüßt werden. Mußte aber das Unheilige und Ungehörige anderweitig beseitigt werden, und es blieb nur noch für das Individuum eine drückende Empfindung zurück, so war das Opfer ein Ascham orix—Selbstzerstörung. In den angeführten Fällen mußte für den mit Vorwissen angerichteten Schaden Ersatz geleistet werden, es war die Schuld getilgt worden, und blieb nur noch ein Gewissensscrupel zurück; der Nasiräer und Aussätzige hatten nichts Unheiliges begangen, und die Verlobung der Leibeigenen war eigentlich nicht bindend, es galt nur den heitern, freien Sinn des noch in sich zerstörten Individuums herzustellen. Dasselbe galt bei dem, der eigentlich zweifelte, ob er eine Sünde beging. Die Heilige Schrift gebraucht Chatat und Ascham promiscue (3 Mose 4, 5), weil der Sünder Chote auch ein Ascham ist, unterscheidet wieder beide, weil der *) S. läiäo äs viot. äo8. aut. HI. 9. Aben Esra 3 M. 1. Wiener, Real-Wörterb., II., S. 509. De Wette, (Studien und Kritiken 1837), S. 974, Philippson, Bibel nach Ewald (1854), S. 66. **) Wir übersetzen: svx- 2-^ 3 Mose 5, 17.; er wußte nicht, ob er eine Sünde beging. *) Lev. 6, 18; 7, 2. 7, 37; 14, 13; 12, 17.