Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums
- Journal
- Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums
- Volume
- I. Band (1865)
- Issue
- Heft 6 (September 1865)
- Date
- 1865-09-01
- Page
- Seite 469 (sequence 45)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2417805-2417806-2417812--483-2418324- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Der biblische Opfercultus, seine Beim heidnischen Cultus nämlich wnrde sowol Opfer als Priester mit Kränzen und Binden geschmückt; es galt als ein schlimmes Zeichen, wenn das Opfer sich nicht gutwillig verführen ließ, wie man denn auch mit dem Schlachten wartete, bis das Opfer selbst durch Kopfnicken seine Einwilligung gegeben zu haben schien (klut. gu. sxmp. VIII. 8,3). Zuvörderst wurden dann sännntliche Anwesende mit dem durch Eintauchen eines Feuerbrandes vom Altar geweihten Wasser besprengt, dessen Mittheilung als Symbol der Theilnahme an der gottesdienstlichen Gemeinschaft galt, und hierauf nach Ermahnung zu heiliger Stille der Anfang des Opfers selbst mit den gerösteten Gerstenkörnern gemacht, mit welchen man den Nacken des Thiers bestreute, und die nach dem Brauch der ältesten Zeit die Stelle des Brotes vertreten sollten. Als besondere Todesweihe schnitt man demselben wol auch ein Büschel Haare ab, und warf es ins Feuer (Aeneide, IV. 698). Alle diese abergläubische» Bräuche fielen beim jüdischen Opfer weg. Der Opfernde mußte dann beide Hände, was der Ausdruck ^221 besagt, mit aller Energie auf das Haupt des Opferthiers, das wesentlichste Organ desselben, legen, um sich so mit demselben zu identificiren, wie Ewald trefflich sagt, als wolle der Höherstehende in einem solchen außerordentlichen Augenblick durch der Hände glühende Nerven seinen ganzen Geist auf das Thier überströmen lassen. Das Auflegen der Hände fand bei allen vierfüßigen Thieren, mit Ausnahme des Erstgebornen, des Zehnten und des Passahöpfers statt, weil diese eigentlich mehr der Mahlzeit als der Weihe galten. Weil dieses Händeauflegen mit dem Aufgebot nicht nur aller physischen, sondern auch geistigen Kräfte geschehen mußte, so waren Unvollsinnige, Blödsinnige, Sklaven, Frauen und Heiden, die ein Opfer brachten, davon ausgeschlossen und konnte niemand zu diesem Act jemand bevollmächtigen. Brachten mehrere ein gemeinschaftliches Opfer, so mußte je einer der Theilnehmer das Handauflegen verrichten, damit so alle ihre Glut auf das Opferthier strö¬ Bedeutung und seine Normen. 469 men lassen. Von den Gemeindeopfern waren es nur zwei Opfer, auf welche, und zwar von drei Gliedern des Synedriums, die Hand gelegt ward, weil man den Ausdruck solcher Gefühle dabei voraussetzte und den Nimbus durch zu häufige Kundgebungen abzuschwüchen besorgte. Die zwei Ausnahmen waren der Sündenbock am Versöhnungstage und der Stier für eine Gemeindesünde. Das Händeauflegen mußte in der Asara folgendermaßen geschehen, so das Opfer ein höheres war: man stellte das Opfer auf die Nordseite des Altars, mit dem Gesicht nach Westen gekehrt (so wurde auch bei den Griechen der Kopf des Opferthiers, mit Ausnahme der Opfer für unterirdische Gottheiten, nach Norden gebeugt), der Opfernde stellte sich östlich, mit dem Gesicht nach der Westseite, und legte während der Handlegung ein reuiges Sündenbekenntniß ab. Bei den Freudenopfern war das Handauflegen nicht so ceremoniell, es war an keinen Raum gebunden, und nicht mit einem Sündenbekenntniß verbunden (Maimuni, Von den Opfern, 3), daher nahm man keinen Anstand, auch Frauen das Handauflegen bei den Freudenopfern zu gestatten, wenn sie eben ihre Lust büßen wollten (Chagiga 16). Das nun folgende Schlachten verrichtete ursprünglich der Opfernde selbst; in später« Zeiten ward es mehr den niedern Priestern anvertraut. *) Nach Berachot 31 soll dies Eli veranstaltet haben, weswegen ihn Samuel tadelte. Als der geeignete Ort dazu wurde für die höhern Arten von Opfern die Nordseite befunden, denn von N22 hat dieselbe Bedeutung wie ->22, bedecken. Nun fingen die Priester das frische, warme Blut mit den Opferschalen auf; war es ein Ganz-, Schuld- oder Freudenopfer, so goß der Priester von dem Blut gegen die untere Hälfte des Altars nordöstlich und südwestlich, lim so gleichsam mit dem Leben das Heilige zu umfassen, und goß den Rest in den Boden gegen Süden des Altars; war es aber ein Sündopfer, so besprengte der Priester viermal mit dem Zeigefin- *> 2 Ehr. 29, 21—24. 35. 1. I t. Esra 6. 20.