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Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums · 1865-09-01 · Heft 6 (September 1865) · p. Seite 459

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Journal
Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums
Volume
I. Band (1865)
Issue
Heft 6 (September 1865)
Date
1865-09-01
Page
Seite 459 (sequence 35)
Language
German
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Der biblische Opfercultus, seine Bedeutung und seine Normen. 459 ganzen Alterthum galt die. Unterbrechung der Opfer als die größte Calamität. Was blieb also übrig, als die Opfer beizubehalten, aber an die Stelle unheiliger Götter einen alleinigen heiligen Gott zu fetzen, alles Polytheistische aus den Opferriten zu verbannen, der Heiligkeit des einzigen Gottes gemäß alles Unsittliche und zum Theil Schauderhafte, was mit dem heidnischen Opfercultus verbunden war, zu untersagen und auf das strengste zu verpönen und endlich die Opfer nach Zeit und Raum zu begrenzen. War der Opfercultus nach feinem Umfang und Inhalt dazu bestimmt, dem tiefeingewurzelten Heidenthum Abbruch zu thun und dem tiefeingewurzelten Bedürfniß Rechnung zu tragen, so konnte er andererseits auch für die Erhaltung und Ausbreitung der geoffenbarten Lehren und Wahrheiten von der äußersten Wichtigkeit werden und in feinen vorgeschriebenen Riten die religiösen Ideen symbolisch enthalten. War demnach der Opferritus selbst allerdings nur eine zeitliche Concession, so hing er doch mit dem ganzen Wesen der Offenbarung zusammen und wurde auf die streng konsequenteste Weise mit den Ideen der Offenbarung durchwirkt. Fast jede pentateuchische Bestimmung in Betreff der Opfer dient zum Beweis, daß es sich am Ende nicht blos um eine bloße Gestattung, sondern um gesetzliche Vorschriften handle. Die Abhaltung vom Götzendienst ist eine Tendenz, welche die Heilige Schrift mit klaren Worten ausspricht. Die Opfer durften nicht an jedem beliebigen Orte, sondern nur am gemeinschaftlichen Orte des Gottesdienstes dargebracht werden. Schon in der Wüste wurde die Extermination dem angedroht, der anderswo als vor der Stiftshütte opferte. Rabbi Pinchas sagte im Namen des Rabbi Lewi: Ein Königssohn, der sich übernommen hat und ist gewohnt ekelhafte Speisen zu essen, was thut der König? Erjagt: er soll über meinem Tisch beständig essen, und er wird sich von selbst zurückhalten. So auch, weil Israel dem Götzendienst sich hingegeben hatte, so hätten sie den Götzen geopfert und wären bestraft worden; darum sagte Gott: Sie sollen nur mir opfern, und sie werden sich absondern von den Götzen (Midrasch Rabbot und Jalkut). Aber dies Gesetz hatte die Localität des Opferritus noch nicht nach Gebühr beschränken können, weil das Stiftszelt sich doch noch immer von Ort zu Ort bewegte. Jedoch kurz vor seinem Tode konnte Moses den Ort des Opfercultus genau begrenzen. Sie dürften, sagte er, in Palästina nicht alles thun, was sie jetzt in der Wüste, jeder nach seinem Belieben zu thun pflegten, da sie noch nicht zu ihrem festen Wohnsitz gekommen wären; jetzt sollten sie nirgends Opfer bringen als an dem Orte, den Gott zum Sitz des Gottesdienstes erwählen würde. Tie Hauptabsicht dieses Gesetzes war zweifelsohne, durch eine beständige öffentliche Aufsicht aus die Opfer dein Götzendienst mrd andern Arten von Aberglauben vorzubeugen (5 Mose 12, 3—14). Das mosaische Gesetz ist wegen dieser Einheit des Ortes so sorgfältig, daß, da es das Verbot, Rind-, Schaf- und Ziegenvieh anders als zum Opfer zu schlachten, wieder aufhebt, es doch die Warnung hinzufügt, ein solches zu Hause geschlachtetes Thier ja nicht als ein Opfer anzusehen. „Wie Reh und Hirsch, die nicht geopfert werden konnten, soll es gegessen werden, und der Unreine sollte so grit davon essen wie der Reine, welches bei einem Opfer eine Entheiligung gewesen wäre. Eben eine solche Erinnerung inacht der Gesetzgeber noch wegen der Erstgeburt von Rind-, Schaf- und Ziegenvieh, die einen Leibesfehler hatte: man darf sie zu Hause schlachten und essen, aber ja nicht als Opfer ansehen (5 Mose 15, 21.22). Welchen Ort Gott künftig zum Sitz seines Dienstes und des Opfercultus erwählen würde, hat Moses mit keinem Wort angezeigt. Solange noch kein Tempel gebaut war, mußte eben nach diesem Gesetz an dem Orte geopfert werden, wo die Stiftshütte stand; in Gilgal 14 Jahre, in Silo 369 Jahre, in Nob und Gibea 57 Jahre (Sebachim 112, 2). Die Bundeslade hatte David nach Zion bringen und ihr da eine Hütte ausschlagen lassen, und auch da wurden Opfer gebracht, und die 30*'

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