Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums
- Journal
- Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums
- Volume
- I. Band (1865)
- Issue
- Heft 5 (August 1865)
- Date
- 1865-08-01
- Page
- Seite 415 (sequence 71)
- Language
- German
- Belongs to
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'Das shnagogale Gebet. 4l5 Gedicht der Verfasser durch den Sabbatgruß von R. Jannai (Sabbat 119, 1) sich angeregt fühlte. Wir werden übrigens auf einzelne Gebete bei Besprechung der Feste zurückkommen. Hier nur noch von Kidusch und Habdala. Diese sollen von der großen Synagoge herrühren (Berachot 33, 1), allein beide wurden ursprünglich mit dem Abendessen verbunden; zwar meint R. Jochanan, Habdala sei von den Männern d. g. S. auch in das Gebet eingeschaltet worden, allein der Umstand, daß das Abendgebet nicht von dieser Behörde eingesetzt wurde, sowie die Controverse über die Stelle, welche diesem Gebet eingeräumt wurde, erregt Zweifel gegen R. Jochanan's Behauptung. Das Kidusch wurde dann aber nur von einigen in die Synagoge verpflanzt, N22 iwnpw üriix (Pesachiin 100, 2). Die Ursache dieses Gebrauchs war nach Samuel nämlich, daß es viele Arme lind Dürftige gab, die weder Obdach noch Lager hatten und in dem Vorplatz oder in anstoßenden Zimmern der Synagoge sich aufhielten, wo sie auch ihr dürftiges Mahl verzehrten. Diese hatten keinen Wein um Kidusch zu machen, und der Vorbeter that es am Schluffe des Gottesdienstes. Dieser Grund fällt natürlich jetzt weg, indem nunmehr die Synagoge niemand außer der Zeit des Gottesdienstes zum Aufenthalt dient. Demnach meint I. Karo, es wäre besser, in der Synagoge kein Kidusch zu machen. Auch Rabenu Hai wollte es in dem Fall einstellen, wenn keine Gäste in der Synagoge sind, worauf der Tur bemerkt ^71 22^ Dagegen ist R. Niffum der Ansicht, weil dieser Gebrauch einmal besteht, so mag er bleiben. Wie aber der erwähnte Ausdruck in Pesachim zeigt, so war dies nicht einmal allgemeiner Brauch, sondern nur von einigen Angeführt. R. Nitronai Gaon, welcher Vas Kidusch in der Synagoge beibehalten wollte, schrieb diesem Usus eine Heilkraft bei, weil es im Talmud heißt, der Stolz benehme dem Menschen einen Theil seines Augenlichts, durch das Kidusch erhalte er es aber wieder. R. Nitronai schrieb diese Heilkraft dem Kiduschwein zu; weil aber nicht jeder beim Kidusch der Mahlzeit sich des Weins bedienen kann, so soll er beim Synqgogenkidusch verwendet werden; in N.'s Synagoge wurde darum auch der Kiduschwein allen Anwesenden in der Synagoge herumgereicht; N. fand dies aber eben nicht für unumgänglich nöthig, denn der Vorbeter vertritt die Stelle der Gesammtheit. Da das Synagogenkidusch aber vom Abendmahl getrennt ist, darf der Vorbeter selbst nichts vom Kelche trinken; man reicht den Trunk gewöhnlich einem Knaben unter 13 Jahren, obgleich man sonst Unerlaubtes einein Kind nicht zum Genuß reichen darf (O. CH. 343, Jebam. 116). Auffallend ist, warum nicht das Kidusch auch beim Morgengottesdienst in der Synagoge Eingang fand. Obgleich Kidusch in Ermangelung des Weins auch über Brot gesagt werden darf, wird unter allen Umständen bei Habdala ein Pokal Weins oder, in Ermangelung dessen, eines andern Ge tränkes gefordert. Möglich, daß hierin eine Opposition gegen das Heidenthum lag. Indem man die Formel statuirte. „der zwischen heilig lind gemein, zwischen Israel und den Heiden unterscheidet", mochte man an die Griechen gedacht haben, die unter dem Ruf und üwc ihren Götzen eine Libation brachten. Das drwrr 212 wäre sofort eine zurückweisende Anspielung hierauf. So sagt R. Zadok Pirke di R. Elieser: Wer Habdala über Wein macht, der ist hei lig und auserwählt, denn es steht geschrieben: Ihr sollt mir ein Eigenthum sein aus allen Völkern. R. Jehuda Hanassi ließ den Passus „zwischen Israel und den Völkern" weg; dieser Ire und des Antoninus und der grie chischen Sprache suchte jeden Gedanken an Absonderung zu vermeiden. Des Lichts und der Gewürze erwähnt schon die Mischna namens der Schulen Schamai's und Hillel's (Berach. 51, 2); in Ermangelung derselben wird die Habdala nicht gestört, während der Pokal unausbleiblich ist. Statt der Gewürze wurde die Myrte genommen, und bemerkt der Tur 297 znini N21N Ii->rii2rr. Daß zum Licht eine