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Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums · 1865-07-01 · Heft 4 (Juli 1865) · p. Seite 336

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Journal
Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums
Volume
I. Band (1865)
Issue
Heft 4 (Juli 1865)
Date
1865-07-01
Page
Seite 336 (sequence 72)
Language
German
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Z36 Jllustr. Monatsh. für die ges. logischen Bedeutung und dogmatischen Geltung nach den Begriff des „absoluten ewigen Seins" in sich schließt, dieser die „Herrschaft und Allmacht" Gottes bezeichnet.*) Man hat nun jüdischerseits öfters Anstand genommen, bei dem hebräischen Gottesnamen und namentlich mit der im Gesetz vorgeschriebenen Zusatzbezeichnung als „Gott Israels" zu schwören, weil man es als dem Judenthum widersprechend hält, sich zu einem besondcrn und gleichsam Nationalgott zu bekennen. Wir haben bereits im ersten Artikel (S. 77) cs als die Ansicht fast aller jüdischen Autoritäten hingestellt, daß der Name Gottes beim Eide nicht „hebräisch" ausgesprochen zu werden braucht, ja daß es genügt, wenn bei einer der Eigenschaften Gottes geschworen wird; wir fügen heute noch hinzu, daß der Vereidigung beim Namen „Gott" sogar der Vorzug einzuräumen sei vor der bei dem hebräischen Tetragrammaton, welches seiner eigentlichen Bedeutung nach nicht jedem bekannt ist. Schon in alten Zeiten wurde das an diesen Namen geknüpUe göttliche Geheimniß nicht jedem mitgetheilt, sondern nur wenigen besonders Geweihten. (Daß sich dies nicht blos auf den Namen, sondern auch auf die darin eingeschlossene Bedeutung bezog, ist mit Recht die Ansicht des Maimonides, More Nebuchim, I, 62.) Der Name „Gott" hingegen ist als Bezeichnung des „höchsten Wesens" jedem geläufig. Was den Zusatz: „dein Gott Israels", anlangt, so glauben wir nicht, daß hiermit ein exclusiver Nationalgott der Juden bezeichnet sein soll, sondern viel¬ *) So erklärt Maimonides (Aors dieb. I, 63) den höchsten jüdischen Gottesbegrisf als „absolutes Sein". Man sage nicht (mit Hegel), daß hiermit der Begriff Gottes vernichtet sei. Das abstracte Sein ohne alle weitere Bestimmung seines Inhalts ist freilich das Nichts, aber nur bei objectiv anschaulichen Dingen; auf Gott als rein geistiges Wesen findet dieser Latz keine Anwendung. Gott wird nicht deshalb als das nicht zu bestimmende Sein bezeichnet, weil er inhaltslos ist, sondern weil er alles in sich begreift und umfaßt und durch eine oder mehrere herausgehobene Bestimmungen sein Wesen nicht vollständig ausgedrückt und bezeichnet wird. Interessen des Judenthums. mehr, daß damit auf das dogmatisch unterschiedene Bekenntniß des Judenthums und dessen von andern Religionen abweichenden Begriff vom „einigeinzigen" Gott Beziehung genommen sei. Und es ist wahr, keine Religion stimmt mit dein dogmatischen Glaubensbekenntniß des Judenthums überein. Seine Bekenner können demnach jedenfalls Beruhigung in dieser von aller particulären Ausschließung fernen Hervorhebung ihres specifisch jüdischen Bekenntnisses finden und eine solche vor aller Welt rechtfertigen. Nur das kann man sagen und deshalb die einfache Vereidigung bei „Gott" fordern, daß die besondere Hervorhebung: „Gott Israels" unnöthig sei, da jeder Schwörende den Namen „Gott" selbstverständlich nur nach dem Lehrbegriff seiner Religion auffaßt. Einer besonder» Betrachtung müssen wir noch den Zeugeneid und die für denselben getroffenen, von der allgemeinen Vorschrift über den Eid abweichenden Bestimmungen unterwerfen. Zeugeneide werden, nach Z. 346 der Allg. Ger.-Ordn., verschieden von Parteieneiden nicht in der Synagoge, sondern an gewöhnlicher Gerichtsstätte, ferner ohne Gebelmantel und anstatt bei der Thora bei Teftllin abgenommen. Diese Erleichterungen tonnen, offen gestanden, unsere Billigung nicht finden. Wir haben schon oben (erster Artikel S. 77, Anm. 3) dargelegt, daß die Ableistung des Eides in der Synagoge im Gebetmantel und init der Thora im Arm nach dein talmudischen Recht durchaus nicht nothwendig sei. Aber das Princip können wir nicht umhin zu tadeln, nach welchem in Bezug auf die Heiligkeit und Wichtigkeit der Eide eür allem Anschein nach gradueller Unterschied gemacht wird. Entweder ist eine Aussage ohne eidliche Erhärtung glaubwürdig, nun so erlasse man den Eid gänzlich, oder er wird für nothwendig erkannt, alsdann werde er jedesmal in optima iorma geschworen; tortinm non llatnr. In dem Berichte Klein's an den König vom 7. Juni 4782 (s. Kamptz, Jahrb., Bd. 58, S. 435) wird die Ausnahmestellung der Zeugeneide, nachdem vorher

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