Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums
- Journal
- Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums
- Volume
- I. Band (1865)
- Issue
- Heft 4 (Juli 1865)
- Date
- 1865-07-01
- Page
- Seite 306 (sequence 42)
- Language
- German
- Belongs to
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806 Jllustr. Monatsh. für die ges. Lebens sei, und daß Moses dies durch sein eigenes Leben bewährte und bethätigte. Er geht zu den einzelnen Gesetzen über und weist an ihnen den zugleich gerechten und milden Geist dieser Gesetzgebung nach. Er. bleibt jedoch nicht bei der pentateuchischen Gesetzgebung stehen, sondern er beschreibt das Judenthnm seiner Zeit. Die Standhaftigkeit, mit welcher die Juden zu allen Zeiten diesem Gesetze anhingen, zeugt von seinem göttlichen Ursprünge. Gleichwol kann nicht in Abrede gestellt werden, daß Josephus in dieser apologetischen Schrift in mancher dogmatischen Anschauung den Griechen Concessionen macht. So stellt er die Offenbarung nicht als supernaturalistisch dar, sondern sucht sie auf eine Begeisterung zurückznführen. Die Zehn Stllmmr. Von Ä. L. Fischer. (Schluß.) Unser Reisender berichtet auch von Gemeinden in Indien, aber blos, daß es daselbst Juden von schwarzer Hautfarbe gebe. Die Juden Ostindiens, deren Hauptniederlassungen in Cochin und Malabar sind, bestehen auch jetzt noch aus weißen und schwarzen. Die erstern führen ihren Aufenthalt daselbst bis kurz nach der Zerstörung des jüdischen Staats unter Titus zurück, die schwarzen geben an, sic wären Abkömmlinge der zehn Stämme, vr. Buchanan, welcher zweimal Cochin bereiste, fand, daß die weißeil Juden einzig eine Bibel besaßen, welche in Pergament gebunden war, jedoch ein ganz modernes Aussehen hatte, während sich in der Synagoge der schwarzen Juden ein alter Schrank vorfand, welcher alte, ziemlich verwitterte Schriftstücke enthielt; er besah sich die letzter», hielt sie jedoch von geringer Bedeutung. Es Waren Manuskripte verschiedener Art, auf Pergament, auf rothes Ziegenleder und auf Baumwollpapier geschrieben. Die weißen Juden, von Interessen des Judenthums. welchen die schwarzen als eine geringere Kaste betrachtet werden, Zeigten Buchanan eine alte eherne Platte, aus welche der ihnen von einem Könige von Malabar im Jahre der Welt 4250 oder 490 der üblichen Zeitrechnung verliehene Freibrief eingegraben war. Dieser lautet nach einer neuerlichen Mittheilung aus Cochin: „Unter dem Frieden Gottes, des Königs des Weltalls, der seine Welt nach seinem Willen erschaffen — zu ihm habe ich ineine Hand emporgehoben, ich Schiran Piromal, und durch seine Gnade besiege ich Könige. Schon viele hunderttausend Jahre her und der Jahre Jahre führt er die Herrschaft und die Regierung. An diesem Tage sitze ich in meinem Palaste in der Stadt Karanganor, im 36. Jahre meiner Regierung, und verfüge diesen Freibrief zu Gunsten des Juden Rabbi Joseph und aller Juden, die bei ihm sind. Sie sollen das Recht und die Erlaubniß haben, sich in den Städten meines Reichs der fünffarbigen Gewänder wie die Prinzen zu bedienen, es soll ihnen gestattet sein, auf Pferden und Elefanten zu reiten und in allen Arten von Wagen zu fahren; auch dürfen sie sich Vorläufer halten und bei Tag Licht brennen; sie dürfen kostbare Kleider auf öffentlichem Wege tragen; sie dürfen sich schmücken mit schönen Schmuckgegenständen; sie dürfen auf öffentlichen Straßen und Märkten in ihrer Sprache singen und musiciren; sie sollen herrschen über die fünf nieder» Kasten der Völker dieser Stadt und sollen das Recht haben, sie als Sklaven und Sklavinnen zu kaufen, sie dienstbar zu machen und zum Judenthum zu bekehren; sie sollen frei sein von allen Steuern und vom Dienste des Königs. Alle diese Gesetze, eingegraben in diese ehernen Tafeln, habe ich dem Rabbi Joseph und allen seinen Volksgenossen gegeben, und er ist ihr Fürst und Oberhaupt; und allen übrigen Juden, welche in meinen: ganzen Reiche sind, soll dieses Gesetz und diese Fassung gelten, für sie und ihre Nachkommen bis in die Ewigkeit, solange der Mond steht; und alle diese Einrichtungen, eingegraben in diese ehernen