Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums
- Journal
- Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums
- Volume
- I. Band (1865)
- Issue
- Heft 3 (Juni 1865)
- Date
- 1865-06-01
- Page
- Seite 256 (sequence 72)
- Language
- German
- Belongs to
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- Wesel 1× ep/1045997
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256 Jllustr. Monatsh. für die gef. Interessen des Judenthums. durch die Gebote der Kirche und des kanoni- . schen Rechtes nicht eingeschränkt, bei denen man überhaupt keine Veranlassung hatte, sie vor Sünden zu bewahren, da sie doch einmal . verdammt waren: ihnen war das ausschließliche Recht gegeben, gegen Handschrift oder Unterpfand Geld auf Zinsen zu leihen. War schon bei dem Rentekauf die Rente eine sehr hohe im Verhältniß zum Kapital, so stieg, in den damaligen unstchern Verhältnissen begründet, die Höhe der Zinsen bei Darlehnen noch bedeutend höher. Kleinere Darlehnen wurden meistens auf kurze Zeit gegeben und die Zinsen wöchentlich bezahlt. Da es nun keine gesetzlichen Bestimmungen über das erlaubte Maß der Zinsen gab, so verfielen die Schuldner rettungslos den Juden, denn fünfzig, ja fünsundsiebzig Procent jährliche Zinsen waren durchaus nicht so selten. So gab es eine Menge reicher Christen, die von ihrem baaren Gelde keinen Northeil ziehen konnten und es an Juden liehen, damit diese damit wucherten und den Gewinn mit ihnen theilten. Spät erst trat die Gesetzgebung dem unbeschränkten Wucher durch Festsetzung eines bestimmten Zinsfußes entgegen Der Beihülfe der jüdischen Wechsler bedurften sehr oft auch geldbedürftige weltliche und geistliche Fürsten. War der Geldbeutel der großen Herren leer, so machten sie bei den Juden große Anleihen, welche zu derartigen ausgedehntern Geschäften in Gesellschaften zusammentraten. So verpfändet der Herr von Limburg im Jahre 1316 an zwei Juden aus Wesel seine Burgmannen, Schöffen und Bürger zu Limburg, welche also mit ihrem gesummten Vermögen für die Schuld verhaftet sind. Ein für die Verhältnisse der Juden wichtiger Punkt in der mittelalterlichen Gesetzgebung war noch, daß ihnen der Ankauf gestohlener Sachen gestattet war, weil man es für eine Unmöglichkeit und unzweckmäßige Beschränkung des Verkehrs hielt, wenn der Jude jedesmal erst untersuchen sollte, ob der Verkäufer oder der Verpfänder auch auf rechtmäßige Weise in den Besitz gekommen sei. Fand man einen gestohlenen Gegenstand bei einem Juden, so wurde er zwar dem rechtmäßigen Eigenthümer wieder zugestellt, dieser mußte aber dem Juden das Geld ersetzen, welches er beim Einkauf dafür gezahlt hatte. Fand man aber bei einem Juden erkaufte oder verpfändete Kirchengeräthschasten, die bereits geweiht waren, als Kelche, geistliche Bücher, Meßgewänder, und er konnte sich über den redlichen Erwerb nicht ausweisen, so wurde er als Dieb bestraft, wogegen er das geschmolzene Metall solcher Gerätschaften kaufen konnte. So wurde das Geschäft des Trödels ebenfalls beinahe ausschließliches Eigenthum der Juden. Auf diese Weise wurden die Juden die Handels- und Finanzleute des Mittelalters, unentbehrlich für den großen und kleinen Verkehr. Bei ihrem innigen Zusammenhänge untereinander in einer Zeit, wo schlechte Wege, die Menge lästiger und drückender Zölle, die. Schutzlosigkeit den reisenden Kaufmann so manchen Fährlichkeiten aussetzten und den Verkehr ungemein beschränkten, war ihr Handel von der größten Bedeutung. Mit unermüdlicher Thätigkeit hatten sie überall hin geheime Wege, auf denen ihre getreuen Helfershelfer, als Bettler verkleidet, mit Wechseln und allerlei Maaren hin- und herliefen. Es konnte demnach nicht anders kommen, als daß die Juden trotz der Ungeheuern Abgaben, die sie zu leisten hatten, dennoch die Reichsten im Lande wurden. Dieser Reichthum aber stachelte die Habgier der Menge, womit sich fanatischer Religionshaß verband. Vis zum Ende des elften Jahrhunderts scheinen sie ein ziemlich sicheres, friedliches Leben geführt zu haben. Seit den Kreuzzügen aber entbrannte des Volkes ungezügelte Wuth gegen die einheimischen Widersacher des Kreuzes in gewaltsamen Verfolgungen und Vertreibungen. Schon während des ersten Kreuzzuges begann daher am ganzen Rhein von einer in Lothringen am linken Rheinufer unter die Fahnen der Kreuzfahrer gescharten Würgerbande eine wüthende Verfolgung der Juden. Unter dem Rufe: „Gott will es!" erschlugen die wilden Horden die unglücklichen israelitischen Bewohner zu Tausenden, eigneten sich ihre Güter an, verbrannten ihre Häuser, rissen die Synagogen nieder, um an ihrer Stelle christliche Kapellen zu erbauen. Auf den Fahnen, welche diesen Banden vorgetragen wurden, stand ein Kreuz mit den drei Buchstaben R. L. 1>. (Hi6ro8o1z^na est xorckita, Jerusalem ist verloren), woraus das Feldgeschrei „Hep, Hep!" entstand, welches sich noch bis auf den heutigen Tag als Hetzwort gegen die Juden erhalten hat. Um das Judenthum ganz zu vernichten, nimmt man ihnen ihre Kinder, tauft sie und erzieht sie zum christlichen Glauben. Man scheute keine Gewaltthat, kein Verbrechen, und nirgends trat die Gewalt der Kaiser oder der Landesherren den maßlos verübten Greueln kräftig gegenüber, nirgends ward ein strenges Strafgericht über die Mörder und Räuber abgehalten. Vom Rheine zogen die Banden nach und nach durch Sachsen, Böhmen, Franken, Schwaben, Baiern, Oesterreich und Ungarn. Vor ihnen her flohen die armen Juden voller Angst. Aber keine Rettung! Denn Gier nach dem Gelde, welches die Juden in reicher Fülle besitzen und durch Wucher erworben haben, das Verlangen, durch den Tod der Gläubiger von allen Schulden befreit zu werden, der Haß gegen das Volk, dessen Vorfahren vor mehr als tausend Jahren Christum . gekreuzigt haben, gegen welches sein Blut zum Himmel schreie: das sind die Beweggründe, welche das zusammengelesene Heer und den l Pöbel der Städte zu jenen Greueln entflammten. Mit dem zweiten Kreuzzuge begann eine > neue Verfolgung. Ein schwärmerischer Mönch - Namens Rudolph begeisterte durch seine Pre-