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Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums · 1865-06-01 · Heft 3 (Juni 1865) · p. Seite 222

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Journal
Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums
Volume
I. Band (1865)
Issue
Heft 3 (Juni 1865)
Date
1865-06-01
Page
Seite 222 (sequence 38)
Language
German
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222 Jllustr. Monatsh. für die ges. Interessen des Judenthums. Es geschah dies am 6. Oktober 1864 in der Guildhall, wo ihm vor einer glänzenden Versammlung der Lord- Mayor im Namen der City und im Sinne des ganzen Landes Dank und Lob in einer Adresse aussprach, die seine Verdienste hervorhob. So liegt sein thatenreiches Leben vor uns und zeigt ihn als einen der bedeutendsten Kämpfer für das Menschenrecht, die unser Jahrhundert aufzuweisen hat. Fromm an Gemüth, milde und freigebig gegen die Bedürftigen, aufopfernd für die Unglücklichen, bescheiden gegenüber dem, was er geleistet, steht er vor uns, ein Muster nachahmungswerther Gesinnung. Möge sein Alter ein gesegnetes sein, wie sein Andenken es bleiben wird, solange noch ein Herz schlägt für confessionelle und sociale Freiheit! Eine MZchchr. Novelle von Karl Schram. ^WV^ie Erntezeit war da. Joseph aus Zebus hatte, bevor er noch seine Reise nach Frankreich antrat, sein Schnittwaarengeschäft aufgegeben und war mit seiner Mutter nach Zidovice gezogen. Ex war der erste Jude, der aus dieser fürstlich Lobkowitzischen Meierei, welche im Laufe der Jahre zu einem beträchtlichen Dorfe herangewachsen war, seinen ständigen Aufenthalt nahm. Mach hatte, trotz aller Protestationen des Raths Soukup, für Joseph die Erlaubniß zu erwirken gewußt, unter dem Titel eines Pachters des Bauergutes, welches er bewirthschaftete, im Dorfe zu verbleiben. Denn daß Joseph der angetraute Gatte Rosarka's war, mußte, wie selbstverständlich, Geheimniß bleiben. Rath Soukup indeß protestirte immer und immer gegen die Seßhaftigkeit Joseph's in Zidovice: den Juden war es ja nicht gestattet, Bauergüter in Pacht zu nehmen. Gegen die Strenge des Gesetzes vermochte selbst die fürstliche Gnade den „Schutzjuden" nicht zu schützen. Man suchte also das Gesetz zu umgehen, indem Joseph aus Zebus als Pachter der fürstlichen Weidenruthen auf den Elbinseln vor und hinter Zidovice figurirte. Die Pachtung „herrschaftlicher" Gründe war dem Juden gestattet. Rath Soukup konnte dagegen nichts thun, aber der richterliche und polizeiliche Oberbeamte des Herzogthums Raudnitz wußte andere Gründe geltend zu machen, den armen Juden in Zidovice zu quälen. Die Pachtung der fürstlichen Weidenruthen auf den Elbinseln gab dem Joseph aus Zebus als einem „Schutzjuden" noch nicht das Recht, an der Stelle zu wohnen, wo er die Pachtung erstanden hatte. Auch das war Gesetz, und die fürstlich Lobkowitzische Gnade vermochte den armen Joseph nicht gegen die Verfolgungssucht eines trotzigen fürstlich Lobkowitzischen Raths zu schützen. Joseph aus Zebus erhielt eines Tages vom herzoglichen Oberamte den Befehl, Zidovice binnen vierundzwanzig Stunden zu verlassen, widrigenfalls er mittels „Schub" in seine etwa zwei Stunden entfernte Heimat befördert werden würde. Abermals wandte sich Mach an die verschiedenen fürstlich Lobkowitzischen Beamten; sie vermochten indeß gegen den Rath Soukup nichts auszurichten, und nachdem ein halbes Jahr verflossen war, sollte Joseph Weib und Kind verlassen und mit seiner alten Mutter nach Zebus zurückkehren, um seinen Schnittwaarenhandel wieder zu beginnen. Ich erzähle hier in kurzen Sätzen die ganze lange Leidensgeschichte eines Menschen. Solches trug sich vor etwa zwanzig Jahren auf der Herrschaft Raudnitz zu, auf welcher verhältnißmäßig mehr Juden lebten und noch leben als auf den andern größer» und kleinern hochadelichen Gütern Böhmens. Die Juden im Herzogthum Raudnitz waren, wie auch anderwärts, vor zwanzig Jahren von der Wohlthat der bürgerlichen Gesetze ausgeschlossen; sie hießen, wie bereits erwähnt, gerade

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