Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums
- Journal
- Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums
- Volume
- I. Band (1865)
- Issue
- Heft 2 (Mai 1865)
- Date
- 1865-05-01
- Page
- Seite 167 (sequence 63)
- Language
- German
- Belongs to
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167 Staat und Kirche nach den Lehren des Judenthums. Positiven Staats- und socialen Gesetze ignoriren, ihnen nur relative Geltung für eine gewisse Zeit, für einen gewissen Ort, für ein gewisses Volk zuerkennen und den Menschen in seinem Verhältnisse zu Gott lediglich auf die ewigen und unveränderlichen Verschiedenheiten der Moral beschränken. Die Wahrheit liegt in der Mitte. Allerdings ist nicht, wie Mendelssohn sagt, Religion zugleich Staat, sodaß die Übertretungen der Religion als Staatsverbrechen zu ahnden sind, aber umgekehrt muß der Staat in der Religion wurzeln, muß den Geist der Gesetze, Vorschriften und Anordnungen des ganzen staatlichen und socialen Lebens aus der Quelle der Religion schöpfen. Gott, der Geber und Urheber des für die ganze Dauer gültigen und dem Geiste und den Principien nach inhaltlich abgeschlossenen Gesetzes ist es, bei dem die ganze Machtfülle der religiös-staatlichen Ordnung ruht; er ist es, nach dessen Willen die Könige und Herrscher die Gesetze zum Vollzug bringen sollen; wo nur immer Menschen mit Macht und Herrschaft betraut sind, haben sie diese in seinen; Geiste und nach seinem Willen auszuüben. Es kommt also nicht darauf an, nach welcher Form die Staatsgewalt das Staatsschiff leitet, unter welchem Namen die Regierung besteht, wenn nur der Geist der göttlichen Gesetze herrschend ist. In der mosaischen Anordnung wird für die Entscheidungen über Zweifel und Streitsachen der fungirende Priester und ein weltlicher Richter eingesetzt (5 Mos. 6, 8, 17, 18) letzterer, um die Hierarchie hintanzuhalten, ersterer, um den Geist des Gottesgesetzes zu wahren. Im ersten Jahre des Aufenthalts in der Wüste hat Moses auf Anrathen des Jetro geeignete, vom Geiste Gottes ergriffene Männer, Aushülfsmänner für sein schwieriges Leitungsgeschäft, erwählt und eingesetzt. Die siebzig Aeltesten, welche später aus sämmtlichen Stämmen ernannt worden sind, und die wir später als Centralbehörde wiederfinden, waren berufen, Träger des göttlichen Geistes zu sein. Josua, der die Leitung des Volks nach Moses übernahm, erhielt durch Handauflegung die Weihe und den Beruf, nach dem göttlichen Willen zu regieren, zu diesem Zwecke sich in das Gesetz Gottes zu vertiefen, damit es ihm Richtschnur und Maßstab werde, und zugleich die Weisungen des Oberpriesters Eteasar entgegenzunehmen. Als David die Provinzialstände einfetzte, veranstaltete er, daß die bürgerlich-politische Seite mit der religiösen aufs innigste verschmolzen sei, er setzte nämlich Männer ein für die religiösen und Staatsangelegenheiten; beide sollen nämlich eins, von Einem Geiste durchdrungen sein sl Chron. 26, 32). Dieselbe leitende Idee, dasselbe theokratische Princip, welches den König David bei seiner Organisation bestimmte, wurde auch vom Könige Jehoschafat bei seinen gemachten Einrichtungen sestgehalten. Neben den eigentlichen regierenden Organen aus den Volksstämmen wurden Priester und Leviten als Mitglieder der obern Behörden eingesetzet welche gemeinschaftlich über alle Angelegenheiten des religiös-bürgerlichen Lebens zn entscheiden Hütten, nicht damit die Erbkast der hierarchischen Function, sondern damit die des religiösen Wissens vertreten sei. Bei der Organisation des Jehoschafat wurde besondere Rücksicht auf die Geburt der Priester und Leviten genommen, denn der Hohepriester war der Präsident des obersten Collegiums, und auch in den untergeordneten Aemtern für die Provinzialorte stehen die Priester und Leviten im Vordergrund; allein Jehoschafat war weit entfernt, eine geistliche llebermacht zu organisiren, sondern mit Rücksicht auf die Realität der Zustände und auf das praktische Bedürsniß gab er denjenigen Männern das Uebergewicht, welche ein geistiges Uebergewicht hatten, persönlich geeignet waren und sich vorwiegend mit dem Gesetz beschäftigten. Sie waren also die geeigneten Männer, welche dem auf Religion gegründeten Staatsberufe an; meisten und den .Bedingnissen der persönlichen Eignung am ehesten entsprechen konnten; dies dauerte so lange, bis sich die Zustände änderten und das Volk mündig wurde. Als Judäa wieder in Besitz genommen ward, kam von den Leviten nur eine sehr geringe Zahl aus dem Exil zurück, und die Priester kehrten nach den; Exil in die von ihren Ahnen bewohnten wenigen Städte zurück i Esra 2, 70) oder häuften sich gleich den Leviten in Jerusalem an (Nech. 11, 4. 10 —19; 1 Chron. 9, 3. 10 — 13 ), sodaß in den meisten Ortschaften des Landes keine von beiden ansässig waren. Um aber dem Bedürfnisse einer specinsch jüdischen Rechtspflege zu entsprechen, setzte Esra überall Richter ein, welche des jüdischen Gesetzes kundig waren. Zugleich war er eifrig bemüht, die Kenntniß und genaueste Beobachtung der mosaischen Lehre möglichst zu verbreiten , welche Bemühung er dann mit seinen Commilitonen eifrig fortsetzte. Diese so nach Ursprung, Dasein, Ausgestaltung, Entwickelung, Zweck und Ziel göttlich bestimmte und geleitete Ordnung des religiösstaatlichen Lebens sollte sich verwirklichen bei einem bestimmten Volke, dem Volke Israel; dieses hatte Gott deshalb besonders ausgewählt und schon vor dem am Sinai abgeschlossenen Bunde durch große Verheißungen begnadigt und, nachdem es in harte Sklaverei gefallen war, unter Großthaten und Wundern aus Aegypten herausgeführt und feierlich als sein Volk, als sein Lieblingsvolk erklärt. Die Realisirung der Theokratie sollte weiterhin erfolgen auf einem bestimmten Territorium, dem Lande Kanaan, welches dem Stammvater zugleich mit seiner Auserwählung von Gott war zubeschieden worden; in strenger Abgeschlossenheit gegen alles Fremde hatte das theokratische Volk die ihm gesetzte Bestimmung zu verwirklichen. Der Tempel zu Jerusalem wurde zerstört, die Selbständigkeit der Juden war dahin, das.Judenthum hörte aus, an einen Staat geknüpft zu sein, aber das Ideal für die