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Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums · 1865-05-01 · Heft 2 (Mai 1865) · p. Seite 166

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Journal
Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums
Volume
I. Band (1865)
Issue
Heft 2 (Mai 1865)
Date
1865-05-01
Page
Seite 166 (sequence 62)
Language
German
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166 Jllustr. Monatsh. für die ges. Interessen des Judenthums. vollkommen ineinander verschmolzen sind, sodaß, wenn auch nicht jedes religiöse Gesetz und jede religiöse Pflicht zugleich auch politischer Natur ist, doch umgekehrt die Übertretung oder Nichterfüllung jeglichen Gesetzes, auch der scheinbar äußerlichsten Art, eine directe Verletzung des göttlichen Willens, Sünde ist. Von Gott und seinem heiligen Willen gehen alle Gesetze und Verordnungen aus, das ganze Leben muß vom Princip des Göttlichen wie der Körper vom Nervenfluidum, wie der Raum von Luft durchdrungen werden; Sittlichkeit, Politik, sociales Leben, Religion müssen zu einem einigen Ganzen ineinander verwachsen, die Religion kann die Gesellschaft nicht aufgeben, ihr Reich ist allerdings auch in dieser und von dieser Welt. Der Gott, welcher dem Menschen die Moral geossenbart, obgleich sie auch in den Tafeln des menschlichen Herzens eingegraben ist, damit er auf der Bahn der Sittlichkeit sichern Schrittes wandte und nicht wanke, derselbe Gott hat auch die Gesetze für das staatliche und gesellschaftliche Leben in ihren Grundzügen gegeben und den Boden gezeigt, aus welchem die Menschen im gesellschaftlichen Leben einhergehen sollen. Der Satz: Ihr sollt heilig sein, denn ich bin heilig, ist, wie die Quintessenz des Ganzen, so auch Inhalt und Zweck jeder einzelnen Bestimmung. Des Volkes Heiligung soll bewirkt werden, dies ist Gottes Wille; wird er vollzogen und heiligt sich dadurch das Volk, erfüllt es seine sittlichen, religiösen und socialen Pflichten, so heiligt es auch Gott, indem es Gottes Willen erfüllt, das Gute und Rechte zu thun und das Böse zu lassen, nicht, wie man meinte, indem es dadurch factisch die Majestät und Heiligkeit des höchsten Willens anerkennt, nein! — was läge dem Allerheiligsten und Allervollkommensten daran? — sondern indem der im Ebenbilde Gottes geschaffene Mensch der Wahrheit und Wahrhaftigkeit, der Liebe und der Gerechtigkeit gerecht wird und aus diesem Wege der Glückseligkeit und Unsterblichkeit entgegengeht und seinem Nebenmenschen auf dieser gemeinschaftlichen Bahn nicht allein nicht hinderlich, sondern sogar förderlich ist. Mendelssohn sagt: ^taat und Religion sind eins, nicht verbunden, sondern eins und dasselbe. Verhältnis; des Menschen gegen die Gesellschaft und Verhältnis; des Menschen gegen Gott trafen auf Einem Punkte zusammen und konnten nie in Gegenstoß gerathen. Gott der Schöpfer und Erhalter der Welt war zugleich König und Verweser der Nation, und er ist ein einiges Wesen, das so wenig im Politischen als im Metaphisischen die mindeste Trennung oder Vielheit zuläht. Auch 'hat dieser Regent keine Bedürfnisse und heischt nichts von der Nation, als was zu ihrem Besten dient, die Glückseligkeit des Staats befördert, sowie von der andern Seite der Staat nichts fordern konnte, das den Pflichten gegen Gott zuwider, das nicht vielmehr von Gott dem Gesetzgeber und Gesetzverweser der Nation besohlen sei; daher gewann das Bürgerliche dieser Nation ein heiliges und religiöses Ansehen, und jeder Bürgerdienst war zugleich ein Gottesdienst. Mendelssohn stellte Staat und Religion in einer solchen engen und innigen Verbindung, Verschmelzung dar, daß nicht nur die Staatsgesetze im Mosaismus religiöser Natur waren, sondern auch umgekehrt die specifisch religiösen Vorschriften, Gesetze und Anordnungen zur Politik gehörten. Gott war Oberhaupt des Staats, Gesetzgeber und Richter. Mendelssohn faßte die Theokratie im strengsten Sinne des Wortes als göttliche, absolute 'Monarchie, weil er sich auf eine andere Weise nicht erklären konnte, wie Übertretungen der Religion mit weltlicher Strafe von dem Religionstribunale geahndet werden konnten, wie auf dem Gebiete der das Innere des Menschen heiligenden, das Urtheil des Menschen, sein Gewissen, seine Ueberzeugung in Anspruch nehmenden Religion ein Strafgericht Raum haben kann. Anders ist es im Staate, in welchem nur auf das Aeußere, anders in der Kirche, in welcher hauptsächlich auf das Innere, auf die Grundsätze, die des Menschen Thun und Lassen leiten, gesehen wird. Er nahm daher zum Begriffe einer religiösen Monarchie seine Zuflucht, in welcher jede Verletzung der Religion einen Ungehorsam gegen das Staatsoberhaupt involvirte. Der Begriff der Theokratie ist sonach von Mendelssohn auf die Spitze getrieben, misverstanden worden. So faßte schon Michaelis die Theokratie auf, daß Gott der unmittelbare Herrscher sei, alle Staatsangelegenheiten, Krieg und Frieden u. s. w. von ihm verwaltet werden und er gleichsam den Dirigenten des Staats bilde. In neuerer Zeit zog man den Kreis der Theokratie wieder zu enge, indem man sie nicht als eine Beziehung zur Staatsverwaltung, sondern zum Menschen betrachtete. Gott herrscht über den Menschen, von ihm kommt alles, und ihm ist alles anheimzustellen. Frankel beruft sich hierbei auf Josephus. Derselbe sagt Eontra ^xion, II, 16, wie folgt: „Manche haben Einem Herrscher, andere einigen wenigen, andere dem Volke die Macht des Staats anvertraut. Unser Gesetzgeber sah von allen diesen Formen ab. Er stellte den Staat als Theokratie auf: Gott ist die Herrschaft und Macht übergeben, auf ihn sollen afle Hinschauen als den Urheber alles Guten, das der ganzen Menschheit wie dem einzelnen zutheil wird, und zu ihm sollen sie sich im Unglück mit ihrem Gebete senden. Seiner Kenntniß entgeht nichts, weder was jemand thut, noch was er in seinem Innern denkt. Er selbst ist unentstanden irr ewiger Zeit, er überragt an Trefflichkeit jede menschliche Vorstellung, ist uns nur durch seine Macht bekannt, seinem Wesen nach unerforschlich." Darauf beruft sich Frankel und behauptet, daß man unter Theokratie nur eine moralische Weltordnung versteht, an deren Spitze Gott steht. (Vgl. Gerichtl. Beweis, 8 fg.) Das hieße aber nichts weniger, als den Geist der

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