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Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums · 1865-05-01 · Heft 2 (Mai 1865) · p. Seite 162

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Journal
Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums
Volume
I. Band (1865)
Issue
Heft 2 (Mai 1865)
Date
1865-05-01
Page
Seite 162 (sequence 58)
Language
German
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162 Jllustr. Monatsh. für die ges. Interessen des Judenthums. Staat und Religion, zwischen weltlicher und geistlicher Macht herzustellen; bald überstürzt sich die gesellschaftliche Religion, bald überhebt sich das sociale Bürgerthum, und so schweift die Gesellschaft im ganzen von einem Entgegengesetzten und Aeußersten zum andern. Es gab Zeiten, in welchen sich die kirchliche Gewalt die Suprematie vindicirte und die Oberherrschaft errang: die Staaten wurden den Kirchen untergeordnet und als Dienerinnen der Religion angesehen, Kaiser und Könige gehorchten dem Oberhaupte der herrschenden Religion, Obrigkeiten und Unterthanen erhielten Maßregeln von Priestern und ließen sich von ihnen ihre Bahnen vorzeichnen und darauf leiten. Dann trat wieder das Gegentheil ein: die geistliche Macht wurde aufgehoben und zerstört, der Einfluß der Kirche wurde geschwächt, umgekehrt schrieben die Fürsten der Kirche Gesetze vor und befehligten über die Diener der Religion, wobei nicht immer, ja nur selten lautere Motive zu Grunde lagen, denn indem die weltlichen Machthaber die Religion zur Dienerin des Staats machten, hatten sie ein bequemes Werkzeug ihrer Herrschsucht und ihres Absolutismus. Die Ehre und die Würde des fürstlichen Thrones betrachtete man als das Ideal der gesellschaftlichen Wohlfahrt, erhob man über alles andere, also auch über die Religion, die der Krone dienstbar gemacht wurde. Ludwig XIV. stellte das Axiom auf: 1'Ltnt o'e8t inoi, das Volk ist da für den Staat und der Staat für den Fürsten; der Monarch ist sich Selbstzweck, ist um seines Selbstes willen und von Gottes Gnaden Monarch. Staat und Kirche wechselten die Rollen. Während früher die Kirche ihren Gläubigen das zu glauben befahl, was sie in Glaubensangelegenheiten für gut und wahr erkannte, und alle die verdammte, die diesem Glauben nicht zugethan waren, wurden dann die weltlichen Mächte, welche sich gegen die Uebermacht und Tyrannei geistlicher Gewalt empört hatten, selbst Tyrannen des Gedankens und Gewissens, indem sie jene Unterthanen verfolgten und mishandelten, welche Dinge zu glauben wagten, die sie selbst nicht glaubten. In der Neuzeit geben sich Kirche -und Staat den Scheidebries, indem man behauptet, Staat und Kirche haben nichts miteinander gernein. Das irdische, bürgerliche, äußere Leben und Streben des menschlichen Geschlechtes ist ein anderes als das innere, geistige Leben des einzelnen Menschen und der gesammten Menschheit. Jenes will nur die Gemächlichkeiten des sinnlicher: Daseins, begehrt nur Sicherheit oder Vermehrung des Rechts, sich zu erhalten, und Mittel des Daseins zu gewinnen; dieses hingegen strebt nach dem, was seiner geistigen Natur angemessen ist, nach Erkenntnis;, nach Wahrheit, nach dem Ewig-Guten und macht auf das Irdische keinen andern Anspruch, als daß in demselben nichts den Gesetzen des Innern, dem Gerechten, Wahrer:, Guten widerspreche. Der Staat ist eine völlig selbständige, auf sich selbst ruhende Gestaltung und hat als solcher keine andere Voraussetzung als die Idee der Gerechtigkeit, deren Verwirklichung er ist. Die äußere Voraussetzung der staatlichen Gestaltung ist der Wechselverkehr der Menschen, das Zusammenleben derselben in wechselseitigen, geselligen Verhältnissen; die innere Grundlage ruht in der Willensbestimmtheit des Menschen, jeglichem das Seine zu gewähren, Unrecht zu meiden, Recht zu üben und das sunin euicgus zu respectiren. Auf diesen Grundlagen erbaut sich im Gebiete des socialen Lebens ein Rechtszustand, es entsteht die sociale Lebensordnung und zu deren Wahrung und Schirmung eine angemessene äußere Verwaltung, mit den entsprechenden Mitteln und Gewalten ausgerüstet. Die Religion dagegen hat es mit der Verklärung des Menschen, mit seinem Seelenheil, mit seinem unsterblichen Theit zu thun; sie belehrt, ermahnt, wirkt auf das Urtheil ein, schärft das Gewissen, kümmert sich aber um das politisch-sociale Leben weiter nicht, sowie sich wieder der Staat rächt darum kümmert, wie der Bürger denkt, urtheilt, für seine Unsterblichkeit sorgt, wenn er nur den Gesetzen des Staates genügt. Zwar läßt sich der Staat von der Religion unterstützen, indem diese Recht und Gerechtigkeit mit siegreicher Rede in die Brust des Bürgers Pflanzt und so die Garantien des gesicherten socialen Lebens vermehrt; aber es bildet dies nur ein Vehikel für die Respectirung des 8nuin ouiciue, das der ^taat geübt haben will, ohne jedoch auf die Überzeugung und ersten Grundsätze des Individuums einzugehen. Befindet sich unter diesen Umständen Staat und Religion besser? Man muß entschieden mit Neu: antworten! Wohl triumphirt die Gewissensfreiheit, ein jeder kann mit freier Selbständigkeit sich in seinen: Innern entschließen und für sein Seelenheil wirken; die Freiheit des Gedankens gibt ihm wahres geistiges Leben, wie ihm der freie Athen: und die freie Bewegung seiner Säfte für sein leibliches Leben noththun. Insbesondere findet der Staat seine Rechnung dabei, denn nur durch Gedankenfreiheit ist Ausbildung und Erhebung des Geistes, sein Wachsthum und Erscheinen in voller Würde möglich. Je mehr Vollendung des Geistes in einer Nation, je vollendeter werden alle ihre Anstalten und Mittel sein zum öffentlichen Wohl und zur Glückseligkeit jedes einzelnen Mitgliedes. Der Gewissens-, der Geistessreiheit verdankt folglich der Staat seine möglichste Vollkommenheit. Andererseits jedoch muß in der Gesellschaft ein Streit über die Grundfragen der Gesellschaft, über die Principien des socialen Lebens entstehen, muß die Menschheit bis zu einem jähen Abgrunde gelangen ohne Rathgeber und Führer, müssen die Elemente der Gesellschaft in Aufregung und Widerstreit gerathen, sich in endlose Wirren verwickeln, die der gewandteste Politiker nicht zu entwirren vermag und die Menschengesellschaft nicht von der Auslösung

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