Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums
- Journal
- Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums
- Volume
- I. Band (1865)
- Issue
- Heft 2 (Mai 1865)
- Date
- 1865-05-01
- Page
- Seite 130 (sequence 26)
- Language
- German
- Belongs to
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130 Jllustr. Monatsh. für die ges. Abends in der Regel in der Schenke war, that so wichtig, als ob er weiß Gott was für große Dinge erzählen könnte, wenn er nur dürfte, oder wenn er nur wollte. „Schad' fürs Geld", schäkerte er, „was die Reif' kost' hat. Ich hätt' für das Geld lieber ein' Wein trunken." „Warum denn?" meinte ein anderer; „wenigstens hat er sich die Hauptstadt a bissel ansehn können. Der Abraham kommt so das ganze Jahr nicht weiter, als drei Meilen hinterm Osenloch." Die sorgfältige Proceßführung des Juden gegen den alles vermögenden, gestrengen Herrn Syndikus war bereits der Satire anheimgefallen. Wenn jemand etwas unternehmen wollte, wobei auch nur der leiseste Zweifel an dem Erfolge berechtigt war, so hieß es von ihm: der wird's so machen wie der Abraham. Wieder vergingen Wochen und Monate. Wieder schien die Proceßgeschichte ganz eingeschlafen. Wer aber der Meinung war, der Proceß werde nicht ausgetragen werden, man ziehe die Sache absichtlich nur so in die Länge, um dieselbe vergessen zu machen, weil ein Jude als Kläger gegen den Syndikus auftrat, der irrte sich sehr und zeigte, daß er von der ganzen Sache nichts verstand. Denn erstens ist der Jude Abraham allerdings gegen ein vom Syndikus gefälltes Strafurtheil, aber keineswegs als Kläger wider diesen, sondern vielmehr als Vertheidiger seiner in seinen Augen gerechten Sache aufgetreten. Zweitens verstrich in jenen Tagen über jeder Angelegenheit, die einmal den üblichen Jnstanzenzug durchmachen mußte, eine lange Zeit. Die Verzögerung war nichts diesem in Rede stehenden Proceffe allein Eigenthümliches. Der Advocat wußte es besser: er war bereits darauf gefaßt, noch den letzten Schritt zur Landesstelle machen zu müssen. Er hatte diese Ansicht seinen! Clienten auch nicht verschwiegen, und so ist es zu erklären, daß, als die Abweisung vom Kreisamte herablangte, jeder andere mehr davon überrascht war als derjenige, den sie am meisten anging. Im Wege des Rechtes blieb nun Interessen des Judenthums. nur noch Ein Schritt übrig: der Weg ins Gubernium. Erst dann, wenn auch von dieser Behörde, der höchsten Landesbehörde, die Sache aufgegeben war, dann wollte Abraham dasjenige thun, was er von vornherein für den äußersten Fall sich vorbehielt: die Gnade des Kaisers anrufen; denn er blieb bei seinein einmal gethanen Ausspruch: Ich werde mir es nicht gefallen lassen, und wenn ich bis zum Kaiser gehn müßt'. Die Sache wurde beim Gubernium eingereicht und nahm ihren geräuschlosen Verlauf. In der Gemeinde wußte niemand, wie es stehe. In der Zeit, von welcher wir sprechen, verheirathete sich eine entfernte Verwandte Abraham's. Da sie eine Waise war, so vertrat er bei ihr Vaterstelle und bestritt ihr die Kosten der Hochzeit. Die ganze Geineinde war eingeladcn, die Musikanten spielten, man war lustig und guter Dinge, und der Schalksnarr trieb seine Narrenspossen. Der Schalksnarr erhielt sich zu jener Zeit noch in einzelnen Gemeinden als ein Ueberbleibsel mittelalterlicher Einrichtungen. Die Juden besuchten wenig öffentliche Vergnügungsplätze. Bei einer Hochzeit aber waren sie unter sich, und da konnten sie auch auf ihre Weise fröhlich sein. Der Schalksnarr besorgte den nöthigen Humor für solche Lustbarkeit. Er hatte aber große Freiheiten. Er spielte eine Rolle wie die Narren, die früher an Königshöfen gehalten wurden. Er durfte sich erlauben, die Privatverhältnisse eines jeden, dessen Charakter, dessen gute und schlimme Eigenschaften zum Gegenstände seiner Scherze zu machen: niemand nahm das übel, und da jedermann den andern in einer nicht zu großen Gemeinde ziemlich genau kennt, so wurden die witzigen Einfälle und satirischen Bemerkungen desto mehr mit Beifall belohnt, je zutreffender und beißender sie von der ganzen Gesellschaft befunden wurden. „Am Purim und bei einer Chassene ist alles frei", so lautet der Freipaß nicht nur für den anerkannten, zur Satire besonders berechtigten Narren, sondern für jedermann, der sich einen Scherz erlaubte, wenn