Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums
- Journal
- Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums
- Volume
- I. Band (1865)
- Issue
- Heft 2 (Mai 1865)
- Date
- 1865-05-01
- Page
- Seite 128 (sequence 24)
- Language
- German
- Belongs to
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128 Jllustr. Monatsh. für die ges. Stande sein, was zu meinen Gunsten spricht, denn Sie sind ein gelehrter und geschickter Mann; aber mit Ihrer Gelehrsamkeit und Geschicklichkeit allein ist mir nicht gedient: Ihr Herz muß bei der Sache sein, und darum nehmen Sie mir's nicht übel, wenn ich Sie frage, ob ich Ihnen meine Sache anvertrauen kann; denn ich muß gegen den Herrn Syndikus auftreten und brauche einen Mann, in dessen Innern der Syndikus und ich als Menschen gleichviel gelten." Liebreich reichte ihm der Rechtsgelehrte die Hand und sprach: „Ich will Ihre Offenheit mit Offenheit erwidern. Reden Sie." Der Jude begann: „Vor ungefähr sechs Jahren befand sich in meinem Hause ein Dienstmädchen Namens Rösel. Sie wurde größtentheils in der Kinderstube beschäftigt, und die Kinder hatten sie gerne, denn sie wußte sehr gut mit ihnen umzugehen. Ich selbst sah sie nicht häusig, hier und da einmal bei Tische; ihre Sprache war der Ihnen bekannte jüdische Dialekt. Sie sprach ihn aber natürlich und ungezwungen und nicht mit jener häßlichen Beimischung von Koketterie, wie diejenigen, die ihn verhöhnen wollen. Dieses Mädchen war aber keine Jüdin; sie war, oder besser, sie ist katholisch; ich habe es heute von ihr selbst erfahren. Sie ging aus meinem Hause, als die Kinder etwas erwachsen und ihre Dienste überflüssig waren. Seit jener Zeit habe ich von ihr nichts gehört. Heute morgens werde ich auf Befehl des Herrn Syndikus durch den Amtsdiener vor den Magistrat citirt. Als ich in die Kanzleistube eintrat, fragte mich der Syndikus in barschem Tone: «Kennen Sie diese Person?» hierbei deutete er auf Rösel, die bei mir in Dienst war. Ich bejahte die Frage. «Wie konnten Sie sich unterstehen«, schrie er heftig, «eine Christin in Dienst zu nehmen? Wissen Sie nicht, daß Juden keine christlichen Dienstboten halten dürfen?» — Ich war über diese Frage sehr bestürzt, sodaß ich im ersten Augenblicke keiner Antwort fähig war. Nicht daß dieses Mädchen, welches ich, so wahr mir Gott helfe, im- Jnterejsen des Judenthums. mer für eine Jüdin gehalten, mir plötzlich als Christin gegenüberstand, machte auf mich einen so erschütternden Eindruck; denn sie wurde in meinen Augen deshalb nichts anderes; sie hat bei mir darum nichts gewonnen und nichts verloren. Auch die Verordnung, daß Juden keine christlichen Dienstboten im Hause halten dürfen, war mir nicht unbekannt, aber ich betrachtete diese Verordnung als etwas, was wol auf dem Papiere steht, in der Anwendung aber nicht mit Strenge verfolgt wird; denn allenthalben waren und sind christliche Dienstboten in jüdischen Häusern, ohne daß sich die Behörde darum weiter kümmert. Ich mußte also den Fall einer strafrechtlichen Verfolgung in andern Motiven suchen als in denen, welche allein im Gesetze liegen; diese Motive konnten keine andern sein als Haß gegen meine Person, weil ich nie etwas mit den Gerichten zu thun hatte, und dieser wurzelt in dem allgemeinen Judenhaß; denn wenn er mich traf, so traf er — das weiß der Herr Syndikus, und Sie, Herr Advocat, wissen es auch — die ganze Gemeinde. „Ich stand bestürzt da und ließ auf die Antwort warten. Nun wurde mir ein langes Protokoll vorgelesen, über welches ich ebenso empört wie erstaunt sein mußte. Das Mädchen hatte gebeichtet, daß sie in jüdischen Häusern gedient. Meine Anwesenheit entlockte dem Mädchen unwillkürlich den Ausruf: Man hat mich zur Beichte getrieben! Hierfür wurde sie gleich auf der Stelle gezüchtigt; ferner hieß es in dem Protokolle, daß die Magd — wie sie darin genannt wurde — vor Gericht ein vollständig reumüthiges Bekenntniß abgelegt habe. „Nachdem dies Actenstück zu Ende gelesen war, fragte mich der Syndikus, was ich zu meiner Vertheidigung anführen könne. Hier — nichts! erwiderte ich. «Hier nichts?» schrie er, als er diese Antwort hörte;' «also anderswo? Sie wollen also recurriren? Gut, der Weg steht Ihnen frei. Vom Magistrate sind Sie zur Erlegung einer Geldstrafe von fünfundvierzig Reichsthalern verurtheilt. Wir wollen