Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums
- Journal
- Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums
- Volume
- I. Band (1865)
- Issue
- Heft 1 (April 1865)
- Date
- 1865-04-01
- Page
- Seite 96 (sequence 104)
- Language
- German
- Belongs to
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96 Jllustr. Monatsh. für die gef. Interessen des Judenthums. Namen von Tausenden, die allesammt, was Redlichkeit, Rechtschaffenheit und Bürgertreue betrifft, Hrn. Herrlein um kein Haar nachstehen, vor diesem Forum klage ich Hrn. Herrlein der Verdächtigung und Verleumdung an. Diesem Forum können wir aber auch das Urtheil über ein solches, in den Mantel der Liberalität sich einhüllendes, liebloses, der Wahrheit ins Angesicht schlagendes Verhalten getrost überlassen." Hr. Herrlein nahm seine Beschuldigung entschuldigend zurück und ließ sich von seinem Collegen Hrn. Oetker bestätigen, daß auch dieser, gleich ihm selbst, den betreffenden Ausdruck als bloße Redefloskel genommen. Der Raum gestattet uns nicht, hier nähere Mittheilungen über die Zustände in Frankfurt a. M. und Hamburg Raum zu geben, und müssen wir uns dies für das nächste Heft Vorbehalten. Ausland. Europa und europäische Lolonicn. Dänemark.*) Die durch den letzten Krieg veranlaßte neue Verfassung gewährt den Israeliten vollste Gleichberechtigung. Art. 79 lautet: „Alle Bürger können Gott nach ihrer* eigenen Ueberzeugung dienen, vorausgesetzt, daß ihre Religion weder mit dem allgemeinen Sittengesetz noch mit der Ordnung des Staats im Widerspruch steht. Kein Bürger ist verpflichtet, zu irgendeinem Cultus beizusteuern, dem er nicht selber angehört." Art. 82: „Niemand kann infolge seiner Religion der bürgerlichen oder politischen Rechte beraubt werden, und kann sich aber auch niemand durch Vorschützung religiöser Vorschriften von seinen bürgerlichen Pflichten befreien. Frankreich. Von der religiösen Bewegung welche die Enchklica hervorgerufen, ist auch die Stellung der Israeliten principiell berührt. Der Kampf zwischen Ultramontanismus und Liberalismus hat für die Stellung der Juden die Wichtigkeit, die der Kampf zwischen Angreifer und Vertheidiger für den Verteidigten haben muß. In Frankreich, der Wiege der modernen Freiheit, ist eine Reaction, die den Klerikalen zur Herrschaft verhilft, nicht mehr zu befürchten; die Menschenrechte der Israeliten werden, wie nirgend anders, von der gesammten französischen Nation geschützt. Die Ernennung Munk's (s. Personalnachrichten), zum Professor am College äs IHaueo ist von der klerikalen Presse sehr übel ausgenommen worden. Die liberale oder, wie sie sich in diesem Falle selbst nennt, „ungläubige" „Oxinion nationale" führt der klerikalen „Union" zu Gemüthe, daß es nicht so übel sei, um das Hebräische zu lehren, es auch zu verstehen. Thatsache ist, das in den Reihen des Klerus vergeblich nach einer befähigten Kraft für *) Wir ordnen unsere Mittheilungen nach der alphabetischen Reihenfolge der Staaten. diesen Posten, gesucht wurde. Diesem Uebelstande abzuhelfen, natürlich für künftige Fälle, schickt der Erzbischof von Paris eine Anzahl junger Kleriker nach Deutschland auf Studien. In Algier sind englische und deutsche Judenmissionare sehr eifrig in ihrem „frommen" Werke. Die Missionsschule zählt 60 Mädchen und 30 Knaben, und tauften die Missionare im September vorigen Jahres 4 erwachsene Juden, darunter einen, den sie sich aus Jerusalem geholt. Holland. Die Verhandlung über das Budget der auswärtigen Angelegenheiten, Posten „ Römische Botschaft", gab im niederländischen Abgeordnetenhause Anlaß zu einer Discussion in der Angelegenheit des jungen Cohen. Der Berichterstatter fragte den Minister, ob er in Rom in dieser Angelegenheit Schritte gethan. Dieser erwiderte, das Beispiel des Mortarafalles hätte ihn abgehalten, in dieser Angelegenheit zu interveniren. Baron von Lynden theilte mit, daß die israelitische Oberbehörde sich an den Justizminister in dieser Angelegenheit gewandt, und dieser den Minister des Auswärtigen zu Schritten in Rom angeregt habe, der auch versicherte, daß er der Misbilligung der niederländischen Regierung in Rom Ausdruck gegeben habe, und frägt nun, ob dem so sei. Baron von Bieberstein (geborener Pole) meint, daß die Interpellation des Hrn. von Lynden eine Ehicane sei, da er sich sonst nicht um die unglücklichen Israeliten ftn Norden Europas oder um die Katholiken in Schweden bekümmere. Baron van Meemstra stellt das Amendement, die Gesandtschaft in Rom zu unterdrücken. „Ich verlange", sagte er, „daß der Souverän, bei welchem wir einen Botschafter accreditiren, mehr aus Gründen der Schicklichkeit als des Staatsinteresses, auf der Höhe der europäischen Civilisation stehe. Auch ich glaube, daß wir uns jeder Intervention in die innern Angelegenheiten eines andern Staats zu enthalten haben; aber wenn wir einen Gesandten bei irgendeinem Souverän accredetiren, so haben wir das Recht, zu erwarten, daß die Duldung, welche im 19. Jahrhundert jede civilisirte Nation achtet, gleicherweise in einem Lande gewahrt bleibe, wo die Niederlande repräsentirt sind, und daß Vorgänge wie die des Mortara und Cohen nicht mehr Vorkommen können. Mein Rath an den Minister ist: mischt euch nicht in die innern Angelegenheiten eines andern Staats, aber sucht durch euern Gesandten genügende Bürgschaften zu erlangen, daß Handlungen, welche selbst unsere katholischen Collegen misbilligen, sich dort nicht wiederholen können. Ich weiß, daß mein Amendement verworfen werden wird; dies kümmert mich wenig, denn ich habe nur im Auge, und darin spreche ich die Ansicht des größten Theils der Kammer aus, gegen einen Act der Unduldsamkeit zu protestiren, unwürdig des Jahrhunderts, in welchem wir leben." Gegen dieses Amendement erklären sich nun Bieberstein und van Haspen, welche darauf