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Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums · 1865-04-01 · Heft 1 (April 1865) · p. Seite 93

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Journal
Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums
Volume
I. Band (1865)
Issue
Heft 1 (April 1865)
Date
1865-04-01
Page
Seite 93 (sequence 101)
Language
German
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93 Pädagogische Briefe. Zur Tagesgeschichte. des Erziehers als angemessene oder verfehlte zu entscheiden? Vielleicht darauf, daß das Kind an Liebe zum Guten und Edeln, an Liebe Zu den Wahrheiten der Religion zugenommen? Keineswegs. Der Erzieher, der die Bildung des Herzens, also die Hinneigung des Kindes zum Guten, als den alleinigen Zweck, die Bildung des Geistes nur als ein Mittel zur Erreichung desselben betrachtet und danach seine Wirksamkeit maßregelt, würde nicht im Stande sein, den Anforderungen der Mütter zu genügen, noch ihnen den Wahn zu benehmen, in welchem sie hinsichtlich der Erziehung ihrer Kinder so arg befangen sind. Die Mütter beurtheilen Lehrer und Kind nach dem sogenannten „Fortschritte", den das Kind macht, d. h. sie glauben, daß wenn das Kind die Prüfung gut bestanden, wenn es seine Aufgabe auswendig hersagen kann, wenn es mit Anstand ein Gedicht declamirt. Wenn es sich in einer fremden Sprache recht geläufig ausdrücken kann, daß dann nur der Lehrer tüchtig, der Schüler brav ist, unbekümmert darum, ob nicht bei allem dem nur das Gedächtniß des Kindes ausgebildet wurde auf Kosten seiner andern geistigen Vermögen, unbekümmert darum, ob aus dem allen nur ein Fünkchen Sittlichkeit für das Kind entsprossen oder nicht. Drum sind die Kenntnisse der heutigen Jugend zumeist mechanische Fertigkeiten, und die Versündigung gegen Herz und Geist des Kindes haben Ne Mütter auf dem Gewissen. Ferner, da die Mutter bei der Erziehung das erste Wort spricht — denn der Vater sorgt zunächst für die Bestreitung der Erziehungskosten —, so ist es mehr als traurig, daß auch der Vorwurf: es mangle der heutigen Jugend an Sittlichkeit und Religiosität, gerechtermaßen die Mutter trifft, um so trauriger, als gerade sie dazu berufen ist, den Keim des Guten, d. i. den Keim zur Sittlichkeit und zur Religiosität, im Kinde zu Wecken, zu pflegen und zu erhalten. Der Einwurf der Mütter, daß das Kind immerhin mit Wissenschaften bereichert wird, und daß diese es zur Sittlichkeit und Religiosität leiten sollen, ist nicht haltbar; denn ob die Wissenschaft überhaupt zur Sittlichkeit und Religiosität führt, ist eine wissenschaftliche Frage, die sich nicht leicht bejahen läßt; daß aber das Kind erst sittlich und dann wissenschaftlich zu bilden ist, verlangt nicht nur die schon frühzeitig für sittliche, nicht aber für wissenschaftliche Elemente empfängliche Kindesnatur, sondern auch die Religion. Du wirst, lieber Freund, fragen, ob denn nicht die jüdische Religion das Studium des Gesetzes, also immer doch ein Studium, in erster Reihe dem Juden als Pflicht auflegt, also noch vor der Bildung zur Sittlichkeit? Ich kann dir darauf mit Nein antworten und meine Behauptung mit einer Midraschstelle erhärten. Zu 1 M. 3, 24: „um den Weg zum Lebensbaum zu verwahren", bemerkt der Midrasch: „Erst Sittlichkeit, und dann Thora." (3 M. 9, und 3 M. 35.) Sei dem auch, wie ihm wolle: entschuldigen kann sich die Mutter,! aber nicht rechtfertigen. Du wirst jetzt begreifen, warum ich gerade auf das Verhält-! niß der Mutter zum Kinde so großes Gewicht lege, und mir beistimmen, wenn ich schließlich! behaupte, daß man mit demselben Rechte, als! man das Zarte, Milde und Sanfte in großen! Charakteren den Müttern gurschreibt, auch das Rohe und Gemeine in niedrigen Charak-! teren den Müttern zur Last legen darf. Chronik. Lur Deutschland. Oesterreich. Die im allgemeinen günstige Stellung der Israeliten im Kaiserstaate ist dort, wo sie minder befriedigend ist, noch immer auf legislatorischem Wege nicht verbessert worden; z. B. das Recht der Erwerbung von Grundbesitz in Galizien und der Bukowina, welches den dortigen Juden nur bei Nachweis eines gewissen Bildungsgrades gewährt wird. In Czernowitz, der Hauptstadt der Bukowina, ist diese Beschränkung, aber nur für die Stadt und ihre nächste Umgebung, beseitigt worden. Das Recht der Erwerbung von Grundbesitz in der Militärgrenze, welches den Juden dort vorenthalten wird, selbst wenn ein hierauf reflectirender Jude verabschiedeter Soldat ist, bildet jetzt den Gegenstand lebhafter Erörterungen, oa ein verabschiedeter jüdischer Soldat, der sich in der Militärgrenze ansässig machen wollte, mit einer Petition sich an den Reichsrath gewandt hat. Die Freizügigkeit in Ungarn ist gleichfalls den Juden noch immer nicht gewährleistet, und ist es namentlich ein specieller Fall — daß ein in einem Orte der Insel Schütt prakticirender jüdischer Arzt, in einem mehrere Stunden entlegenen Dorfe übernachten muß, weil sein Glaubensbekenntniß ihm es nicht gestattet, dort, wo er wirkt, auch wohnen zu dürfen —, der diese Frage wieder angeregt hat. In den deutsch - österreichischen Provinzen ist die Lage nahezu überall eine sehr günstige zu nennen. Privilegien mancher Orte, die sie vor Einbürgerung von Juden

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