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Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums · 1865-04-01 · Heft 1 (April 1865) · p. Seite 82

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Journal
Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums
Volume
I. Band (1865)
Issue
Heft 1 (April 1865)
Date
1865-04-01
Page
Seite 82 (sequence 90)
Language
German
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82 Jllustr. Monatsh. für die ges. Interessen des Judenthums. seiner falschen, gleisnerischen Propheten zu würdigen wissen. Und in der That ist in der gerechten Verur-- theilung der obgeilannten vier Einwände im Lause unseres Jahrhunderts so vieles geschehen, und geschieht auch noch weiter viel des Ersprießlichen und Heilsamen, daß wir zu den schönsten Hoffnungen berechtigt der Zukunft entgegengehen können. Doch nicht etwa als Gnade können und dürfen wir alle die Erfolge der letzten Jahrzehnte ansehen. Und fo zeigt sich denn, wenn wir die Staaten Europas betrachten, in den meisten derselben die Idee der Gerechtigkeit und Humanität verwirk-- licht, während allerdings in einzelnen wenigen der Genius der Menschheit noch den tiefsten Winterschlaf zu schlummern scheint, und wenn wir auch weit entfernt sind, der Ansicht zu sein, die Geschichte und der Fortschritt der gesammten Menschheit culminire in dein Worte: Juden-(Änancipation, das können und dürfen wir nicht verschweigen, daß die staatliche Stellung der Juden in den verschiedenen Ländern der Thermometer nicht allein für den allgemeinen Wohlstand und konsequent für den Credit, sondern auch für die Cultur derselben ist. Beginnen wir mit Frankreich, wo die staatliche und bürgerliche Freiheit und Rechtsfähigkeit schon 1791 ausgesprochen und in den Chartes von 1814 und 1831 bestätigt wurde; blicken wir auf England, den Hort und Wächter wahrer Volksfreiheit, so finden wir die Juden nach ihrer zweiten Aufnahme (1655) bereits 1723 im Genüsse bürgerlicher Rechte, die ihnen dort die Naturalitations-Acte gewährte, und wenn auch 1753 dieselbe zurückgenommen wurde, so besteht sie cke tncto noch immer fort. Die staatsrechtliche Gleichstellung derselben erfolgte in den dreißiger Jahren dieses Jahrhunderts, wo sie 1845 auch zu Gemeindeämtern und in jüngster Zeit auch zum Eintritte ins Parlament zugelassen wurden, dem bisher der übliche Eid „auf den echten wahren Glauben eines Christen" entgegenstand. Deutschland bietet uns in dieser Frage ein klägliches Bild seiner politischen Zerfahrenheit. Artikel 16 der deutschen Bundesacte verheißt zwar die möglichst gerechte Ausgleichung der bestehenden Klüfte, hat aber noch wenig Aussicht auf eine rasche, durchgreifende Verwirklichung, und ist zumeist also die Gesetzgebung ganz den Einzelstaaten in die Hände gegeben. Diese nun bieten eine so bunte Verschiedenheit und Mannichfaltigkeit, die den Ausspruch Börne's auch hier bewahrheitet: Drei Deutsche haben vier politische Glaubensbekenntnisse; denn während Hannover, Sachsen und Mecklenburg noch den mittelalterlichen Standpunkt einnehmen, ist die Gleichstellung der Juden in Hessen-Kassel, Baiern, Baden, Würtemberg und in den kleinen Duodez-Staaten zumeist schon auf freiester Basis durchgeführt. -Preußen hat bereits 1812 die Gleichstellung der Juden durchgeführt, ist in einigen Beziehungeil aber wiederum zurückgegangen. Oesterreich, dessen Völker 1861 mit einer Verfassung beschenkt -wurden, hat auch den Juden gegen- -über altes Unrecht durch Aufhebung der drückendsten Beschränkungen gut zu machen gesucht, was die Juden Oesterreichs auch dankbaren Sinnes annahmen, läßt uns aber noch Vieles und Schönes zu wünschen übrig. Zwar nahmen in den letzten Bewegungen die Parlamente fast aller deutscher Staaten den mächtigen Alllauf zur totalen Durchführung der Gleichberechtigung; doch die ihnen unmittelbar folgende Neaction hat die zarte Blume der Humanität grausam geknickt; so spricht die deutsche Reichsverfassung in einem ihrer Artikel aus: „der Unterschied des religiösen Bekenntnisses macht keinen Eintrag auf den Genuß bürgerlicher und politischer Rechte" — eine Bestimmung, die in Ihrem ganzen Umfange nie zur Verwirklichung kam. Belgien hat 1832, Holland 1796 j die Gleichstellung der Juden ausgesprochen, dergleichen Italien, 1814 Dänemark, zum Theile Schweden; auch in Rußland regt es sich seit dem Jahre i 1835, ist aber noch wenig Positives gescheheil, und liegt uns soeben eine -Denkschrift eines russischen Rabbiners! an deil Czar vor, worin für die Gleich-

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