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Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums · 1865-04-01 · Heft 1 (April 1865) · p. Seite 79

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Journal
Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums
Volume
I. Band (1865)
Issue
Heft 1 (April 1865)
Date
1865-04-01
Page
Seite 79 (sequence 87)
Language
German
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Rechtsirrth. b.Judeneide inPr eußen. Die rel.u.staatsr. Stell, d.Juden. 79 jenigen Strafen treffen, die mir in der soeben geschehenen Vermahnung angedeutet worden sind. Amen!" ' Diese Eidesnorm setzt also in ihrem wichtigsten Theile, in der Betheuerung, die Vermahnung als geschehen voraus, woraus offenbar folgt, daß sie einen integrirenden Theil des Eides bildet, und daß ein Eid, den ein Israelit ohne vorhergegangene Admonition geleistet hat, rechtlich als ein nicht geleisteter zu betrachten sei, aus.dem einleuchtenden Grunde, weil ein solcher Eid auf einer unwahren Betheuerung basirt und demnach keine Bürgschaft für die Wahrheit der beschworenen Allssage feilt kann. Wollte man vielleicht einwenden, daß die Betheuerungsformel auf den eigentlichen, im Vordersatz enthaltenen Eid: „Ich schwöre bei . .., daß ...", nicht influire, so verweisen wir zum Gegenbeweis auf einen (bei Hhmmen I, 82 angeführten) Präcedenzfall, in welchem ein Eid deshalb für nicht geleistet erachtet wurde, weil der Schwörende als Bethellerung die Worte gebraucht hatte: „So wahr ich gedenke selig zu werden!" Wenn nun diese an sich wahre und kräftige Betheuerung den Eid deshalb, weil sie eine bloße Abweichung von der vorgeschriebenen Betheuerungsformel war, ungültig machte, um wieviel mehr muß dies da der Fall sein, wo, wie durch Unterlassung der Vermahnung, die - Betheueruugsfvrmel gar eine Liige involvirt! Wir faßten nach diesen Ausführungen unser nach bestem Wissen gefertigtes Gutachten dahin zusammen, daß die Vermahnung durch den jüdischen Gelehrten clo jure zwar nicht wesentlicher Theil des Eides, clo kacto aber so essentiell sei, daß durch ihre Omission der Eid als ein irrthümlich geleisteter betrachtet werden müsse. Wir werden die Entscheidung des Schwurgerichtes seinerzeit in diesen Blättern mittheilen. In einem zweiten Artikel sollen die Verlegenheiten, welche dem Richter bei Judeneiden nach der gegenwärtigen Gerichts-Ordnung bereitet werden könnm, besprochen werden. (Ein zweiter Artikel folgt demnächst.) Die rellMe und umi der Juden in nnsern Tigen. Es ist die Bestimmung der Menschheit, in stetem Fortschritt, mit inniger Liebe der Vergangenheit, mit unerschütterlicher Hoffnung der Zukunft zugewandt, ihrer Vollendung ent- 'gegenzugehen. Niefser. Wie sind doch die Zeiten anders worden. Zwischen jener Vergangenheit, in der Ströme unglückseligen Judenblutes vergossen wurden, und der Gegenwart, wo das Princip der Gleichberechtigung consequent durchgeführt zu werden nahe daran ist, welch himmelweiter Abstand! Geöffnet sind die Thore des Ghetto, aus denen die Parias der europäischen Gesellschaft, die Juden, an das mildbelebende Tageslicht herausströmten; abgelegt wurde das düstere Kleid der jämmerlichsten Sklaverei, wohin die edelsten Völker der arischen Rasse jene semitischen Fremdlinge gestoßen; aufgegeben ist das ewige Handeln, das im Laufe der Zeiten den stolzen Makkabäersinn in ihrer Brust erstickt, getödtet und sie zu Zahlenmenschen verknöchert hat! Von den drückenden Sklaven ketten befreit, zugelassen zu dem großen Turniere der Geister, haben sie der Beweise schon zahlreiche geliefert, daß sie wohl noch zu anderen, edleren Beschäftigungen taugten, als zum bloßen Handeln und Schachern, daß jene Periode, wo Juden als Männer der Wissenschaft, als Künstler und Dichter geleuchtet, zwar schon längst, aber nicht unwiederbringlich vergangen ist! Und dies reine Streben nach den: Ideale, das weder Stammesnoch Religionsunterschiede kennt, ist es ja eben, das in der Brust aller freiheitlich gesinnter Männer das uneigennützigjteMitgefühl, die höchste Theilnahme erweckt und sie vermocht hat, mit ganzer Macht für die Lehren der Billigkeit und Humanität mit Wort und That auch einzustehen. Doch wie ankennenswerth das Streben so vieler Edler auch sein mag, ist es

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