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Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums · 1865-04-01 · Heft 1 (April 1865) · p. Seite 76

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Journal
Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums
Volume
I. Band (1865)
Issue
Heft 1 (April 1865)
Date
1865-04-01
Page
Seite 76 (sequence 84)
Language
German
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76 Jllustr. MonaLsh. für die ges. und Ansichten öffentlich bekannt zu machen, zur Verderbniß der Sitten und zur Pest des Jndifferentismus führen. Der römische Stuhl kann und soll sich mit dem Fortschritt, dem Liberalismus und der modernen (Zivilisation versöhnen und vergleichen." Als Commentar zu diesen zwei Paragraphen sowie zur ganzen Encyklica, welcher das Judenthum mit seinen civilisatorischen und humanen, sich immer mehr und mehr Bahn brechenden Principien entgegen steht, setzen wir die Worte Napoleon's III. aus seinem „Cäsar" hierher. „Die Entwickelung der Menschheit" sagt der kaiserliche Schriftsteller, „geht ihren unaufhaltsamen Gang; sie kann durch nichts gehindert und dauernd gestört werden." KclMrrthüMr dem Iudmüde in MMLM. Von vr. M. Kahmer. Wie viele Werke, Broschüren und Petitionen sind nicht schon zur Abschaffung des „Judeneides" verfaßt worden! Nun, für Preußen bislang alles umsonst; der Eid „mors juäuiea" figurirt ungestört noch immer in der preußischen Gerichtsordnung. Es geht damit wie mit der „Blutbeschuldigung". Man schrieb und bewies in unzähligen größeren und kleineren Broschüren, welch baarer Un- und Widersinn derselben zu Grunde liege, aber das rothe Gespenst ward dadurch nicht verscheucht, es spuckt noch immer in den Köpfen vieler und taucht noch alljährlich hier und da als willkommene Veranlassung zu einem „Judcnkrawall" auf. Ebenso besteht auch der Judeneid, obwohl theoretisch längst bekämpft und wiederlegt als gehässig und darum unsittlich und verwerflich in seiner Entstehung, als ungesetzlich und darum unzulässig in seinem Fortbestände, in der Praxis dennoch noch immer fort. Will man den Vernichtungskampf gegen ihn mit Erfolg bis zu Ende führen, so wird man sich derselben Kampfesweise, wie sie jetzt zur Widerlegung der Blutbeschuldigung nicht ohne Erfolg im Gebrauch ist, bedienen müssen. So wie man nämlich jene Beschuldigung nicht durch Bibel- Verse und Talmudcitate, sondern da¬ Jnteressen des Judenthums. durch am gründlichsten widerlegt, daß man in jedem einzelnen vorkommenden Falle die Haltlosigkeit durch eine gründliche Untersuchung und offene Darlegung des Sachverhaltes und genaue Angabe der Motive, die zu solch verleumderischer Beschuldigung die Veranlassung gegeben haben, darthut, ebenso wird man den Judeneid wohl durch nichts sicherer bekämpfen, als durch Aufführung solcher Fälle aus der Praxis, bei denen die Jnconsequenz und Verlegenheit des Richters und die daraus entstehenden irrthümlichen und rechtsverletzenden Folgen so recht ins Auge springen. Aus diesem Grunde möge nachfolgender Rechtsfall aus jüngster Praxis als Beitrag zu den Rechtsirrthümern des Judeneides hier seine Besprechung finden. Der objcctive Thatbestand ist folgender: Ein Kaufmann jüdischer Confession ist angeklagt, einen zugeschobenen Parteieneid wissentlich falsch geschworen zu haben. Er wird durch das Verbiet der Geschworenen zu mehrjähriger Zuchthausstrafe verurtheilt. Er hat die Strafe bereits angetreten, und hier im Gefängniß, wo er Zeit hat, über seine verbrecherische That nachzudenken, erinnert er sich, daß ihm vor Ableistung jenes falsch geschworenen Eides die im preußischen Gesetze vorgeschriebene Verwarnung durch den Rabbiner nicht zutheil geworden, und auch noch mehrere andere gesetzlich angeordnete Bestimmungen, wie Händewaschen rc., mit ihn: (auL Versehen des Richters) nicht vorgenommcn worden seien. Er macht diese Einwendungen nachträglich geltend und sieht nunmehr nach mehreren Zwischenfällen der Anberaumung eines neuen Audienztermines vor dem Schwurgericht entgegen, zu welchem Schreiber dieses seitens der Verthcidigung um ein rabbinisches Gutachten angegangen worden über die Frage: „Ist die Verwarnung durch den jüdischen Gelehrten ein Essentiale des Judeneides?" In diesem Gutachten sollte auch die Frage: „Welches Ceremoniell beim Judeneide durchaus nothwendig sei?" erörtert werden. Wir geben im Fol-

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