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Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums · 1865-04-01 · Heft 1 (April 1865) · p. Seite 74

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Journal
Illustrirte Monatshefte für die gesammten Interessen des Judenthums
Volume
I. Band (1865)
Issue
Heft 1 (April 1865)
Date
1865-04-01
Page
Seite 74 (sequence 82)
Language
German
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74 Jllustr. Monatsh. für die ges. Propheten, welche ein Damm gegen den hierarchischen Misbrauch waren, verhallte, trat die Macht der Gelehrtenschulen an ihre Stelle und beschränkte die Priester auf ihren Tempeldienst, und seit der Zerstörung des Tempels gibt es keinen Priester mehr, sondern nur Gottesgelehrte. Und wo in der Zerstreuung sich ein hierarchisches Element entwickeln wollte, ging es bald wieder unter, z. B. die Resch Gelutas, das Patriarchat, die Semicha. Was sich in der Zerstreuung von der ehemaligen Priesterschaft erhalten hat, ist nur noch ein schwaches, blasses Residuum, als fromme Reminiscenz. Des eigentlichen Priesterthums und der eigentlichen Priesterschaft entbehrt das noch immer in Lebenskraft bestehende, durch Feuer und Wasser gegangene Judenthum. Das Judenthum kennt auch keine hierarchische Gliederung; ein Priester war dem Range nach so wie der andere, nur der Hohepriester hatte etwas mehr Einkünfte an Gaben, konnte sich bei den Tempelfunctionen mehr betheiligen und wurde im allgemeinen ehrenvoller behandelt; ein Rabbiner ist der Wirksamkeit und dem Amte nach nicht mehr oder weniger als der andere. Die Rangordnungen von Kreis- und Landesrabbiner sind Producte der jüngern Zeit, durch externe Momente herbeigeführt. Die Cyklusbeamten waren auch nie von der Gemeinde getrennt, sie standen niemals über, sondern vor der Gemeinde. H. 6. Jrrthümer über die bürgerliche Gesellschaft, sowol an sich als in ihren Beziehungen zur Kirche. Diese Jrrthümer sind in den Sätzen 39 bis 55 specialisirt. Es ist nämlich Jrrthum, daß der Staat ein schrankenloses Recht besitzt; daß im Widerstreit der Gesetze beider Gewalten das weltliche Recht vorgehe; daß die weltliche Gewalt Concordate ^eigenmächtig <rußer Kraft setzen könne; daß die Leitung der Schulen der Staatsgewalt zukomme; daß die Kirche vom Staate und der Staat von der Kirche zu trennen sei u. s. w. Wir haben schon erwähnt, daß das Judenthum keine Kirche kennt, also kann von einer Abhängigkeit des Staats von einer Kirche nicht die Rede sein. Allerdings hat die Religion die Herrschaft über den Staat, denn die jüdischen Bekenntnißschriften normiren den Staat ebenso wie das Individuum, belehren ihn über die Grundlagen eines glücklichen Staats, zeigen ihm die Ideale der Gleichheit, Freiheit, Oesfentlichkeit und Mündlichkeit u. s. w. Der Staat braucht aber die Subordination unter eine Kirche, unter eine Hierarchie nicht. Allerdings haben die Propheten mit ihrer Donnerstimme die von ihren Pflichten abweichenden Könige aus dem Sündenschlase geweckt, aber nur mahnend, warnend, belehrend, unterweisend, aber ohne irgendeine amtliche Autorität, ohne Zwang. Das Judenthum kennt kein Concordat, die jüdische Religion verschmäht den weltlichen Arm, sie will Interessen des Judenthums. sich ohne Priesterkaste und ohne Staatsgewalt erhalten und entwickeln, sowie sie den Staat nicht unter das Joch von Priestern beugen will, und es verschmäht, daß sich die königliche Gewalt der priesterlichen beuge. Ueberhaupt gibt es im Judenthume nur Staat und Religion, aber nicht Staat und Kirche. Nie waren daher Staat und Priesterthum bei den Juden im bittern Kampfe, obgleich gerade im Judenthum der Staat auf dem Boden Aer Religion stehen mußte. Wie es heute die Presse ist, welche die Regierungen auf etwaige Misgriffe aufmerksam macht, so waren es im jüdischen Staate die Propheten und Schriftgelehrten; wie aber die Presse nur belehren, aber nicht zwingen kann, und von einem Preßgesetze beschränkt ist, so war es auch bei den lebendigen Weckern zur Freiheit im jüdischen Staate: sie dursten nur reden, und hatten auch hierin ihre Schranken. Als der jüdische Staat aufgelöst ward, nahm weder das Judenthum noch das Christenthum Einfluß auf den Staat, die Staaten trennten sich auch von der Religion, sie bauten sich auf, ohne die Quellen der Religion zu befragen, da sagte das Christenthum: Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und das Judenthum: Die staatlichen Rechtsbestimmungen selbst heidnischer Regierungen müssen anerkannt und beobachtet werden (Oino äemaleüute Dine). H. 7. Jrrthümer über das natürliche und das christliche Sittengesetz. In diesem Paragraphen reichen sich Judenthum und das encyklische Christenthum friedlich die Hand. 56) „Die Sittengesetze bedürfen der göttlichen Sanction nicht, und es ist gar nicht nothwendig, daß die menschlichen Gesetze mit dem natürlichen Rechte in Uebereinstimmung gebracht werden oder ihre verpflichtende Kraft von Gott erhalten." Ohne verpflichtende Kraft von der Religion gelangt der Mensch wol ebenfalls zur Kenntniß der ethischen Gesetze, aber nur allmählich und langsam, die Religion muß ihm daher zu Hülfe kommen. Ohne Religion gelangt der Mensch auf Irrwege, nennt oft das Gute böse und das Böse gut; die Religion bewahrt ihn vor Jrrthümern. Ohne Religion übt der Mensch die Tugend nicht im Namen des obersten Sittengesetzes, sondern aus subjectiven Motiven; die Religion will aber, daß der Mensch heilig sei, weil Gott heilig ist und der Mensch im Ebenbilde Gottes geschaffen ist. 57) „Philosophie und philosophische Ethik sowie die bürgerlichen Gesetze können und sollen von der göttlichen und kirchlichen Autorität abweichen." Eine Philosophie, welche in der Ethik von den göttlichen Gesetzen abweicht, ist eine falsche; die bürgerlichen Gesetze können wol erlauben, was die Ethik misbilligt, weil sie sich mit Tugend gar nicht befassen, weil der Staat nur über die Rechte und Rechtsame der Menschen wacht.

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