Mannheim
Compact Memory

Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei · 1938-01-01 · Heft 2 · p. Seite 81

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
Volume
5 (1938)
Issue
Heft 2
Date
1938-01-01
Page
Seite 81 (sequence 33)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2416673-2416692-2416694--1048-2417770
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

und stand nicht unangefochten da. Ein schöner Fund von T. Jakobowits43) besagt folgendes: „Joachim Popper möchte auf Verlangen und Bitten des Prager Juden Bezalel Sobotka von hier ab auf das Land geschafft werden, da er samt den Domestiken in Prag zum grossen Nachteil der hiesigen armen Judengemeinde verschiedene Negoty treibt" (Akten der L. J. im Archiv d. Nrn., Cc 68): Erlass vom 11. V. 1767. Das war ein-zwei Monate vor dem Tode Wolf Poppers, da sein Sohn die Amtsgeschäfte der Landesjudenschaft noch nicht übernommen hatte. Es regt sich der Geschäftsneid, es regt sich auch die Unbotmässigkeit des Juden, und dies mit einem gewissen Scheine von Recht, da man erwarten konnte, dass der Vertreter der Landesjudenschaft sein Domizil auch auf dem Lande nimmt, wie es wohl bis dahin auch üblich war (s. Bresnitz, s. Lichtenstadt). Die Worte von Jakobovits ,,Die Deputierten mussten sich da ausschliesslich den Amtsangelegenheiten widmen, wie dies aus dem Erlass hervorgehe" —möchte ich nicht unterschreiben, denn wovon sollten diese Deputierten leben? Wurde ihnen denn gar soviel gezahlt? Der tiefere Sinn der Klage ist eben das von uns Gesagte. Ein anderes Feld der Beschwerde eröffnet uns der Staatsratsakt 859 ex 1783: der Töplitzer Jude Wolf Löwi Horowitz44) tritt wider den Primator und die Landesdeputierten auf „wegen ungleicher Steuerrepartitur". Wie oft mögen solche Klagen vorgebracht worden sein! Der neue Vorschlag J. Poppers in Sachen der Steuereinhebung (weiter unten) lässt weiters darin tief blicken. Kein Wunder, wenn Akt 2441 ex 1784 verfügt, dass J. Popper auch für seine Primatorstelle zur Rechnungslegung anzuhalten sei.45) Hierher gehört ein Nachtrag aus ST. A. (Staatsarchiv) ST. 2628 R. (Staatsrat) ex 1784. Die böhm. Landesdeputierten Be- 43) „Jahrbuch" I, 365, Anm. 30. 44) Viele Zugehörige der weit verbreiteten Familie „Horowitz" waren Leviten; siehe u. a. auch bei .Hock, S. 91. 45) Die „Rechnungs-Richtigkeit" eines Wolf Popper wird von der Hofkanzlei in schmeichelhaften Worten anerkannt (s. „Popper" S. 18); daraus folgt aber eben, dass es kein Muss war und nicht Alle es taten. Dass es z. B. ein Andreas P. nicht genau nahm („Popper" S. 80 ff, 123), versteht sich von selbst. gl

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.