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Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei · 1938-01-01 · Heft 1 · p. Seite 16

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Journal
Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
Volume
5 (1938)
Issue
Heft 1
Date
1938-01-01
Page
Seite 16 (sequence 17)
Language
German
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IRI
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eine Abrechnung ablegen, die ganzjährige Abrechnung fand am Lag-Beomar (18. Ijar) in Gegenwart des engeren u. verstärkten Vorstandes u. der 15. Ratsmitglieder statt. Für das Abhalten einer Chewra Sudoh, von welcher in P. 33 die Rede ist, ist kein bestimmter' Zeitpunkt angegeben. Doch dürfte sie vermutlich am Tage der grossen Abrechung, am Lag Beomer, stattgefunden haben, wie es beispielsweise auch in Pressburg3) gebräuchlich ist und nicht am Rosch Chodesch Tamus, wie es die Statuten der grossen Chewra Kadischa in Prag vorschreiben.4) Wir lassen nun das ganze hebräische Dokument in deutscher Übersetzung folgen: „Ein graues Haupt ist eine schmückende Krone, auf dem Wege der Wohltätigkeit wird sie erlangt". (Spr. Sal. 16,31). Dies sind die Statuten, welche in der Versammlung der Vorsteher, Wahlmänner u. der 15 Ratsmitglieder der Chewra Kadischa Tiferes Bachurim, am 15. Tebeth des Jahres 558 nach kleiner Zahl verfasst und vollendet wurden. P. 1. Jedes Vereinsmitglied hat einen Mindestbetrag von 6 Kreuzern monatlich zu erlegen, der ihm als Wohltätigkeit angerechnet wird. Dem Geber einer grösseren Geldsumme erwartet himmlischer Lohn. Jeder eingezahlte Betrag wird im Buche des Vereinsdieners, das zu diesem Zwecke angelegt wurde, vermerkt. P. 2. Die Zahlungen sind allmonatlich zu leisten. Wer das aber unterlässt, wird nach 3 Monaten durch 2 Männer von den 15 R. M.*) an seine Pflicht gemahnt. Lässt er noch einen weiteren Monat verstreichen, wird er aus dem Vereine ausgeschlossen. P. 3. Die verheirateten Leute und Söhne der Reichen Prags können den Mitgüedsbeitrag für 6 Monate im nachhinein zahlen. Für Mitgüeder einer anderen Stadt aber gilt ohne Ausnahme die vorhergehende Verordnung. 3) Vrgl. J. Weiss, Abne Beth Hajozer (Paks 1900) Bl. 27. 4) S. H. Lieben bei Krauss Joachim E. v. Popper S. 47 n. 7 unten. Die Prager Chewra Kadischa, die die älteste auf dem Kontinente ist, soll vom Hohen Rabbi Low im J. 1564 gegründet worden sein, der auch die Statuten für sie ausarbeitete (Lieben, Gal.-Ed S. 4). *) Hier wie in der Folge wird statt Ratsmitglieder diese Kürzung gebraucht, statt Vorsteher der Buchstabe V. u. statt Wahlmänner Wm. 16

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