Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Journal
- Zeitschrift für die Geschichte der Juden in der Tschechoslowakei
- Volume
- 4 (1934)
- Issue
- Heft 1
- Date
- 1934-01-01
- Page
- Seite 33 (sequence 34)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2416673-2416690-2416691--0948-2417669- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Sinne des Wortes angewendet werden konnte der talmudische Spruch: »Mehr als das Junge saugen will, möchte ihm die Mutter gern zu saugen gehen« — Pesachim 112 a — machte ich die besten Fortschritte, so dass ich allgemach auf «dem Meere des Talmuds mich seihst bewegen, eine Blattseite der Gemora samt Kommentaren ohne Beihilfe des Lehrers lesen und auffassen konnte. Ja, nur allgemach, nur nach einer gewissen Zeitreihe erlangte ich einige Fertigkeit im Alleinlesen talmudisch rabbinischer Werke, da bei den vielen Schwierigkeiten, welche das nicht so leicht urbar zu machende Talmudterrain den Anfängern darbietet, dieses Ziel nicht gar so bald zu erreichen war und bevor ich dahin gelangte, ereignete sich in den rabbinischen Kreisen des Prager Judenviertels noch manches Bemerkenswerte. Das Jahr 1825 war in dieser Beziehung ein bedeutungsvolles, es brachte 2 Begebenheiten, die in dem Ghetto der böhmischen Metropole vorzüglich unter den Tahnudisten grosse Sensation erregten. Das erste war die bereits oben erwähnte öffentliche Talmundprüfuug, die wir jetzt etwas näher besprechen wollen, obwohl ich manche hierauf bezügliche Details nicht angeben kann und zwar aus dem ganz einfachen Grunde, weil sie mir niemals genau bekannt worden sind. Ich war damals noch viel zu jung, um mich genau darum zu kümmern und nachher war die ganze Begebenheit bald in Vergessenheit geraten, so dass man kaum mehr davon sprach; wie ein Meteor tauchte dieses Ereignis schnell auf und verschwand wie ein solches alsbald wieder ganz spurlos. Mit einem Male erscholl die Kunde in der Judenstadt, es sei ein Patent -zur Regelung der talmudischen Studien an das Gemeindevorsteheramt herabgelangt. Diese Regelung sollte aber keineswegs eine innere sein, wie etwa die Einführung einer auf wissenschaftlichen Prinzipien beruhenden Lehrmethode oder eine systematische Anordnung des zu bewältigenden Lehrstoffes, um die Übersichtlichkeit desselben zu erleichtern usw. Hatten ja seit Jahrhunderten die berühmtesten Lehrer, die diesen Studien ihr ganzes Leben geweiht, an dergleichen nicht gdacht, wie sollte die hohe Behörde, welcher der Talmud ein Brief mit 7 Siegeln war, auf einen solchen Gedanken kommen? Der behördliche Erlass wollte blos eine äussere rein formelle Regelung erzielen, um die Talmudschule unter Kontrolle des Konsistoriums zu stellen. Direktoren der Hochschulen hatten nämlich eine ordentliche Schuldisziplin mit dem dazu gehörigen Apparat von Katalogen, Semestraiprüfungen usw. einzuführen, den befähigten Fachmännern Lehrerzeugnisse auszustellen, ohne welche von nun an niemand zum Talmudunterricht zugelassen sei. Dieser Erlass machte auf die Jeschiba-Häupter gerade keinen üblen Eindruck, fühlten sie sich auch einerseits von den ihnen dadurch aufgebürdeten ungewohnten Arbeiten etwas unangenehm berührt; so trösteten sie sich andererseits mit der erfreulichen Hoffnung, es werde dem damals schon nicht mehr wie ehedem florierenden Talmudstudium neuer Aufschwung gegeben, ihm durch behördliche Anerkennung und Einreihung in die Kategorie der öffentlich gelehrten Wissenschaften durch die damit in Verbindung stehenden Privilegien ein glanzvoller Nimbus verliehen werden. Dennoch fand er nicht bei allen dabei zumeist zu meist beteiligten Räbbinen gleichen Anklang. 33